Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in 56068 Koblenz, Deinhardpassage 1.
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Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
- 0261 1307-0
- Fax 0261 1307-18010
- www.ovg.justiz.rlp.de
- XJustiz-ID T6074
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Wofür das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zuständig ist
- Klagen gegen Behördenbescheide außerhalb des Sozial- und Steuerrechts. Frist: ein Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids. (§ 74 VwGO)
- Ohne Anwalt möglich in der ersten Instanz. (§ 67 VwGO)
Verwaltungsgerichte im Bezirk (4)
- Verwaltungsgericht Koblenz
- Verwaltungsgericht Mainz
- Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
- Verwaltungsgericht Trier
Häufige Fragen
- Welche Frist gilt für eine Klage?
Ein Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids (§ 74 VwGO).
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