Amtsgericht Neu-Ulm
Das Amtsgericht Neu-Ulm hat seinen Sitz in 89231 Neu-Ulm, Schützenstraße 60. Zuständig ist es für 17 Städte und Gemeinden, darunter Neu-Ulm, Senden und Illertissen.
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstraße 60
89231 Neu-Ulm
Postanschrift
Postfach 23 40
89213 Neu-Ulm
- 0731 70793-0
- Fax 0731 70793-111
- www.justiz.bayern.de
- XJustiz-ID D2507
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Gerichtsbezirk: 17 Städte und Gemeinden
Zum Bezirk des Amtsgerichts Neu-Ulm gehören 17 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 183.600 Einwohnern.
- Neu-Ulm 62.641
- Senden 23.641
- Illertissen 18.433
- Weißenhorn 14.186
- Vöhringen 14.044
- Elchingen 9.869
- Nersingen 9.827
- Pfaffenhofen a.d.Roth 7.311
- Altenstadt 5.416
- Bellenberg 4.694
- Buch 4.337
- Roggenburg 2.679
- Holzheim 1.971
- Kellmünz a.d.Iller 1.561
- Unterroth 1.061
- Oberroth 1.005
- Osterberg 919
Wer im Bezirk wofür zuständig ist
| Zivilsachen bis 10.000 Euro | Amtsgericht Neu-Ulm § 23 Nr. 1 GVG |
|---|---|
| Zivilsachen über 10.000 Euro, Berufungen | Landgericht Memmingen §§ 71, 72 GVG |
| Mietstreit um Wohnraum | Amtsgericht Neu-Ulm § 23 Nr. 2 a GVG |
| Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung | Amtsgericht Neu-Ulm § 24 GVG |
| Anklage und Ermittlungen | Staatsanwaltschaft Memmingen Zweigstelle Neu-Ulm § 152 StPO |
| Beratungshilfe | Amtsgericht Neu-Ulm § 4 BerHG |
Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.
Instanzenzug
| Erste Instanz | Amtsgericht Neu-Ulm |
|---|---|
| Berufung, Beschwerde, größere Zivilsachen | Landgericht Memmingen |
| Oberlandesgericht | Oberlandesgericht München |
| Revision | Bundesgerichtshof, Karlsruhe |
| Strafverfolgung im Bezirk | Staatsanwaltschaft Memmingen Zweigstelle Neu-Ulm |
Fachgerichte für den Bezirk
Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:
| Arbeitsgericht | Arbeitsgericht Augsburg Kammer Neu-Ulm |
|---|---|
| Sozialgericht | Sozialgericht Augsburg |
| Verwaltungsgericht | Verwaltungsgericht Augsburg |
| Finanzgericht | Finanzgericht München |
Häufige Fragen
- Für welche Orte ist das Amtsgericht Neu-Ulm zuständig?
Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Neu-Ulm, Senden, Illertissen, Weißenhorn und Vöhringen. Die vollständige Liste steht oben unter „Gerichtsbezirk“.
- Wohin geht die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Neu-Ulm?
In Zivilsachen an das Landgericht Memmingen (§ 72 GVG). Zulässig ist sie, wenn der Beschwerdewert 1.000 Euro übersteigt oder das Amtsgericht sie zulässt (§ 511 ZPO).
- Welche Staatsanwaltschaft ist für den Bezirk zuständig?
Die Staatsanwaltschaft Memmingen Zweigstelle Neu-Ulm. Eine Strafanzeige können Sie aber auch bei der Polizei oder beim Amtsgericht erstatten (§ 158 StPO).
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