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Familienrecht Ratgeber · Stand September 2026

Rechte und Pflichten von Eltern und Kindern: Was das Gesetz verlangt

Pflege und Erziehung der Kinder sind nach dem Grundgesetz das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht; über ihre Betätigung wacht der Staat. Umgekehrt schulden auch Kinder ihren Eltern etwas: Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit

Wer ist in Deutschland für die Kindererziehung verantwortlich?

In erster Linie die Eltern. Das Grundgesetz formuliert es so: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Gegen den Willen der Eltern dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Eltern versagen oder die Kinder zu verwahrlosen drohen.[1]

Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt dieses Recht und diese Pflicht elterliche Sorge. Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen, für seine Person und sein Vermögen. Sie vertreten das Kind auch rechtlich. Mit 18 Jahren wird das Kind volljährig, und die elterliche Sorge endet.[2]

Die Elternpflichten ergeben sich auch aus den Kinderrechten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes wurde 1989 verabschiedet und gilt in Deutschland seit 1992 im Rang eines einfachen Bundesgesetzes.

Welche Pflichten haben Eltern gegenüber ihren Kindern?

Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Die Eltern müssen also die Grundversorgung ihres Kindes sicherstellen, dazu zählen Ernährung, Hygiene und die Förderung der Gesundheit.[2]

Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.[2]

Außerdem schulden Eltern ihrem Kind Unterhalt, bis es sich selbst unterhalten kann. Wer mit dem Kind zusammenlebt, erfüllt diese Pflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung, der andere Elternteil durch Geld. Dazu die Seite Unterhalt.[2]

Was bedeutet gewaltfreie Erziehung?

Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen. Damit ist auch der sogenannte Klaps verboten.[2]

Damit ein Kind sich zu einem verantwortungsvollen Erwachsenen entwickeln kann, braucht es ein Familienklima, in dem Respekt, Wärme, Geborgenheit und Anregung ebenso selbstverständlich sind wie Offenheit und Unterstützung. Wird das Wohl des Kindes gefährdet und wenden die Eltern die Gefahr nicht selbst ab, muss das Familiengericht die erforderlichen Maßnahmen treffen, bis hin zur Entziehung der elterlichen Sorge.[2]

Aufsichtspflicht: Wann haften Eltern für ihre Kinder?

Eltern müssen ihr Kind vor Gefahren und Gefährdungen schützen. Das Kind muss seinem Alter entsprechend auf mögliche Gefahren, beispielsweise im Straßenverkehr, hingewiesen werden, und in Reichweite von Kleinkindern dürfen keine giftigen oder scharfen Gegenstände aufbewahrt werden. Eltern müssen ihre Kinder auch vor Gefahren schützen, die der Nachwuchs selbst nicht einschätzen kann.

Die Aufsichtspflicht schützt auch Dritte. Wer kraft Gesetzes zur Aufsicht über eine minderjährige Person verpflichtet ist, muss den Schaden ersetzen, den diese einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt hat oder der Schaden auch bei gehöriger Aufsicht entstanden wäre.[2]

Der verbreitete Satz Eltern haften für ihre Kinder stimmt deshalb nur mit dieser Einschränkung. Wie viel Aufsicht nötig ist, hängt vom Alter und der Entwicklung des Kindes ab.

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Dürfen Eltern über Schule und Beruf des Kindes bestimmen?

Noch vor einigen Jahrzehnten bestimmten häufig die Eltern, was ihr Nachwuchs später beruflich machen sollte. Heute schreibt das Gesetz vor: In Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufs nehmen die Eltern insbesondere auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht. Bestehen Zweifel, soll der Rat eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person eingeholt werden.[2]

Für den Schulbesuch gilt die Schulpflicht nach dem Schulrecht der Länder. Eltern müssen für ihre Einhaltung sorgen; tun sie das nicht, kann das Familiengericht ihnen das zum Schutz des Kindes gebieten.[2]

Welche Pflichten haben Kinder gegenüber ihren Eltern?

Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig. Diese Pflicht gilt in beide Richtungen, und das Gesetz nennt dafür keine Altersgrenze. Die moralische Verpflichtung gegenüber den Eltern ist hier also auch eine gesetzliche.[2]

Konkreter ist die Pflicht zur Mithilfe: Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in Haushalt und Geschäft zu helfen. Tischdecken, Aufräumen oder Rasenmähen dürfen Eltern also verlangen, wenn es zum Alter passt.[2]

Wie viel ein Kind mithelfen muss, hängt von seinem Alter, seiner Schule und seiner Ausbildung ab. Die Pflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, sondern erst, wenn das Kind auszieht oder sich selbst unterhält.

Müssen Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen?

Grundsätzlich ja. Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren, also auch erwachsene Kinder ihren Eltern. Voraussetzung ist, dass die Eltern sich nicht selbst unterhalten können und das Kind ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts zahlen kann.[2]

In der Praxis geht es meist um pflegebedürftige Eltern, deren Heimkosten das Sozialamt trägt. Das Sozialamt kann den Unterhaltsanspruch aber nur auf sich überleiten, wenn das jährliche Gesamteinkommen des Kindes mehr als 100.000 Euro beträgt. Es wird vermutet, dass das Einkommen darunter liegt.[3]

Liegt das Einkommen darüber, bleibt dem Kind nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 ein Selbstbehalt von mindestens 2.650 Euro im Monat zuzüglich 70 Prozent des darüber liegenden Einkommens. Mehr dazu auf der Seite Rechte und Pflichten im Unterhaltsrecht.

Was tun, wenn die Erziehung nicht mehr gelingt?

Wenn es Probleme und Schwierigkeiten gibt, die sich nicht innerhalb der Familie lösen lassen, gibt es eine Vielzahl an Hilfsangeboten, die genutzt werden sollten. Schließlich gerät jeder einmal an seine Belastungsgrenze, und dann ist Hilfe von außen die beste Lösung.

Eltern haben bei der Erziehung einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe geeignet und notwendig ist. Dazu gehören etwa Erziehungsberatung und sozialpädagogische Familienhilfe.[3]

Eltern, die solche Hilfen nutzen, verlieren dadurch nicht ihr Sorgerecht. Wann das Familiengericht eingreift, erklärt die Seite Sorgerecht.

Wer ist zuständig?

Beratung und Hilfe zur Erziehung

Das Jugendamt der Stadt oder des Landkreises berät kostenlos und entscheidet über Hilfen zur Erziehung.

Sorgerecht
Streit über Sorge oder Unterhalt

Das Familiengericht beim Amtsgericht am Wohnort des Kindes.

Amtsgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

  • Welche Rechte haben Eltern gegenüber ihren Kindern?

    Sie bestimmen über Erziehung, Aufenthalt, Schule und Gesundheit ihrer minderjährigen Kinder und vertreten sie rechtlich. Dieses Recht ist zugleich Pflicht und findet seine Grenze am Kindeswohl und am Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung.

  • Müssen volljährige Kinder im Haushalt helfen?

    Ja, solange sie im Haushalt der Eltern leben und von ihnen unterhalten werden, in einem Umfang, der zu ihren Kräften und ihrer Ausbildung passt.

  • Ab wann haften Kinder selbst für Schäden?

    Kinder unter sieben Jahren haften nie selbst. Bei Unfällen mit Autos oder Bahnen gilt das bis zum zehnten Geburtstag, außer bei Vorsatz. Danach haften Minderjährige, wenn sie die nötige Einsicht in ihre Verantwortung hatten.

  • Ab wann darf ein Kind über seine Religion selbst entscheiden?

    Mit 14 Jahren entscheidet das Kind selbst, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Ab zwölf darf es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.

Quellen

  1. Grundgesetz (GG): Art. 6
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1618 · § 1619 · § 1626 · § 1629 · § 2 · § 1631 · § 1631a · § 1666 · § 832 · § 1601 · § 1602 · § 1603 · § 1606
  3. Sozialgesetzbuch XII und VIII: § 94 SGB XII · § 27 SGB VIII

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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