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Steuerrecht · Stand September 2026

Wie hoch ist die Pendlerpauschale? Höhe 2026, Höchstbetrag und Rechenbeispiele

Die Pendlerpauschale beträgt 2026 für jeden Arbeitstag 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Entfernung, ab dem ersten Kilometer. Der Höchstbetrag liegt bei 4.500 Euro im Jahr; wer mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto fährt, darf auch mehr ansetzen.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

In den letzten Jahren hat sich die Höhe der Pendlerpauschale häufig geändert. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie einheitlich 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die frühere Staffel mit einem niedrigeren Satz für die ersten 20 Kilometer ist weggefallen.[1]

Für das Steuerjahr 2025, dessen Erklärung Sie 2026 abgeben, gilt noch das alte Recht: 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro für jeden weiteren Kilometer.[2]

§ 9 EStG befasst sich mit unterschiedlichen Werbungskosten und geht so unter anderem auch auf die Entfernungspauschale ein. Dort steht auch der Höchstbetrag von 4.500 Euro im Kalenderjahr. Er gilt nicht, soweit Sie einen eigenen oder Ihnen zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzen, etwa einen Firmenwagen. Wer mit Bahn, Rad oder als Mitfahrer pendelt, bekommt die Pauschale höchstens bis 4.500 Euro; mehr gibt es nur bei höheren tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.[1]

Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?

Als Grundlage für die Berechnung dient die Distanz zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte, und zwar nur die einfache Strecke über die kürzeste Straßenverbindung. Indem man die Entfernung mit der Pauschale multipliziert, erhält man die einfache Entfernungspauschale, die es dann mit den Arbeitstagen zu multiplizieren gilt. Angefangene Kilometer zählen nicht.[1]

Eine feste Zahl an Arbeitstagen, etwa 220 oder 230, schreibt das Gesetz nicht vor. Anzusetzen sind die Tage, an denen Sie die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben. Tage mit Krankheit, Urlaub, Dienstreise, Heimarbeit oder Kurzarbeit zählen nicht mit.[2]

Beispiel: Sie wohnen 23,7 Kilometer von Ihrer Arbeitsstelle entfernt und fahren 2026 an 210 Tagen hin. Angesetzt werden 23 volle Kilometer: 23 × 0,38 Euro × 210 Tage = 1.835,40 Euro Werbungskosten. Im Steuerjahr 2025 wären es für dieselbe Strecke 20 × 0,30 Euro × 210 plus 3 × 0,38 Euro × 210 = 1.499,40 Euro gewesen.

Pendlerpauschale 2026 im Überblick: Tabelle nach Entfernung

Die folgende Übersicht rechnet mit 220 Arbeitstagen. Auf derselben Grundlage beruhen die Beispiele der Bundesregierung, etwa 418 Euro für fünf Kilometer. Bei weniger Arbeitstagen sinkt der Betrag entsprechend.[3]

Einfache EntfernungPauschale 2026Pauschale 2025
5 km418 Euro330 Euro
10 km836 Euro660 Euro
15 km1.254 Euro990 Euro
20 km1.672 Euro1.320 Euro
30 km2.508 Euro2.156 Euro
50 km4.180 Euro3.828 Euro
60 km5.016 Euro, ohne eigenes Auto höchstens 4.500 Euro4.664 Euro, ohne eigenes Auto höchstens 4.500 Euro

Ab 20 Kilometern bringt die Neuregelung bei 220 Arbeitstagen gleichbleibend 352 Euro mehr Werbungskosten im Jahr, denn nur die ersten 20 Kilometer wurden angehoben. Bei 10 Kilometern sind es 176 Euro mehr.[3]

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Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale?

Seit 2026 gibt es die Pendlerpauschale mit vollem Satz bereits für den 1. Kilometer des Arbeitswegs. Eintragen sollte man sie deshalb auch bei kurzen Wegstrecken. Ob sie die Steuer tatsächlich senkt, hängt aber vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab: Das Finanzamt zieht für Werbungskosten ohnehin 1.230 Euro im Jahr ab. Erst was Ihre Werbungskosten insgesamt über diesem Betrag liegen, wirkt sich aus.[1]

Rechnung: Bei 220 Arbeitstagen bringen 14 Kilometer 1.170,40 Euro, 15 Kilometer 1.254 Euro. Ohne weitere Werbungskosten lohnt sich die Pendlerpauschale also ab 15 Kilometern einfacher Entfernung. Haben Sie daneben Werbungskosten, etwa für Arbeitsmittel, Fortbildung oder Gewerkschaftsbeiträge, wird der Pauschbetrag schon mit kürzeren Wegen überschritten.

Der Höchstbetrag von 4.500 Euro wird bei 220 Arbeitstagen ab 54 Kilometern erreicht. Mit dem eigenen Auto können Sie auch jenseits dieser Grenze die volle Pauschale ansetzen.[1]

Familienheimfahrt, Behinderung und Homeoffice

Hat man einen sehr weiten Arbeitsweg, lohnt sich ein tägliches Pendeln jedoch nicht. Hier kann eine Zweitwohnung günstiger sein, diese kann man bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung ebenfalls steuerlich absetzen. Die Pendlerpauschale greift in diesem Fall nicht mehr für den täglichen Arbeitsweg, kann jedoch für eine wöchentliche Heimfahrt geltend gemacht werden. Auch hier liegt die Höhe der Pendlerpauschale bei 0,38 Euro je vollem Kilometer.[1]

Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70, oder von mindestens 50 mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, können statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten ansetzen. Das müssen sie mit amtlichen Unterlagen nachweisen.[1]

An Tagen, an denen Sie überwiegend zu Hause arbeiten und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchen, gibt es keine Pendlerpauschale, sondern die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr.[1]

Wie hat sich die Höhe der Pendlerpauschale verändert?

In der Vergangenheit war die Entfernungspauschale häufigen Gesetzesänderungen unterworfen. Bis einschließlich 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer 0,30 Euro und erst ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro.[2] Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde die Pauschale zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer angehoben. Wer nur fünf Kilometer pendelt, kann damit bei 220 Arbeitstagen 418 Euro ansetzen, ein Plus von 88 Euro.[3]

Die Hintergründe, vom Werkstorprinzip 2007 bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, stehen im Grundlagen-Ratgeber zur Pendlerpauschale.

Wer ist zuständig?

Pendlerpauschale ansetzen

Ihr Wohnsitzfinanzamt, über die Anlage N der Einkommensteuererklärung. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Pendlerpauschale beantragen.

Pendlerpauschale beantragen
Streit über Entfernung oder Arbeitstage

Einspruch beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, danach Klage beim Finanzgericht.

Finanzgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

Quellen

  1. Einkommensteuergesetz (EStG): § 9 · § 9a · § 4 Abs. 5 Nr. 6c
  2. ELSTER, Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
  3. Bundesregierung: Entlastungen für Pendler und Gastronomie (Steueränderungsgesetz 2025)

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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