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Landesarbeitsgericht Saarland Saarbrücken

Das Landesarbeitsgericht Saarland Saarbrücken hat seinen Sitz in 66119 Saarbrücken, Hardenbergstraße 3.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Landesarbeitsgericht Saarland Saarbrücken
Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken

Postanschrift
Postfach 10 18 08
66018 Saarbrücken

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Wofür das Landesarbeitsgericht Saarland Saarbrücken zuständig ist

  • Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
  • Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
  • Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
  • Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)

Arbeitsgerichte im Bezirk (1)

Häufige Fragen

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