Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in 55116 Mainz, Ernst-Ludwig-Platz 1.
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Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Platz 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 30 30
55020 Mainz
- 06131 141-0
- Fax 06131 141-5000
- www.lsgrp.justiz.rlp.de
- XJustiz-ID T6079
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Wofür das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zuständig ist
- Klagen gegen Sozialbehörden, etwa Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse oder Jobcenter, nach einem erfolglosen Widerspruch. Frist: ein Monat. (§§ 78, 87 SGG)
- Kostenfrei für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen. (§ 183 SGG)
- Ohne Anwalt möglich: Sie können den Rechtsstreit selbst führen. (§ 73 SGG)
- Örtlich zuständig ist das Sozialgericht an Ihrem Wohnsitz. (§ 57 SGG)
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Häufige Fragen
- Was kostet eine Klage vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz?
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen nichts; das Verfahren ist gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Eigene Anwaltskosten können anfallen.
- Welche Frist gilt?
Ein Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
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