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Stand September 2026

Hotelsafe und Diebstahl im Hotelzimmer: Wann das Hotel haftet

Ein Hotel haftet für Sachen, die ein Gast eingebracht hat und die gestohlen, zerstört oder beschädigt werden, auch ohne eigenes Verschulden. Die Haftung ist dann auf das Hundertfache des Zimmerpreises für einen Tag begrenzt, mindestens 600 und höchstens 3.500 Euro, für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten wie Schmuck höchstens 800 Euro.[1]

Geprüft am 01.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 1 Quellen · 6 Min. Lesezeit

Das Hotelzimmer als Ersatz für das Zuhause

Bei privaten Urlaubsreisen und bei Geschäftsreisen wird häufig die Übernachtung im Hotel gewählt. Für die Dauer des Aufenthalts ist das Zimmer im Hotel praktisch der Ersatz für das Zuhause. Und genau hier liegt manchmal auch ein Problem. Denn während man sein Zuhause in der Regel einbruchsicher geschützt hat, muss man sich im Hotel auf die Sicherheitsvorkehrungen des Hoteliers verlassen. Das gilt auch für die Wertgegenstände im Zimmer.

Für diesen Fall hat das Bürgerliche Gesetzbuch eigene Regeln, die Haftung des Gastwirts. Ein Gastwirt, der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt, hat den Schaden zu ersetzen, der durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen entsteht, die ein Gast eingebracht hat. Das gilt für Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe.[1]

Wann haftet das Hotel bei Diebstahl?

Die Gastwirtshaftung ist eine Haftung ohne Verschulden. Das Hotel muss also nicht nachlässig gewesen sein. Es haftet für Sachen, die während Ihres Aufenthalts in das Hotel gebracht oder an einen vom Hotel bestimmten Ort außerhalb gebracht wurden, etwa in eine Garderobe oder einen Gepäckraum. Erfasst sind auch Sachen, die das Personal kurz vor der Anreise oder nach der Abreise in Obhut genommen hat, zum Beispiel Koffer, die Sie nach dem Auschecken an der Rezeption stehen lassen.[1]

Die Ersatzpflicht entfällt, wenn den Schaden verursacht hat:

  • der Gast selbst, ein Begleiter oder eine Person, die er bei sich aufgenommen hat,
  • die Beschaffenheit der Sache,
  • höhere Gewalt.[1]

Nicht erfasst sind außerdem Fahrzeuge, Sachen, die im Fahrzeug gelassen wurden, und lebende Tiere. Für den Laptop im Auto auf dem Hotelparkplatz gilt die Gastwirtshaftung also nicht.[1]

Wie hoch haftet das Hotel? Die Höchstbeträge

Ohne Verschulden haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht. Dabei gelten Unter- und Obergrenzen:

SachenHaftung mindestensHaftung höchstens
Gepäck, Kleidung, Elektronik600 Euro3.500 Euro
Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten600 Euro800 Euro

Maßgeblich ist innerhalb dieser Grenzen das Hundertfache des Preises für eine Übernachtung.[1]

Beispiel: Ein Zimmer kostet 90 Euro pro Nacht. Aus dem Zimmer werden ein Laptop für 1.200 Euro und 500 Euro Bargeld gestohlen. Niemanden im Hotel trifft ein Verschulden.

Das Hundertfache des Zimmerpreises sind 9.000 Euro, gedeckelt auf 3.500 Euro. Der Laptop ist damit voll erstattet. Für das Bargeld gilt die Grenze von 800 Euro, die 500 Euro liegen darunter. Wäre der Laptop 5.000 Euro wert gewesen, bekämen Sie nur 3.500 Euro.[1]

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Hotelsafe an der Rezeption oder Zimmersafe: Wo liegt der Unterschied?

Grundsätzlich sollten Wertgegenstände immer im Hotelsafe eingeschlossen werden. Rechtlich macht es aber einen großen Unterschied, welcher Safe gemeint ist.

Übernimmt das Hotel Ihre Sachen zur Aufbewahrung, etwa im Safe an der Rezeption, haftet es unbeschränkt. Das Hotel ist verpflichtet, Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und andere Wertsachen zur Aufbewahrung anzunehmen. Es darf nur ablehnen, wenn sie für Größe oder Rang des Hauses von übermäßigem Wert oder Umfang oder gefährlich sind. Es kann verlangen, dass Sie die Sachen in einem verschlossenen oder versiegelten Behältnis übergeben. Lehnt das Hotel die Aufbewahrung zu Unrecht ab, haftet es ebenfalls unbeschränkt.[1]

Den Zimmersafe bedienen Sie selbst. Das Hotel übernimmt die Sachen darin nicht zur Aufbewahrung. Es bleibt bei der Haftung bis zu den Höchstbeträgen, für Bargeld und Schmuck also meist bei 800 Euro. Unbegrenzt haftet das Hotel nur, wenn es den Verlust verschuldet hat. Das kann etwa der Fall sein, wenn der Zimmersafe nicht ausreichend befestigt ist oder wenn der Schlüssel zum Hotelsafe an einer leicht zugänglichen Stelle aufbewahrt wurde.[1]

Darf das Hotel die Haftung ausschließen?

Nur in engen Grenzen. Ein Schild „Für Wertsachen wird keine Haftung übernommen“ an der Rezeption oder im Zimmer ändert an der gesetzlichen Haftung nichts. Im Voraus kann die Haftung nur für den Teil erlassen werden, der über den Höchstbetrag hinausgeht. Auch das ist nicht möglich, wenn das Hotel oder sein Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder wenn das Hotel die Aufbewahrung zu Unrecht abgelehnt hat.[1]

Wirksam ist ein solcher Erlass nur, wenn der Gast ihn schriftlich erklärt und die Erklärung keine anderen Bestimmungen enthält. Eine Klausel in den allgemeinen Hotelbedingungen oder im Meldeschein reicht deshalb nicht.[1]

Was tun bei einem Diebstahl im Hotel?

Sollte dennoch ein Diebstahl geschehen, muss der Hotelgast sofort die Hotelleitung informieren und den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Das Protokoll wird später für die Versicherung benötigt.

Die Meldung an das Hotel ist entscheidend: Der Anspruch erlischt, wenn der Gast dem Hotel den Verlust nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er davon erfahren hat. Das gilt nicht, wenn das Hotel die Sachen zur Aufbewahrung übernommen hatte oder den Verlust verschuldet hat.[1]

  • Melden Sie den Verlust schriftlich an der Rezeption und lassen Sie sich die Meldung mit Datum bestätigen.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Listen Sie die fehlenden Sachen mit Wert auf und sammeln Sie Kaufbelege.
  • Informieren Sie Ihre Hausrat- oder Reisegepäckversicherung.

Bei direkter Buchung im Hotel haftet der Hotelier. Haben Sie eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht, ist dieser Ihr Vertragspartner. Er muss Ihnen die Reise frei von Reisemängeln verschaffen.[1] Ob ein Diebstahl im Hotel zugleich ein Reisemangel ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob das Hotel unzureichend gesichert war. Die Gastwirtshaftung des Hotels selbst bleibt daneben bestehen.

Zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl im Hotel?

Die Hausratversicherung schützt Ihre Sachen über die sogenannte Außenversicherung auch unterwegs, weltweit und solange sie sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Wie lange das ist, legt der Vertrag fest. Bei Diebstahl zahlt sie nach den Musterbedingungen aber nur bei Einbruchdiebstahl, also wenn der Dieb etwa in das Zimmer eingebrochen ist oder ein verschlossenes Behältnis wie den Zimmersafe aufgebrochen hat. Für die Außenversicherung gelten oft eigene Entschädigungsgrenzen.

Wenn eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen wurde, kann diese auch beim einfachen Diebstahl eintreten. Was sie zahlt und welche Obliegenheiten gelten, etwa für Wertsachen im Zimmer, regeln die Bedingungen des Vertrags.

Wer ist zuständig?

Hotel zahlt nicht

Streitigkeiten mit dem Hotel bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro gehören vor das Amtsgericht. Zuständig ist in der Regel das Gericht am Sitz des Hotels.

Amtsgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

  • Haftet das Hotel auch für Sachen im Auto auf dem Hotelparkplatz?

    Nicht nach den Regeln der Gastwirtshaftung. Fahrzeuge und Sachen, die im Fahrzeug gelassen werden, sind ausdrücklich ausgenommen. Eine Haftung kommt dann nur in Betracht, wenn das Hotel einen bewachten Parkplatz oder eine Garage vertraglich übernommen hat oder ein Verschulden des Hotels vorliegt.

  • Haftet das Hotel, wenn ich das Zimmer nicht abgeschlossen habe?

    Das kann teuer werden. Die Ersatzpflicht entfällt, wenn der Gast den Verlust selbst verursacht hat. Wer die Zimmertür offen lässt, muss damit rechnen, dass das Hotel genau das einwendet und der Anspruch ganz oder teilweise wegfällt. Schließen Sie das Zimmer deshalb beim Verlassen immer ab.

  • Darf das Hotel mein Gepäck zurückhalten, wenn ich nicht bezahle?

    Ja. Das Hotel hat für seine Forderungen aus der Übernachtung und den weiteren Leistungen ein Pfandrecht an den Sachen, die der Gast eingebracht hat.

  • Gilt die Gastwirtshaftung auch für Ferienwohnungen?

    Sie gilt für Gastwirte, die gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnehmen. Bei einer Ferienwohnung ohne hotelähnliche Leistungen steht eher die Miete einer Wohnung im Vordergrund. Ob die Sonderregeln greifen, hängt vom Einzelfall ab.

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Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 701 · § 702 · § 702a · § 703 · § 704 · § 651i

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 01.10.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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