Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück
Das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück hat seinen Sitz in 33378 Rheda-Wiedenbrück, Ostenstraße 3. Zuständig ist es für 4 Städte und Gemeinden, darunter Rheda-Wiedenbrück, Rietberg und Herzebrock-Clarholz.
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück
Ostenstraße 3
33378 Rheda-Wiedenbrück
Postanschrift
Postfach 11 49
33372 Rheda-Wiedenbrück
- 05242 9278-0
- Fax 05242 9278-99
- www.ag-rheda-wiedenbrueck.nrw.de
- XJustiz-ID R2113
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Gerichtsbezirk: 4 Städte und Gemeinden
Zum Bezirk des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück gehören 4 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 102.800 Einwohnern.
- Rheda-Wiedenbrück 48.030
- Rietberg 30.055
- Herzebrock-Clarholz 16.419
- Langenberg 8.311
Nachlassgericht
Nachlassgericht für den Bezirk ist das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück selbst. Zuständig ist es, wenn die verstorbene Person zuletzt hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Dort beantragen Sie den Erbschein, geben ein gefundenes Testament ab oder schlagen eine Erbschaft aus.
Was ein Erbschein ist und wann Sie ihn brauchen
Zwangsversteigerungen
Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Bezirk führt das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück durch (§ 1 ZVG). Die Termine mit Verkehrswert und Objektbeschreibung stehen im amtlichen ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; dort nach dem Gericht filtern. Maßgeblich ist, wo das Grundstück liegt. Abgefragt haben wir die Zuständigkeit für Rheda-Wiedenbrück; für einzelne Gemeinden des Bezirks kann das Land ein anderes Vollstreckungsgericht bestimmt haben (§ 1 Abs. 2 ZVG).
Wer im Bezirk wofür zuständig ist
| Zivilsachen bis 10.000 Euro | Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück § 23 Nr. 1 GVG |
|---|---|
| Zivilsachen über 10.000 Euro, Berufungen | Landgericht Bielefeld §§ 71, 72 GVG |
| Mietstreit um Wohnraum | Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück § 23 Nr. 2 a GVG |
| Familiensachen | Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück § 23a GVG |
| Nachlass und Erbschein | Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück § 343 FamFG |
| Betreuung | Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück § 23a Abs. 2 GVG |
| Grundbuch | Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück § 1 GBO |
| Zwangsversteigerung | Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück § 1 ZVG |
| Verbraucherinsolvenz | Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück § 2 InsO |
| Unternehmensinsolvenz | Amtsgericht Bielefeld § 2 InsO |
| Handelsregister | Amtsgericht Gütersloh § 8 HGB |
| Vereinsregister | Amtsgericht Gütersloh |
| Mahnbescheid | Amtsgericht Hagen § 689 ZPO |
| Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung | Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück § 24 GVG |
| Anklage und Ermittlungen | Staatsanwaltschaft Bielefeld § 152 StPO |
| Beratungshilfe | Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück § 4 BerHG |
| Gerichtsvollzieher (Verteilerstelle) | Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück |
Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.
Instanzenzug
| Erste Instanz | Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück |
|---|---|
| Berufung, Beschwerde, größere Zivilsachen | Landgericht Bielefeld |
| Oberlandesgericht | Oberlandesgericht Hamm |
| Revision | Bundesgerichtshof, Karlsruhe |
| Strafverfolgung im Bezirk | Staatsanwaltschaft Bielefeld |
Fachgerichte für den Bezirk
Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:
| Arbeitsgericht | Arbeitsgericht Bielefeld |
|---|---|
| Sozialgericht | Sozialgericht Detmold |
| Verwaltungsgericht | Verwaltungsgericht Minden |
| Finanzgericht | Finanzgericht Münster |
Häufige Fragen
- Für welche Orte ist das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück zuständig?
Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Herzebrock-Clarholz und Langenberg. Die vollständige Liste steht oben unter „Gerichtsbezirk“.
- Wohin geht die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück?
In Zivilsachen an das Landgericht Bielefeld (§ 72 GVG). Zulässig ist sie, wenn der Beschwerdewert 1.000 Euro übersteigt oder das Amtsgericht sie zulässt (§ 511 ZPO).
- Welche Staatsanwaltschaft ist für den Bezirk zuständig?
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld. Eine Strafanzeige können Sie aber auch bei der Polizei oder beim Amtsgericht erstatten (§ 158 StPO).
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