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Stand September 2026

Juristische Fachübersetzung: beglaubigte Übersetzung, Apostille und Kosten

Gerichte und Behörden in Deutschland arbeiten auf Deutsch; fremdsprachige Urkunden brauchen deshalb oft eine Übersetzung, die ein nach Landesrecht ermächtigter oder öffentlich bestellter Übersetzer angefertigt und als richtig und vollständig bescheinigt hat. Die Übersetzung selbst ist keine öffentliche Urkunde; soll sie im Ausland verwendet werden, bestätigt ein Gerichtspräsident die Eigenschaft des Übersetzers, und dieser Vermerk erhält dann die Apostille oder Legalisation.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit

Was ist eine juristische Fachübersetzung?

Juristische Fachübersetzungen müssen exakt sein. Übersetzt werden Verträge, Urteile, Vollmachten, Urkunden aus dem Personenstandswesen oder Zeugnisse. Wer also wichtige Texte zu übertragen hat, sollte sich eines Fachübersetzers bedienen. Übersetzer, die sich auf juristische Übersetzungen spezialisiert haben, beherrschen die juristischen Fachtermini in beiden Sprachen, der Ausgangssprache und der Zielsprache. Um den richtigen Übersetzer zu finden, ist es wichtig, bei der Sprachauswahl auf das Zielland zu achten. Denn im rechtlichen Umfeld kann es auch in Ländern gleicher Sprache zu begrifflichen Abweichungen kommen.

Rechtlich zu unterscheiden sind zwei Dinge:

Einfache FachübersetzungBescheinigte (beglaubigte) Übersetzung
Wer darf sie anfertigen?jeder Übersetzerein nach Landesrecht ermächtigter oder öffentlich bestellter Übersetzer
BestätigungkeineVermerk, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist, mit Ort, Datum, Stellung des Übersetzers und Unterschrift
Typischer ZweckVerständnis, Vertragsverhandlung, interne PrüfungVorlage bei Gericht, Standesamt, Ausländerbehörde und anderen Behörden

Die Bescheinigung macht die Übersetzung nicht zur öffentlichen Urkunde. Übersetzungen gelten als Sachverständigenleistung. Mündliches Übersetzen in einer Verhandlung ist Sache von Dolmetschern; diese Seite behandelt schriftliche Übersetzungen.[2][1]

Wann verlangen Gerichte und Behörden eine beglaubigte Übersetzung?

Die Gerichtssprache ist deutsch. Wird mit Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, wird ein Dolmetscher zugezogen.[3]

Legt eine Partei im Zivilprozess eine Urkunde in fremder Sprache vor, kann das Gericht anordnen, dass sie eine Übersetzung beibringt, die ein ermächtigter oder öffentlich bestellter Übersetzer angefertigt hat. Bescheinigt der Übersetzer, dass sie richtig und vollständig ist, gilt sie als richtig und vollständig. Die Gegenseite darf aber beweisen, dass sie es nicht ist.[2]

Behörden verlangen bei fremdsprachigen Anträgen und Urkunden unverzüglich eine Übersetzung; in begründeten Fällen eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer angefertigte. Kommt sie nicht, kann die Behörde selbst übersetzen lassen, auf Kosten des Antragstellers. Eine Frist, die die Behörde zum Handeln verpflichtet, beginnt erst, wenn die Übersetzung vorliegt.

Im Strafverfahren gilt eine Ausnahme zugunsten des Beschuldigten: Wer kein Deutsch versteht, hat für das gesamte Verfahren Anspruch auf einen unentgeltlichen Dolmetscher oder Übersetzer. Anklageschriften, Strafbefehle und nicht rechtskräftige Urteile werden in der Regel schriftlich übersetzt.[3]

Wer darf juristische Übersetzungen beglaubigen?

Die Ermächtigung oder öffentliche Bestellung von Übersetzern regelt jedes Land selbst. Die Landesjustizverwaltungen führen dazu eine gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank, in der sich nach Sprache und Ort suchen lässt. Übersetzer aus einem Land dürfen auch für Gerichte in anderen Ländern tätig werden; die Zivilprozessordnung stellt allein darauf ab, dass sie in einem Land ermächtigt oder bestellt wurden.[2]

Für Gerichtsdolmetscher gilt seit dem 01.01.2023 das bundesweite Gerichtsdolmetschergesetz. Allgemein beeidigt werden sie seitdem vom Oberlandesgericht ihres Wohnsitzes. Dolmetscher, die nach altem Landesrecht beeidigt wurden, können sich bis zum 31.12.2027 auf diesen Eid berufen. Für schriftliche Übersetzungen bleibt es beim Landesrecht.

Die Bescheinigung soll auf die Übersetzung gesetzt werden und Ort und Tag der Übersetzung, die Stellung des Übersetzers und seine Unterschrift enthalten.[2]

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Apostille und Legalisation: Urkunden über Grenzen hinweg

Ob eine ausländische öffentliche Urkunde ohne weiteren Nachweis als echt gilt, entscheidet das Gericht nach den Umständen. Als Beweis der Echtheit genügt die Legalisation durch einen deutschen Konsul.[2]

Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers. Sie wird durch den Konsularbeamten des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll. In den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 ersetzt die Apostille die Legalisation. Sie stellt eine dazu bestimmte Behörde des Staates aus, in dem die Urkunde errichtet wurde. Bestimmte öffentliche Urkunden aus anderen EU-Staaten sind nach der Verordnung (EU) 2016/1191 ganz davon befreit.[1]

Beispiel: Eine in Deutschland ausgestellte Geburtsurkunde soll in einem Staat außerhalb der EU vorgelegt werden, der dem Haager Übereinkommen beigetreten ist. Die Urkunde erhält eine Apostille. Die Übersetzung des vereidigten Übersetzers kann nicht selbst apostilliert werden. Der zuständige Gerichtspräsident beglaubigt aber die Unterschrift des Übersetzers; auf diesen Vermerk wird dann die Apostille gesetzt. Ob der andere Staat die Übersetzung anerkennt, richtet sich nach dessen Recht.

Was kostet eine juristische Fachübersetzung?

Für private Aufträge gibt es keine Gebührenordnung. Der Preis für eine Übersetzung bemisst sich nach der „Exotik“ der Sprache, aber auch nach der Schnelligkeit der Umsetzung (Eilaufträge). Details zum Timing bzw. dem Preis erfährt der Kunde beim jeweiligen Anbieter.

Beauftragt ein Gericht oder eine Behörde den Übersetzer, richtet sich die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Das JVEG bildet genau diese Kriterien ab:

Übersetzungje angefangene 55 Anschläge
Text liegt editierbar vor (Grundhonorar)1,95 Euro
Text liegt nicht editierbar vor2,15 Euro
besonders erschwert, etwa durch viele Fachausdrücke, Eilbedürftigkeit oder eine seltene Sprache2,15 Euro, nicht editierbar 2,30 Euro

Je Auftrag beträgt das Honorar mindestens 20 Euro. Gezählt werden die Anschläge im Zieltext. An diese Sätze sind private Anbieter nicht gebunden.

Gesetzestexte übersetzen: amtliche Übersetzungen und Juristendeutsch

Für viele Bundesgesetze gibt es englische Übersetzungen auf gesetze-im-internet.de. Sie dienen nur der Information: Abweichungen zur deutschen Fassung sind nicht verbindlich und haben keine Rechtswirkung. Maßgeblich bleibt allein der deutsche Text.

Um das Lesen von Gesetzestexten kommt man häufig nicht herum, denn es gibt zahlreiche Situationen im Leben, da muss man sich genau darüber informieren, was erlaubt und was nicht gestattet ist. Wer ein Gesetz in verständliches Deutsch „übersetzt“ haben möchte, braucht keine Übersetzung, sondern eine Rechtsauskunft. Wer im Einzelfall rechtlich berät, braucht dafür grundsätzlich eine Befugnis, etwa als Rechtsanwalt. Wie das Berufsrecht der Anwälte aussieht, erklärt die Seite Berufsrecht der Anwälte, was eine erste Beratung kostet, die Seite Erstberatung beim Anwalt.

Wer ist zuständig?

Ermächtigte Übersetzer finden

Die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen (justiz-dolmetscher.de). Zuständig für die Ermächtigung ist das jeweilige Land.

Landgerichte in Deutschland
Apostille und Beglaubigung

Für die Bestätigung des Übersetzers ist der zuständige Gerichtspräsident zuständig, für die Apostille die im Land dafür bestimmte Behörde.

Häufige Fragen

Auch interessant: Ausländische Ehe in Deutschland

Quellen

  1. Auswärtiges Amt: Internationaler Urkundenverkehr
  2. Zivilprozessordnung (ZPO): § 142 · § 438
  3. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): § 184 · § 185 · § 187

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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