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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Sitz in 18055 Rostock, August-Bebel-Straße 15.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Straße 15
18055 Rostock

Postanschrift
Postfach 10 21 89
18004 Rostock

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Wofür das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist

  • Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
  • Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
  • Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
  • Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)

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