Landesarbeitsgericht Hamburg
Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat seinen Sitz in 22083 Hamburg, Osterbekstraße 96.
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Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Landesarbeitsgericht Hamburg
Osterbekstraße 96
22083 Hamburg
Postanschrift
Postfach 76 07 20
22057 Hamburg
- 040 42863-5665
- Fax 040 4279-62804
- www.landesarbeitsgericht.hamburg.de
- XJustiz-ID K6054
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Wofür das Landesarbeitsgericht Hamburg zuständig ist
- Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
- Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
- Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
- Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)
Arbeitsgerichte im Bezirk (1)
Häufige Fragen
- Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
- Wer zahlt den Anwalt vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg?
In der ersten Instanz jede Seite ihren eigenen, auch wer den Prozess gewinnt (§ 12a ArbGG).
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