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Sozialgericht Gelsenkirchen

Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat seinen Sitz in 45886 Gelsenkirchen, Bochumer Straße 79. Zuständig ist es für 13 Städte und Gemeinden, darunter Gelsenkirchen, Herne und Bottrop.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Sozialgericht Gelsenkirchen
Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen

Postanschrift
Postfach 10 01 52
45801 Gelsenkirchen

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 13 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Sozialgerichts Gelsenkirchen gehören 13 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 1.163.600 Einwohnern.

  • Gelsenkirchen 267.930
  • Herne 155.851
  • Bottrop 118.535
  • Recklinghausen 115.344
  • Marl 86.766
  • Gladbeck 75.499
  • Dorsten 75.277
  • Castrop-Rauxel 73.282
  • Herten 60.941
  • Haltern am See 38.142
  • Datteln 35.473
  • Oer-Erkenschwick 31.404
  • Waltrop 29.177

Wofür das Sozialgericht Gelsenkirchen zuständig ist

  • Klagen gegen Sozialbehörden, etwa Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse oder Jobcenter, nach einem erfolglosen Widerspruch. Frist: ein Monat. (§§ 78, 87 SGG)
  • Kostenfrei für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen. (§ 183 SGG)
  • Ohne Anwalt möglich: Sie können den Rechtsstreit selbst führen. (§ 73 SGG)
  • Örtlich zuständig ist das Sozialgericht an Ihrem Wohnsitz. (§ 57 SGG)

Häufige Fragen

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