Staatsanwaltschaft Hamburg
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ihren Sitz in 20459 Hamburg, Ludwig-Erhard-Straße 11 - 17. Zuständig ist sie für Hamburg.
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Staatsanwaltschaft Hamburg
Ludwig-Erhard-Straße 11 - 17
20459 Hamburg
Postanschrift
Postfach 30 52 61
20316 Hamburg
- 040 115
- Fax 040 42798-1002
- www.staatsanwaltschaft.hamburg.de
- XJustiz-ID K1100S
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Besuch vor Ort
| Telefonische Erreichbarkeit | Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr 1 |
|---|
- Termin: Außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten ist ein Zutritt nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. 1
- Mit Bus und Bahn: U3 bis St. Pauli oder Rödingsmarkt, S1/S3 bis Stadthausbrücke; Buslinien 16 und 17 bis Haltestelle Michaeliskirche. 1
- Parken: Gebührenpflichtige Parkplätze stehen in begrenztem Umfang auf dem Heiligengeistfeld, im Parkhaus Michel-Garage und auf dem Zeughausmarkt zur Verfügung. 1
- Auskünfte aus Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren werden telefonisch grundsätzlich nicht erteilt; Anfragen sollten möglichst schriftlich erfolgen. 1
Angaben von der Website des Gerichts, abgerufen am 25.09.2026. Vor einem Besuch bitte dort prüfen, insbesondere an Feiertagen. Quellen: 1 justiz.hamburg.de
Gerichtsbezirk
Der Bezirk der Staatsanwaltschaft Hamburg umfasst Hamburg mit rund 1.862.600 Einwohnern.
- Hamburg 1.862.565
Wofür die Staatsanwaltschaft Hamburg zuständig ist
- Ermittlungen und Anklage: Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche Klage und muss bei zureichenden Anhaltspunkten einer Straftat einschreiten. (§ 152 StPO)
- Strafanzeigen nimmt sie ebenso entgegen wie jede Polizeidienststelle und jedes Amtsgericht. (§ 158 StPO)
Instanzenzug
| Übergeordnet | Generalstaatsanwaltschaft Hamburg |
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Häufige Fragen
- Wo kann ich eine Strafanzeige erstatten?
Bei der Staatsanwaltschaft, bei jeder Polizeidienststelle oder beim Amtsgericht (§ 158 StPO).
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