Wo finde ich ein Gerichtsverzeichnis?

Ein Gerichtsverzeichnis ist zum Beispiel im Internet abrufbar. Die Eingabe des Wortes “Gerichtsverzeichnis” in eine bekannte Suchmaschine führt bereits auf der ersten Seite zur Orts- und Gerichtsdatenbank, aus der das für den gewünschten Ort zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) ermittelt werden kann. Nach Eingabe der Postleitzahl oder des Ortsnamens werden die Gerichte, sortiert nach den Fachbereichen, in einer Liste mit Postanschrift, Telefon und Telefax, Web- und E-Mail-Adresse angezeigt. Neben dem Gericht kann auch die zuständige Staatsanwaltschaft erfragt werden.

Wie findet man das zuständige Gericht?

Unabhängig davon, ob man das öffentliche Gerichtsverzeichnis nutzt oder auf andere Methoden setzt, stellt sich stets die Frage, welches Gericht zuständig ist. Grundsätzlich sollte man den Gang zum Gericht stets meiden und stattdessen versuchen, sich mit dem jeweiligen Gegner außergerichtlich und einvernehmlich zu einigen. Dies ist allerdings nicht immer möglich, so dass es gegebenenfalls gut ist, die Zuständigkeit des Gerichts zu kennen. Zunächst geht es um den Gerichtsstand, der Auskunft darüber gibt, in welchem Gerichtsbezirk der jeweilige Fall zu verhandeln ist. Darüber hinaus ist die sachliche Zuständigkeit nicht zu vergessen, denn hier existieren zuweilen große Differenzen. Dies zeigt bereits die Tatsache, dass die folgenden Gerichte mit jeweils eigenem Zuständigkeitsbereich im Gerichtsverzeichnis aufgeführt werden:

  • Amtsgerichte
  • Landgerichte
  • Oberlandesgerichte
  • Familiengerichte
  • Insolvenzgerichte
  • Mahngerichte
  • Vereinsgerichte
  • Partnerschaftsregistergerichte
  • Vollstreckungsgerichte
  • Zwangsversteigerungsgerichte
  • Sozialgerichte
  • Verwaltungsgerichte
  • Arbeitsgerichte
  • Finanzgerichte
  • Verfassungsgerichte
  • Bundesgerichtshof

Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nicht jedes der genannten Gerichte eine eigene Institution darstellt. Ein gutes Beispiel dafür sind die Amtsgerichte, die unter anderem gleichermaßen in Zivil- und Strafsachen zuständig sein können. Zudem ist zu beachten, dass das Amtsgericht auf zivilrechtlicher Ebene unter anderem als Registergericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Insolvenzgericht, Zwangsversteigerungsgericht, Vollstreckungsgericht oder auch Familiengericht fungieren kann. Für die sachliche Zuständigkeit in der ersten Instanz kann zudem der jeweilige Streitwert ebenfalls ausschlaggebend sein.

Das zuständige Gericht zu finden, erweist sich immer wieder aufs Neue als enorme Herausforderung. Mithilfe des Gerichtsverzeichnisses kommen hier auch juristische Laien weiter, sollten aber die Kompetenz eines versierten Anwalts nicht unterschätzen. Ansonsten kann man auch über eine örtliche Rechtsberatungsstelle erfahren, welches Gericht zuständig ist.