Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken
Die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken hat ihren Sitz in 66482 Zweibrücken, Schlossplatz 7.
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Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken
Schlossplatz 7
66482 Zweibrücken
Postanschrift
Postfach 14 47
66464 Zweibrücken
- 06332 805-0
- Fax 06332 805-352
- www.gstzw.justiz.rlp.de
- XJustiz-ID T3000S
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Wofür die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken zuständig ist
- Ermittlungen und Anklage: Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche Klage und muss bei zureichenden Anhaltspunkten einer Straftat einschreiten. (§ 152 StPO)
- Strafanzeigen nimmt sie ebenso entgegen wie jede Polizeidienststelle und jedes Amtsgericht. (§ 158 StPO)
Staatsanwaltschaften im Bezirk (4)
- Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz)
- Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
- Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz
- Staatsanwaltschaft Zweibrücken
Häufige Fragen
- Wo kann ich eine Strafanzeige erstatten?
Bei der Staatsanwaltschaft, bei jeder Polizeidienststelle oder beim Amtsgericht (§ 158 StPO).
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