Arbeitsgericht Bayreuth
Das Arbeitsgericht Bayreuth hat seinen Sitz in 95447 Bayreuth, Ludwig-Thoma-Straße 7. Zuständig ist es für 57 Städte und Gemeinden, darunter Bayreuth, Kulmbach und Pegnitz.
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Arbeitsgericht Bayreuth
Ludwig-Thoma-Straße 7
95447 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 11 03 63
95422 Bayreuth
- 0921 787284-0
- Fax 0921 787284-44
- www.arbg.bayern.de
- XJustiz-ID D6539
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Gerichtsbezirk: 57 Städte und Gemeinden
Zum Bezirk des Arbeitsgerichts Bayreuth gehören 57 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 247.700 Einwohnern.
- Bayreuth 72.940
- Kulmbach 26.625
- Pegnitz 13.665
- Bindlach 7.156
- Mainleus 6.410
- Weidenberg 5.864
- Speichersdorf 5.840
- Pottenstein 5.190
- Eckersdorf 5.054
- Creußen 4.914
- Hollfeld 4.784
- Bad Berneck i.Fichtelgebirge 4.373
- Gefrees 4.240
- Thurnau 4.053
- Mistelgau 3.832
- Neudrossenfeld 3.774
- Heinersreuth 3.700
- Goldkronach 3.451
- Himmelkron 3.249
- Marktleugast 2.993
- Waischenfeld 2.989
- Stadtsteinach 2.983
- Neuenmarkt 2.957
- Betzenstein 2.491
Alle weiteren 33 Gemeinden anzeigen
- Hummeltal 2.462
- Kasendorf 2.432
- Ahorntal 2.180
- Warmensteinach 2.169
- Wirsberg 1.945
- Bischofsgrün 1.939
- Fichtelberg 1.795
- Untersteinach 1.751
- Presseck 1.681
- Trebgast 1.501
- Mistelbach 1.500
- Ködnitz 1.452
- Marktschorgast 1.357
- Plech 1.350
- Glashütten 1.284
- Seybothenreuth 1.279
- Mehlmeisel 1.268
- Aufseß 1.263
- Gesees 1.251
- Kirchenpingarten 1.244
- Wonsees 1.139
- Kupferberg 1.049
- Emtmannsberg 998
- Schnabelwaid 966
- Harsdorf 959
- Ludwigschorgast 951
- Haag 946
- Rugendorf 941
- Prebitz 938
- Grafengehaig 847
- Plankenfels 840
- Guttenberg 469
- Glashüttener Forst 0
Wofür das Arbeitsgericht Bayreuth zuständig ist
- Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
- Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
- Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
- Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)
Zweigstellen und Abteilungen an anderen Standorten
Arbeitsgericht Bayreuth Kammer Hof
Kulmbacher Straße 47, 95030 Hof
Telefon 09281 6182-0
Häufige Fragen
- Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
- Wer zahlt den Anwalt vor dem Arbeitsgericht Bayreuth?
In der ersten Instanz jede Seite ihren eigenen, auch wer den Prozess gewinnt (§ 12a ArbGG).
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