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Steuerrecht · Stand September 2026

Pendlerpauschale beantragen: Wo, mit welchem Formular und welchen Nachweisen

Einen eigenen Antrag auf Pendlerpauschale gibt es nicht: Sie tragen die Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N ein. Wer sie schon während des Jahres mit dem Lohn verrechnet haben will, lässt sich beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen, wenn die Werbungskosten über dem Pauschbetrag mehr als 600 Euro ausmachen.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit

Wo beantrage ich die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale beantragen Sie beim Finanzamt, und zwar mit der Einkommensteuererklärung. Ein gesondertes Formular oder einen Antrag beim Arbeitgeber gibt es dafür nicht. Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, stellen den Antrag auf Veranlagung durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung.[1]

Die Erklärung können Sie elektronisch über Mein ELSTER oder eine Steuersoftware übermitteln. Wer lieber Papier nutzt, bekommt die Vordrucke beim Finanzamt oder lädt sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunter. Die Angaben zur Pendlerpauschale gehören in die Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.[2]

Pendlerpauschale in der Anlage N richtig ausfüllen

Wer die Pendlerpauschale beantragen will, muss wissen, wie viele Arbeitstage er im betreffenden Zeitraum absolviert hat und wie weit Wohnung und Arbeitsstätte voneinander entfernt liegen. Außerdem muss man Angaben zum Verkehrsmittel machen. In der Anlage N für 2025 tragen Sie die erste Tätigkeitsstätte in Zeile 32 ein, die Zahl der Arbeitstage in Zeile 34 und die Entfernungskilometer in den Zeilen 35 bis 38, getrennt nach eigenem oder überlassenem Auto und anderen Verkehrsmitteln.[2]

  • Arbeitstage: Nur Tage, an denen Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind. Tage mit Krankheit, Urlaub, Dienstreise, Heimarbeit oder Kurzarbeit zählen nicht.
  • Entfernung: Die einfache Strecke über die kürzeste Straßenverbindung, eine längere nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig fahren.
  • Mehrere Arbeitgeber oder Stellenwechsel: Es gibt in dem Formular auch die Möglichkeit, mehrere Arbeitsstätten anzugeben, im Formular 2025 ab Zeile 40.
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Die tatsächlichen Ticketkosten tragen Sie zusätzlich ein, falls sie höher sind als die Pauschale.[2]

Die Pauschale wird für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt, auch wenn Sie die Strecke mehrmals am Tag fahren. Wie viel dabei herauskommt, zeigt der Ratgeber zur Höhe der Pendlerpauschale.[2]

Welche Nachweise braucht man für die Pendlerpauschale?

Grundsätzlich brauchen Sie keine Belege mit Ihrer Steuererklärung einzureichen. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren. Fordert das Finanzamt Belege an, reichen Sie diese über Mein ELSTER ein oder schicken Kopien, keine Originale.[2]

Für die Pauschale selbst müssen Sie keine Kosten nachweisen, denn sie gilt unabhängig davon, was die Fahrt tatsächlich gekostet hat. Auf Nachfrage sollten Sie aber Arbeitstage und Entfernung plausibel machen können, etwa mit Arbeitszeitnachweisen oder einem Routenplaner. Für den Fall, dass die tatsächlichen Kosten für Bus und Bahn die Pauschale oder die Höchstgrenze von 4.500 Euro überschreiten, können die höheren Fahrtkosten durchaus geltend gemacht werden. In einem solchen Fall bedarf es allerdings Nachweise, so dass man das Jahr über die Fahrkarten sammeln sollte.[1]

Menschen mit Behinderung, die statt der Pauschale ihre tatsächlichen Kosten ansetzen, müssen den Grad der Behinderung mit amtlichen Unterlagen nachweisen.[1]

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Kann man die Pendlerpauschale monatlich beantragen?

Ja, über einen Freibetrag im Lohnsteuerabzug. Auf Antrag ermittelt das Finanzamt einen Freibetrag für Werbungskosten, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Ihr Arbeitgeber zieht dann jeden Monat weniger Lohnsteuer ab, statt dass Sie das Geld erst mit dem Steuerbescheid zurückbekommen.[1]

  • Der Antrag ist unzulässig, wenn die Werbungskosten über dem Pauschbetrag zusammen mit bestimmten anderen Aufwendungen nicht mehr als 600 Euro ausmachen.
  • Die Frist beginnt am 1. November des Vorjahres und endet am 30. November des Jahres, für das der Freibetrag gilt.
  • Ein Freibetrag, der im Januar beantragt wird, gilt ab 1. Januar. Später wird er auf die restlichen Monate verteilt.
  • Der Freibetrag gilt längstens zwei Kalenderjahre.[1]

Wer einen solchen Freibetrag hat, muss in der Regel nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das gilt, wenn der Arbeitslohn im Jahr höher ist als Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag zusammen.[1]

Bis wann kann ich die Pendlerpauschale beantragen?

Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, muss sie spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres beim Finanzamt sein, also bis 31. Juli. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat länger Zeit.[3]

Sind Sie nicht verpflichtet, können Sie die Erklärung freiwillig abgeben. Dafür gilt die vierjährige Festsetzungsfrist, die mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Steuer entstanden ist. Die Erklärung für 2022 können Sie also noch bis 31. Dezember 2026 einreichen.[3]

Welcher Kilometersatz gilt in welcher Steuererklärung?

Maßgeblich ist das Jahr, in dem Sie gefahren sind, nicht das Jahr der Abgabe. In der Erklärung für 2025, die Sie 2026 abgeben, gelten noch 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro für jeden weiteren Kilometer.[2] Für Fahrten ab dem 1. Januar 2026 gibt es 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer; das wirkt sich in der Erklärung für 2026 aus oder schon jetzt über einen Freibetrag.[1]

Dienstreisen sind keine Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Dienstreisen können ebenfalls in der Anlage N geltend gemacht werden, als Reisekosten. Mit dem eigenen Pkw gibt es dafür pauschal 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer, also für Hin- und Rückweg. Steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers mindern die abziehbaren Werbungskosten.[2]

Wer ist zuständig?

Steuererklärung und Freibetrag

Ihr Wohnsitzfinanzamt. Dort geben Sie die Einkommensteuererklärung mit Anlage N ab und beantragen einen Freibetrag im Lohnsteuerabzug.

Pauschale nicht anerkannt

Einspruch beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, danach Klage beim Finanzgericht.

Finanzgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

Quellen

  1. Einkommensteuergesetz (EStG): § 9 · § 39a · § 46 · § 9a
  2. ELSTER, Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
  3. Abgabenordnung (AO): § 149 · § 169 · § 170

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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