Sozialgericht Hamburg
Das Sozialgericht Hamburg hat seinen Sitz in 20354 Hamburg, Dammtorstraße 7. Zuständig ist es für Hamburg.
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Sozialgericht Hamburg
Dammtorstraße 7
20354 Hamburg
- 040 115
- Fax 040 4279-62005
- www.justiz.hamburg.de
- XJustiz-ID K6083
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Besuch vor Ort
| Antragsdienst | Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr (mittwochs geschlossen) 1 |
|---|---|
| Sitzungsbetrieb | Mo-Do 9-15 Uhr, Fr bis 14 Uhr 1 |
| Telefonische Sprechzeiten | Mo, Di, Do, Fr 9-13 Uhr, Mi 9-15 Uhr 1 |
- Mit Bus und Bahn: Erreichbar mit der U-Bahn (U1 Stephansplatz, U2 Gänsemarkt), der S-Bahn (S2/S5 Dammtor) sowie mit den Buslinien 4, 5, 19 (Haltestelle Gänsemarkt) oder 112 (Haltestelle Stephansplatz). 1
- Parken: Unmittelbar neben dem Gericht liegt das Parkhaus Gänsemarkt (Ein-/Ausfahrt über Dammtorwall und Welckerstraße); Behindertenparkplätze stehen in der Straße Drehbahn zur Verfügung. 1
- Seit 1. Juni 2026 ist der Antragsdienst mittwochs geschlossen. 1
- Die nächsten Stadtrad-Stationen befinden sich am Bahnhof Dammtor und in der Büschstraße (Gänsemarkt). 1
Angaben von der Website des Gerichts, abgerufen am 25.09.2026. Vor einem Besuch bitte dort prüfen, insbesondere an Feiertagen. Quellen: 1 justiz.hamburg.de
Gerichtsbezirk
Der Bezirk des Sozialgerichts Hamburg umfasst Hamburg mit rund 1.862.600 Einwohnern.
- Hamburg 1.862.565
Wofür das Sozialgericht Hamburg zuständig ist
- Klagen gegen Sozialbehörden, etwa Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse oder Jobcenter, nach einem erfolglosen Widerspruch. Frist: ein Monat. (§§ 78, 87 SGG)
- Kostenfrei für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen. (§ 183 SGG)
- Ohne Anwalt möglich: Sie können den Rechtsstreit selbst führen. (§ 73 SGG)
- Örtlich zuständig ist das Sozialgericht an Ihrem Wohnsitz. (§ 57 SGG)
Häufige Fragen
- Was kostet eine Klage vor dem Sozialgericht Hamburg?
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen nichts; das Verfahren ist gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Eigene Anwaltskosten können anfallen.
- Welche Frist gilt?
Ein Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
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