Wie hoch ist die Pendlerpauschale und ab wann lohnt sie sich?

In den letzten Jahren hat sich die Höhe der Pendlerpauschale häufig geändert. Seit 2009 liegt sie bei 0,30 Euro pro Kilometer. Die Maximalkosten liegen bei 4500 Euro pro Jahr. Bei einer normalen Arbeitswoche von fünf Tagen kann die tägliche Kilometerzahl des einfachen Arbeitswegs für 230 Tage abgesetzt werden.

Bei einer Arbeitswoche von sechs Tagen gilt der Durchschnittswert von 280 Tagen. In der Vergangenheit war die Entfernungspauschale häufigen Gesetzesänderungen unterworfen. So lag die Höhe der Pendlerpauschale von 2002 bis 2003 für die ersten zehn Kilometer bei 0,36 Euro, für jeden weiteren Kilometer gab es 0,40 Euro. Zwischen 2007 und 2008 konnte die Pauschale erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden (alle Angaben Stand 01/2011).

Ab welcher Höhe die Pendlerpauschale geltend gemacht werden sollte

Da man seit 2009 die Pendlerpauschale bereits für den 1. Kilometer des Arbeitswegs erhält, lohnt es sich, diese auch bei kurzen Wegstrecken geltend zu machen. Hat man einen sehr weiten Arbeitsweg, lohnt sich ein tägliches Pendeln jedoch nicht. Hier kann eine Zweitwohnung günstiger sein, diese kann man ebenfalls steuerlich absetzen. Die Pendlerpauschale greift in diesem Fall nicht mehr für den Arbeitsweg, kann jedoch für eine wöchentliche Heimfahrt geltend gemacht werden. Auch hier liegt die Höhe der Pendlerpauschale bei 0,30 Euro.

Die Höhe der Entfernungspauschale im Einkommensteuergesetz

Berufstätige, die zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte pendeln, erfahren im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland mehr über die Höhe der Pendlerpauschale beziehungsweise Entfernungspauschale. § 9 EStG befasst sich mit unterschiedlichen Werbungskosten und geht so unter anderem auch auf die Entfernungspauschale ein.

Dementsprechend können Aufwendungen für Wege zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend gemacht werden, indem man von der Entfernungspauschale Gebrauch macht. Als Grundlage für die Berechnung dient die Distanz zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte. Pro vollen Kilometer wird eine Pauschale von 0,30 Euro angesetzt. Indem man die Entfernung mit der Pauschale multipliziert, erhält man die einfache Entfernungspauschale, die es dann mit den Arbeitstagen zu multiplizieren gilt. Unabhängig vom Ergebnis muss man berücksichtigen, dass für die Entfernungspauschale eine Höchstgrenze von 4.500 Euro im Jahr gilt.

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