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Stand September 2026

Gericht: Was ein Gericht ist und ob es eine Behörde ist

Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung, also der dritten Staatsgewalt neben Gesetzgebung und Verwaltung; die rechtsprechende Gewalt ist nach dem Grundgesetz den Richtern anvertraut, die unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Ein Gericht ist deshalb keine Verwaltungsbehörde, auch wenn es in einzelnen Gesetzen, etwa im Strafgesetzbuch, als Behörde gilt und in der Justizverwaltung Behördenaufgaben wahrnimmt.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit

Was ist ein Gericht?

Ein Gericht (abgeleitet von „richten“ und „Recht“) ist ein Organ der Rechtsprechung, der Judikative. Nach dem Grundgesetz wird die Staatsgewalt durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden.[1]

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut. Sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.[1]

Ursprünglich war die Rechtsprechung in vielen Fällen Aufgabe des Monarchen selbst oder seiner Beauftragten. Im Laufe der Aufklärung setzte sich mit dem Konzept der Gewaltenteilung in Europa und den europäisch beeinflussten Staaten die Überzeugung durch, dass die Rechtsprechung von der Regierungsgewalt unabhängig zu sein hat. Für den Begriff des Gerichts in modernen Rechtsstaaten ist die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit daher zentral. Wie sich das Recht bis dahin entwickelt hat, zeigt Der geschichtliche Ursprung des Rechts.

Ist ein Gericht eine Behörde?

Im Kern nein. Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Gerichte verwalten aber nicht, sondern sprechen Recht; sie gehören zur dritten Gewalt, die das Grundgesetz von der vollziehenden Gewalt trennt. Deshalb gelten für ein Gerichtsverfahren nicht die Regeln für Behörden, sondern eigene Prozessordnungen wie ZPO, StPO oder Verwaltungsgerichtsordnung.[1]

Zwei Einschränkungen gibt es:

  • Begriff im Einzelgesetz: Manche Gesetze zählen Gerichte ausdrücklich zu den Behörden. Das Strafgesetzbuch etwa bestimmt, dass mit „Behörde“ auch ein Gericht gemeint ist.
  • Justizverwaltung: Soweit ein Gericht nicht Recht spricht, sondern sich selbst verwaltet, etwa bei Personal und Haushalt, erledigt es Verwaltungsaufgaben und handelt insoweit wie eine Behörde.

Auch das Amtsgericht ist also in erster Linie ein Gericht und keine Behörde.

Welche Gerichtsbarkeiten gibt es in Deutschland?

Für die Gebiete der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund je einen obersten Gerichtshof:[1]

GerichtsbarkeitZuständig fürOberstes Bundesgericht
ordentliche GerichtsbarkeitZivilsachen, Familiensachen, StrafsachenBundesgerichtshof
VerwaltungsgerichtsbarkeitStreit mit Behörden, etwa Baugenehmigung, FührerscheinBundesverwaltungsgericht
FinanzgerichtsbarkeitSteuern und KindergeldBundesfinanzhof
ArbeitsgerichtsbarkeitStreit aus dem ArbeitsverhältnisBundesarbeitsgericht
SozialgerichtsbarkeitRente, Krankenkasse, Grundsicherungsgeld, ArbeitslosengeldBundessozialgericht

Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof ausgeübt. Ordentliche Gerichte heißen sie, weil sie die „gewöhnlichen“ Streitigkeiten zwischen Bürgern und die Strafsachen entscheiden.[2]

Die Gerichte der ersten Instanzen gehören den Ländern, nur die obersten Gerichtshöfe dem Bund. Welches Gericht für Ihren Fall zuständig ist, erklärt Zuständiges Gericht finden, den Weg durch die Instanzen Instanzenweg deutscher Gerichte.

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Was machen die Verfassungsgerichte?

Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes. Es besteht aus zwei Senaten; in jeden Senat werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat acht Richter gewählt.[1]

Der Aufgabenbereich der Verfassungsgerichte besteht hauptsächlich darin, die Verfassungsmäßigkeit von hoheitlichen Akten, besonders Gesetzen, zu überprüfen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet unter anderem über Verfassungsbeschwerden von Bürgern, über Streit zwischen Verfassungsorganen und über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz. Seine Entscheidungen binden alle Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden.

Die Verfassungsgerichte der Länder wachen über die jeweilige Landesverfassung. Die Bezeichnungen sind von Land zu Land unterschiedlich: Verfassungsgerichtshof, Staatsgerichtshof, Verfassungsgericht oder Landesverfassungsgericht.

Was ist ein Richter und wie unabhängig ist er?

Ein Richter ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt. Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt, etwa die Schöffen im Strafprozess.

Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellte Richter können gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus gesetzlichen Gründen entlassen, ihres Amtes enthoben oder versetzt werden. Das schützt sie vor Einfluss der Regierung.[1]

Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden, und Ausnahmegerichte sind unzulässig. Welcher Richter einen Fall bekommt, legt deshalb das Präsidium des Gerichts vor Beginn des Geschäftsjahres im Geschäftsverteilungsplan fest. Um zu garantieren, dass nur neutrale Richter entscheiden, sehen die Verfahrensordnungen vor, dass Richter in bestimmten Fällen kraft Gesetzes ausgeschlossen sind, etwa bei enger Verwandtschaft mit einer Partei; zudem kann bei Besorgnis der Befangenheit ein Ablehnungsgesuch gestellt werden.[1]

Für Fehler im Urteil haftet ein Richter nur, wenn die Pflichtverletzung eine Straftat ist, etwa eine Rechtsbeugung.

Was ist der Unterschied zwischen Urteil und Beschluss?

Ein Urteil ist die in der Regel instanzbeendende Entscheidung über den Streitgegenstand, die das Gericht zumeist aufgrund einer mündlichen Verhandlung erlässt. Ist der Rechtsstreit zur Endentscheidung reif, erlässt das Gericht ein Endurteil. Das Urteil ergeht im Namen des Volkes.[3]

Neben dem Urteil gibt es andere Formen gerichtlicher Entscheidungen, vor allem Beschlüsse und Verfügungen. Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne mündliche Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Beschlüsse regeln oft Fragen im Lauf des Verfahrens, etwa Prozesskostenhilfe oder die Verweisung an ein anderes Gericht; in manchen Verfahren, etwa in Familiensachen, wird auch die Hauptsache durch Beschluss entschieden.[3]

Urteile werden rechtskräftig, wenn sie nicht mehr durch Rechtsmittel angegriffen werden können. Sie können, mit Einschränkungen auch schon vor ihrer Rechtskraft, mit Zwang vollstreckt werden. Die Gesamtheit der Entscheidungen der Gerichte zu einer Rechtsfrage nennt man Rechtsprechung; sie ist für Laien oft der Schlüssel, um ein Gesetz zu verstehen (siehe Gesetze in Deutschland).

Wer ist zuständig?

Das richtige Gericht finden

Anschriften und Zuständigkeiten der Amtsgerichte in ganz Deutschland, sortiert nach Ländern und Orten.

Amtsgerichte in Deutschland
Streit mit einer Behörde

Gegen Bescheide von Behörden sind je nach Sachgebiet die Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte oder Finanzgerichte zuständig.

Verwaltungsgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

  • Was ist ein ordentliches Gericht?

    Ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also ein Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof. Diese Gerichte entscheiden Zivil-, Familien- und Strafsachen, im Unterschied zu den Fachgerichten für Verwaltungs-, Steuer-, Arbeits- und Sozialsachen.

  • Was sind Schöffen?

    Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen. Sie üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus.

  • Gibt es in Deutschland Landesgerichte?

    Eine Gerichtsart „Landesgericht“ gibt es in Deutschland nicht; gemeint ist meist das Landgericht. Die meisten Gerichte sind aber Gerichte der Länder, nur die obersten Gerichtshöfe gehören dem Bund.

  • Wer bestimmt, welcher Richter meinen Fall bekommt?

    Das Präsidium des Gerichts. Es verteilt die Geschäfte vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer. So ist gesichert, dass niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen wird.

Quellen

  1. Grundgesetz (GG): Art. 20 · Art. 92 · Art. 93 · Art. 95 · Art. 97 · Art. 101
  2. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), § 12
  3. Zivilprozessordnung (ZPO): § 300 · § 311 · § 128

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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