Stand September 2026
Zuständiges Gericht finden: Gerichtsverzeichnis und Zuständigkeit
Das zuständige Amts-, Land- und Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft für jeden Ort in Deutschland finden Sie kostenlos im Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, per Postleitzahl oder Ortsname. Welches Gericht für Ihren Fall zuständig ist, hängt aber auch von der Sache ab: In Zivilsachen klagen Sie in der Regel am Wohnsitz des Beklagten, bis 10.000 Euro Streitwert beim Amtsgericht, darüber beim Landgericht.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit
Wo finde ich das Orts- und Gerichtsverzeichnis?
Ein Gerichtsverzeichnis ist im Internet abrufbar. Über das Orts- und Gerichtsverzeichnis im Justizportal des Bundes und der Länder können Sie das örtlich zuständige Amts-, Land- und Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft für einen Ort in Deutschland ermitteln. Anzugeben sind Postleitzahl oder Ortsname; zusätzlich ist eine Suche nach Anschriften von Gerichten und Justizbehörden möglich.[1]
Nach Eingabe der Postleitzahl oder des Ortsnamens werden die Gerichte in einer Liste mit Postanschrift, Telefon, Web- und E-Mail-Adresse angezeigt. Neben dem Gericht kann auch die zuständige Staatsanwaltschaft erfragt werden.
Wählen Sie dort die Art der Angelegenheit aus, denn für viele Sachen gibt es eigene Zuständigkeiten. Die Auswahlliste umfasst unter anderem:[1]
- Allgemeiner Gerichtsstand und Mahnverfahren,
- Familienrechtssachen, Betreuungssachen und Nachlasssachen,
- Verbraucherinsolvenzsachen und Unternehmensinsolvenzsachen,
- Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungssachen,
- Grundbuchsachen sowie Handels- und Vereinsregistersachen,
- Arbeitsgerichts-, Finanzgerichts-, Sozialgerichts- und Verwaltungsrechtssachen,
- Angelegenheiten der Staatsanwaltschaften.[1]
Beachten Sie den Hinweis des Verzeichnisses: Aufgrund des Prozessrechts kann je nach Streitgegenstand ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein.[1]
Die Adressen und Zuständigkeiten aller Amtsgerichte finden Sie auch hier auf zuRecht.de unter Amtsgerichte in Deutschland, außerdem die Landgerichte, Arbeitsgerichte und Sozialgerichte.
Welches Gericht ist örtlich zuständig?
Zunächst geht es um den Gerichtsstand, der Auskunft darüber gibt, in welchem Gerichtsbezirk der jeweilige Fall zu verhandeln ist. Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, ist für alle Klagen gegen sie zuständig, sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht. Der allgemeine Gerichtsstand wird durch den Wohnsitz bestimmt. Wer klagt, muss also in der Regel zum Gericht am Wohnsitz des Beklagten.[2]
Daneben gibt es besondere Gerichtsstände, unter denen der Kläger wählen kann:[2]
- Vertrag: das Gericht des Ortes, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist,
- unerlaubte Handlung, etwa ein Unfall: das Gericht des Ortes, an dem die Handlung begangen wurde,
- Miete: Für Streit aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Räume liegen.[2]
Beispiel: Sie wohnen in Köln, Ihr Vermieter in München, die Wohnung liegt in Bonn. Für die Klage auf Rückzahlung der Kaution ist allein das Amtsgericht Bonn zuständig, weil es um Wohnraum geht, der dort liegt.
Amtsgericht oder Landgericht: Welches Gericht ist sachlich zuständig?
Neben der örtlichen gibt es die sachliche Zuständigkeit. In Zivilsachen entscheidet vor allem der Streitwert:[3]
- Das Amtsgericht ist zuständig für Streitigkeiten, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert 10.000 Euro nicht übersteigt.
- Ohne Rücksicht auf den Streitwert gehören vor das Amtsgericht unter anderem Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Wohnraum, Streit nach dem Wohnungseigentumsgesetz und bestimmte Nachbarstreitigkeiten.
- Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls Sache der Amtsgerichte. Dort werden Abteilungen für Familiensachen gebildet, die Familiengerichte.
- Alle übrigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gehören vor das Landgericht.[3]
Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nicht jedes der im Gerichtsverzeichnis genannten Gerichte eine eigene Institution darstellt. Ein gutes Beispiel dafür sind die Amtsgerichte, die unter anderem gleichermaßen in Zivil- und Strafsachen zuständig sein können. Zudem ist zu beachten, dass das Amtsgericht auf zivilrechtlicher Ebene unter anderem als Registergericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Insolvenzgericht, Zwangsversteigerungsgericht, Vollstreckungsgericht oder auch Familiengericht fungieren kann.
Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, vor dem Amtsgericht in Zivilsachen meist nicht. Wie es nach dem ersten Urteil weitergeht, erklärt Instanzenweg deutscher Gerichte.
Wie finde ich das zuständige Arbeitsgericht, Insolvenzgericht oder Nachlassgericht?
| Angelegenheit | Zuständiges Gericht |
|---|---|
| Streit mit dem Arbeitgeber | Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers oder dort, wo Sie gewöhnlich arbeiten |
| Privatinsolvenz | Insolvenzgericht an Ihrem Wohnsitz; das ist ein Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts |
| Erbschein, Nachlass | Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen |
| Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht | Familiengericht beim Amtsgericht |
| Mahnbescheid | Amtsgericht am eigenen Wohnsitz des Antragstellers; die Länder können das Mahnverfahren bei zentralen Amtsgerichten bündeln |
| Strafsache | Gericht am Ort der Tat |
| Streit mit einer Behörde | Verwaltungsgericht, bei Sozialleistungen Sozialgericht, bei Steuern Finanzgericht |
Beim Arbeitsgericht ist neben dem Sitz des Arbeitgebers auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt verrichtet hat. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig, bei dem der Antragsteller selbst seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.[2]
Das Nachlassgericht richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes, das Insolvenzgericht nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners. Einzelheiten zur Insolvenz stehen unter Privatinsolvenz.
Was passiert, wenn ich beim falschen Gericht klage?
Ist das angerufene Gericht örtlich oder sachlich unzuständig, erklärt es sich auf Antrag des Klägers durch Beschluss für unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das zuständige Gericht. Anträge und Erklärungen zur Zuständigkeit können vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. Der Beschluss ist unanfechtbar und für das neue Gericht bindend.[2]
Die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten trägt der Kläger, auch wenn er den Prozess am Ende gewinnt. Stellt der Kläger keinen Verweisungsantrag, wird die Klage als unzulässig abgewiesen.
Verhandelt der Beklagte vor einem an sich unzuständigen Gericht zur Hauptsache, ohne die Unzuständigkeit zu rügen, wird das Gericht dadurch zuständig. Vor dem Amtsgericht gilt das nur, wenn das Gericht ihn vorher darüber belehrt hat.
Streiten zwei Gerichte über ihre Zuständigkeit oder ist unklar, welches Gericht zuständig ist, bestimmt das nächsthöhere Gericht das zuständige Gericht.
Wer ist zuständig?
Anschriften, Zuständigkeiten und Bezirke aller Amtsgerichte, sortiert nach Ländern und Orten.
Zu den AmtsgerichtenFür Kündigungsschutzklage, Lohn und Zeugnis ist das Arbeitsgericht zuständig, in der ersten Instanz ohne Anwaltszwang.
Zu den ArbeitsgerichtenHäufige Fragen
- Welches Amtsgericht ist für meinen Wohnort zuständig?
Das zeigt das Orts- und Gerichtsverzeichnis nach Eingabe von Postleitzahl oder Ort. Beachten Sie, dass für manche Aufgaben, etwa Insolvenzen, Handelsregister oder Mahnverfahren, nicht jedes Amtsgericht zuständig ist, sondern ein zentrales Gericht.
- Wie finde ich die zuständige Staatsanwaltschaft?
Ebenfalls über das Orts- und Gerichtsverzeichnis; dort gibt es die Auswahl Angelegenheiten der Staatsanwaltschaften. Eine Strafanzeige können Sie aber auch bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
- Wie finde ich das zuständige Vollstreckungsgericht?
Vollstreckungsgericht ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Vollstreckung stattfinden soll, meist also am Wohnsitz des Schuldners. Im Orts- und Gerichtsverzeichnis wählen Sie dazu Zwangsvollstreckungssachen.
- Kann ich mit dem Vertragspartner einen Gerichtsstand vereinbaren?
Nur eingeschränkt. Gerichtsstandsvereinbarungen sind vor allem zwischen Kaufleuten wirksam. Mit Verbrauchern können sie im Voraus grundsätzlich nicht wirksam getroffen werden.
Quellen
- Justizportal des Bundes und der Länder: Orts- und Gerichtsverzeichnis
- Zivilprozessordnung (ZPO): § 12 · § 13 · § 29 · § 29a · § 32 · § 35 · § 281 · § 689
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): § 23 · § 23a · § 23b · § 71
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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