Zum Inhalt springen

Amtsgericht Burg

Das Amtsgericht Burg hat seinen Sitz in 39288 Burg, In der Alten Kaserne 3. Zuständig ist es für 8 Städte und Gemeinden, darunter Burg, Genthin und Möckern.

Anzeige

Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Amtsgericht Burg
In der Alten Kaserne 3
39288 Burg

Postanschrift
Postfach 13 34
39283 Burg

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 8 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Amtsgerichts Burg gehören 8 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 88.500 Einwohnern.

  • Burg 22.585
  • Genthin 13.416
  • Möckern 12.591
  • Gommern 10.090
  • Biederitz 8.508
  • Möser 8.386
  • Jerichow 6.571
  • Elbe-Parey 6.362

Nachlassgericht

Nachlassgericht für den Bezirk ist das Amtsgericht Burg selbst. Zuständig ist es, wenn die verstorbene Person zuletzt hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Dort beantragen Sie den Erbschein, geben ein gefundenes Testament ab oder schlagen eine Erbschaft aus.

Was ein Erbschein ist und wann Sie ihn brauchen

Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Bezirk führt das Amtsgericht Burg durch (§ 1 ZVG). Die Termine mit Verkehrswert und Objektbeschreibung stehen im amtlichen ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; dort nach dem Gericht filtern. Maßgeblich ist, wo das Grundstück liegt. Abgefragt haben wir die Zuständigkeit für Burg; für einzelne Gemeinden des Bezirks kann das Land ein anderes Vollstreckungsgericht bestimmt haben (§ 1 Abs. 2 ZVG).

Wer im Bezirk wofür zuständig ist

Zivilsachen bis 10.000 Euro Amtsgericht Burg § 23 Nr. 1 GVG
Zivilsachen über 10.000 Euro, BerufungenLandgericht Stendal §§ 71, 72 GVG
Mietstreit um Wohnraum Amtsgericht Burg § 23 Nr. 2 a GVG
Familiensachen Amtsgericht Burg § 23a GVG
Nachlass und Erbschein Amtsgericht Burg § 343 FamFG
Betreuung Amtsgericht Burg § 23a Abs. 2 GVG
Grundbuch Amtsgericht Burg § 1 GBO
Zwangsversteigerung Amtsgericht Burg § 1 ZVG
Verbraucherinsolvenz Amtsgericht Burg § 2 InsO
UnternehmensinsolvenzAmtsgericht Stendal § 2 InsO
HandelsregisterAmtsgericht Stendal § 8 HGB
VereinsregisterAmtsgericht Stendal
MahnbescheidAmtsgericht Aschersleben § 689 ZPO
Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung Amtsgericht Burg § 24 GVG
Anklage und ErmittlungenStaatsanwaltschaft Stendal § 152 StPO
Beratungshilfe Amtsgericht Burg § 4 BerHG
Gerichtsvollzieher (Verteilerstelle) Amtsgericht Burg

Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.

Instanzenzug

Erste InstanzAmtsgericht Burg
Berufung, Beschwerde, größere ZivilsachenLandgericht Stendal
OberlandesgerichtOberlandesgericht Naumburg
RevisionBundesgerichtshof, Karlsruhe
Strafverfolgung im BezirkStaatsanwaltschaft Stendal

Fachgerichte für den Bezirk

Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:

ArbeitsgerichtArbeitsgericht Stendal
SozialgerichtSozialgericht Magdeburg
VerwaltungsgerichtVerwaltungsgericht Magdeburg
FinanzgerichtFinanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt

Häufige Fragen

Passende Ratgeber auf zurecht.de

Amtsgerichte in der Umgebung

Anzeige