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Amtsgericht Grevenbroich

Das Amtsgericht Grevenbroich hat seinen Sitz in 41515 Grevenbroich, Lindenstraße 33 - 37. Zuständig ist es für 3 Städte und Gemeinden, darunter Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Amtsgericht Grevenbroich
Lindenstraße 33 - 37
41515 Grevenbroich

Postanschrift
41513 Grevenbroich

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 3 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Amtsgerichts Grevenbroich gehören 3 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 104.000 Einwohnern.

  • Grevenbroich 65.983
  • Jüchen 23.926
  • Rommerskirchen 14.079

Nachlassgericht

Nachlassgericht für den Bezirk ist das Amtsgericht Grevenbroich selbst. Zuständig ist es, wenn die verstorbene Person zuletzt hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Dort beantragen Sie den Erbschein, geben ein gefundenes Testament ab oder schlagen eine Erbschaft aus.

Was ein Erbschein ist und wann Sie ihn brauchen

Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Bezirk führt das Amtsgericht Grevenbroich durch (§ 1 ZVG). Die Termine mit Verkehrswert und Objektbeschreibung stehen im amtlichen ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; dort nach dem Gericht filtern. Maßgeblich ist, wo das Grundstück liegt. Abgefragt haben wir die Zuständigkeit für Grevenbroich; für einzelne Gemeinden des Bezirks kann das Land ein anderes Vollstreckungsgericht bestimmt haben (§ 1 Abs. 2 ZVG).

Wer im Bezirk wofür zuständig ist

Zivilsachen bis 10.000 Euro Amtsgericht Grevenbroich § 23 Nr. 1 GVG
Zivilsachen über 10.000 Euro, BerufungenLandgericht Mönchengladbach §§ 71, 72 GVG
Mietstreit um Wohnraum Amtsgericht Grevenbroich § 23 Nr. 2 a GVG
Familiensachen Amtsgericht Grevenbroich § 23a GVG
Nachlass und Erbschein Amtsgericht Grevenbroich § 343 FamFG
Betreuung Amtsgericht Grevenbroich § 23a Abs. 2 GVG
Grundbuch Amtsgericht Grevenbroich § 1 GBO
Zwangsversteigerung Amtsgericht Grevenbroich § 1 ZVG
Verbraucherinsolvenz Amtsgericht Grevenbroich § 2 InsO
UnternehmensinsolvenzAmtsgericht Mönchengladbach § 2 InsO
HandelsregisterAmtsgericht Mönchengladbach § 8 HGB
VereinsregisterAmtsgericht Mönchengladbach
MahnbescheidAmtsgericht Hagen § 689 ZPO
Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung Amtsgericht Grevenbroich § 24 GVG
Anklage und ErmittlungenStaatsanwaltschaft Mönchengladbach § 152 StPO
Beratungshilfe Amtsgericht Grevenbroich § 4 BerHG
Gerichtsvollzieher (Verteilerstelle) Amtsgericht Grevenbroich

Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.

Instanzenzug

Erste InstanzAmtsgericht Grevenbroich
Berufung, Beschwerde, größere ZivilsachenLandgericht Mönchengladbach
OberlandesgerichtOberlandesgericht Düsseldorf
RevisionBundesgerichtshof, Karlsruhe
Strafverfolgung im BezirkStaatsanwaltschaft Mönchengladbach

Fachgerichte für den Bezirk

Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:

ArbeitsgerichtArbeitsgericht Mönchengladbach
SozialgerichtSozialgericht Düsseldorf
VerwaltungsgerichtVerwaltungsgericht Düsseldorf
FinanzgerichtFinanzgericht Düsseldorf

Häufige Fragen

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