Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat seinen Sitz in 06112 Halle (Saale), Thüringer Straße 16.
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Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Postanschrift
Postfach 10 02 57
06141 Halle (Saale)
- 0345 220-0
- Fax 0345 220-2104
- www.lsg.sachsen-anhalt.de
- XJustiz-ID W6468
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Wofür das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt zuständig ist
- Klagen gegen Sozialbehörden, etwa Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse oder Jobcenter, nach einem erfolglosen Widerspruch. Frist: ein Monat. (§§ 78, 87 SGG)
- Kostenfrei für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen. (§ 183 SGG)
- Ohne Anwalt möglich: Sie können den Rechtsstreit selbst führen. (§ 73 SGG)
- Örtlich zuständig ist das Sozialgericht an Ihrem Wohnsitz. (§ 57 SGG)
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Häufige Fragen
- Was kostet eine Klage vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt?
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen nichts; das Verfahren ist gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Eigene Anwaltskosten können anfallen.
- Welche Frist gilt?
Ein Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
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