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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz in 48143 Münster, Aegidiikirchplatz 5.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster

Postanschrift
Postfach 63 09
48033 Münster

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Wofür das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zuständig ist

  • Klagen gegen Behördenbescheide außerhalb des Sozial- und Steuerrechts. Frist: ein Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids. (§ 74 VwGO)
  • Ohne Anwalt möglich in der ersten Instanz. (§ 67 VwGO)

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