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Nachbarschaftsrecht: In welchen Fällen ist eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus nötig

Wer einen Garten sein Eigen nennen kann, der wird sich in der Regel früher oder später auch für ein Gartenhaus interessieren. Die diesbezüglichen Verwendungsmöglichkeiten sind vielfältig, denn sie reichen vom profanen Schuppen bis hin zur Liebeslaube. Doch wie meistens in Deutschland, steht vor dem Vergnügen die Bürokratie. Bevor man sich also in Kosten stürzt, sollte man sich zunächst genauestens informieren, welche Bedingungen für den Bau eines Gartenhauses vor Ort überhaupt gelten.

Baurecht fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder

Gerade beim Thema Bauen und Baugenehmigung wird jedem Interessenten spätestens bei der Beantragung einer Baugenehmigung klar, dass wir Deutschen in einer föderativen Republik leben, denn das Baurecht ist stets Ländersache!

D. h. aber auch, in jedem Bundesland gelten andere baurechtliche Regelungen, herrscht ein anderes Baugesetz und werden die Bauvorschriften anders ausgelegt. Hinzu kommt, dass manche Gemeinden sprichwörtlich ihr eigenes Süppchen kochen und Verschärfungen oder Erleichterungen des Baurechts für ihre Gemeinde selbst festlegen. Das liegt daran, dass das Baurecht eines der wenigen Gestaltungsrechte ist, dass die Gemeinden haben, um ihr Gemeinwesen vor ausuferndem Bebauen zu stützen. Die Baugenehmigung Gartenhaus von einem Bundesland ist also in der Regel nicht gleichzusetzen mit einer, aus einem anderen Bundesland.

Mitunter möchten einige Bundesländer oder Gemeinden, dass möglichst wenig Fläche mit Beton versiegelt wird. In solchen Fällen wird eine Gartenlaube nur dann genehmigt, wenn sie ohne ein Fundament aus Beton auskommt. Doch es gibt heutzutage genügend Alternativen, wie beispielsweise ein Ringfundament, welches gemauert ist und letztendlich einen genauso stabilen Untergrund schafft.

Andere Baugenehmigungen erfordern wiederum eine maximale Höhe für das Gartenhaus. In jedem Fall wird jedoch eine genaue Aufstellung darüber verlangt, welche Maße das fertige Gartenhaus haben wird, wie viel Kubikmeter umbauter Raum errichtet wird und auch, welches Material die Wände und das Dach haben sollen. All dies im Rahmen des Bauantrages nicht nur abgefragt werden, es kann für das Erteilen der Baugenehmigung auch beaufschlagt werden.

Ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Planung eines Gartenhauses ist auch der Abstand zum Nachbargrundstück. Wer keinen Ärger mit den Nachbarn haben möchte, der tut also gut daran, diese Regelungen einzuhalten. Im Allgemeinen wird ein Mindestabstand von 3 m gefordert. In manchen Bundesländern kann dieser jedoch durchaus auch unterschritten werden.

Bildquelle: Autor: Bjs; CC

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