Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken
Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken hat ihren Sitz in 66119 Saarbrücken, Zähringerstraße 12.
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Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken
Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken
Postanschrift
Postfach 10 15 52
66015 Saarbrücken
- 0681 501-05
- Fax 0681 501-5537
- www.saarland.de
- XJustiz-ID V1000S
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Wofür die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken zuständig ist
- Ermittlungen und Anklage: Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche Klage und muss bei zureichenden Anhaltspunkten einer Straftat einschreiten. (§ 152 StPO)
- Strafanzeigen nimmt sie ebenso entgegen wie jede Polizeidienststelle und jedes Amtsgericht. (§ 158 StPO)
Staatsanwaltschaften im Bezirk (1)
Häufige Fragen
- Wo kann ich eine Strafanzeige erstatten?
Bei der Staatsanwaltschaft, bei jeder Polizeidienststelle oder beim Amtsgericht (§ 158 StPO).
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