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Arbeitsgericht Rheine

Das Arbeitsgericht Rheine hat seinen Sitz in 48431 Rheine, Dutumer Straße 5. Zuständig ist es für 24 Städte und Gemeinden, darunter Rheine, Ibbenbüren und Greven.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Arbeitsgericht Rheine
Dutumer Straße 5
48431 Rheine

Postanschrift
Postfach 11 48
48401 Rheine

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 24 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Arbeitsgerichts Rheine gehören 24 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 451.700 Einwohnern.

  • Rheine 77.209
  • Ibbenbüren 51.803
  • Greven 38.212
  • Emsdetten 36.159
  • Steinfurt 34.860
  • Lengerich 22.557
  • Ochtrup 20.394
  • Hörstel 20.166
  • Neuenkirchen 13.915
  • Lotte 13.770
  • Mettingen 11.654
  • Recke 11.341
  • Westerkappeln 10.876
  • Altenberge 10.278
  • Nordwalde 10.024
  • Tecklenburg 9.098
  • Lienen 8.512
  • Wettringen 8.295
  • Hopsten 7.717
  • Horstmar 7.528
  • Laer 6.993
  • Ladbergen 6.906
  • Saerbeck 6.906
  • Metelen 6.539

Wofür das Arbeitsgericht Rheine zuständig ist

  • Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
  • Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
  • Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
  • Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)

Häufige Fragen

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