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Arbeitsgericht Paderborn

Das Arbeitsgericht Paderborn hat seinen Sitz in 33102 Paderborn, Grevestraße 1. Zuständig ist es für 20 Städte und Gemeinden, darunter Paderborn, Delbrück und Höxter.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Arbeitsgericht Paderborn
Grevestraße 1
33102 Paderborn

Postanschrift
Postfach 11 46
33041 Paderborn

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 20 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Arbeitsgerichts Paderborn gehören 20 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 455.200 Einwohnern.

  • Paderborn 156.378
  • Delbrück 32.166
  • Höxter 28.166
  • Salzkotten 25.429
  • Warburg 23.252
  • Büren 21.593
  • Bad Driburg 19.080
  • Bad Lippspringe 17.252
  • Hövelhof 16.809
  • Brakel 16.193
  • Borchen 13.721
  • Beverungen 12.669
  • Bad Wünnenberg 12.418
  • Steinheim 12.107
  • Lichtenau 10.985
  • Altenbeken 9.161
  • Borgentreich 8.632
  • Willebadessen 8.281
  • Nieheim 6.081
  • Marienmünster 4.791

Wofür das Arbeitsgericht Paderborn zuständig ist

  • Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
  • Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
  • Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
  • Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)

Häufige Fragen

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