Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Das Sächsisches Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in 02625 Bautzen, Ortenburg 9.
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Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Ortenburg 9
02625 Bautzen
Postanschrift
Postfach 44 43
02634 Bautzen
- 03591 2175-0
- Fax 03591 2175-500
- www.justiz.sachsen.de
- XJustiz-ID U6400
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Wofür das Sächsisches Oberverwaltungsgericht zuständig ist
- Klagen gegen Behördenbescheide außerhalb des Sozial- und Steuerrechts. Frist: ein Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids. (§ 74 VwGO)
- Ohne Anwalt möglich in der ersten Instanz. (§ 67 VwGO)
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Häufige Fragen
- Welche Frist gilt für eine Klage?
Ein Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids (§ 74 VwGO).
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