Amtsgericht Remscheid
Das Amtsgericht Remscheid hat seinen Sitz in 42853 Remscheid, Alleestraße 119. Zuständig ist es für Remscheid.
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Amtsgericht Remscheid
Alleestraße 119
42853 Remscheid
Postanschrift
Postfach 10 01 64
42801 Remscheid
- 02191 796-0
- Fax 02191 796-510
- www.ag-remscheid.nrw.de
- XJustiz-ID R1603
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Gerichtsbezirk
Der Bezirk des Amtsgerichts Remscheid umfasst Remscheid mit rund 113.800 Einwohnern.
- Remscheid 113.828
Wer im Bezirk wofür zuständig ist
| Zivilsachen bis 10.000 Euro | Amtsgericht Remscheid § 23 Nr. 1 GVG |
|---|---|
| Zivilsachen über 10.000 Euro, Berufungen | Landgericht Wuppertal §§ 71, 72 GVG |
| Mietstreit um Wohnraum | Amtsgericht Remscheid § 23 Nr. 2 a GVG |
| Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung | Amtsgericht Remscheid § 24 GVG |
| Anklage und Ermittlungen | Staatsanwaltschaft Wuppertal § 152 StPO |
| Beratungshilfe | Amtsgericht Remscheid § 4 BerHG |
Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.
Instanzenzug
| Erste Instanz | Amtsgericht Remscheid |
|---|---|
| Berufung, Beschwerde, größere Zivilsachen | Landgericht Wuppertal |
| Oberlandesgericht | Oberlandesgericht Düsseldorf |
| Revision | Bundesgerichtshof, Karlsruhe |
| Strafverfolgung im Bezirk | Staatsanwaltschaft Wuppertal |
Fachgerichte für den Bezirk
Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:
| Arbeitsgericht | Arbeitsgericht Wuppertal |
|---|---|
| Sozialgericht | Sozialgericht Düsseldorf |
| Verwaltungsgericht | Verwaltungsgericht Düsseldorf |
| Finanzgericht | Finanzgericht Düsseldorf |
Häufige Fragen
- Für welche Orte ist das Amtsgericht Remscheid zuständig?
Für Remscheid.
- Wohin geht die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Remscheid?
In Zivilsachen an das Landgericht Wuppertal (§ 72 GVG). Zulässig ist sie, wenn der Beschwerdewert 1.000 Euro übersteigt oder das Amtsgericht sie zulässt (§ 511 ZPO).
- Welche Staatsanwaltschaft ist für den Bezirk zuständig?
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal. Eine Strafanzeige können Sie aber auch bei der Polizei oder beim Amtsgericht erstatten (§ 158 StPO).
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