Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat seinen Sitz in 70372 Stuttgart, Badstraße 23. Zuständig ist es für Stuttgart (teilweise).
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Badstraße 23
70372 Stuttgart
- 0711 5004-0
- Fax 0711 5004-185
- amtsgericht-stuttgart-badcannstatt.justiz-bw.de
- XJustiz-ID B2610
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Gerichtsbezirk
Der Bezirk des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt umfasst Stuttgart (teilweise) mit rund 612.700 Einwohnern. Gemeinden mit * gehören nur zum Teil dazu; dort entscheidet die Postleitzahl bzw. die Straße.
- Stuttgart * 612.663
Nachlassgericht
Nachlassgericht für den Bezirk ist das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt selbst. Zuständig ist es, wenn die verstorbene Person zuletzt hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Dort beantragen Sie den Erbschein, geben ein gefundenes Testament ab oder schlagen eine Erbschaft aus.
Was ein Erbschein ist und wann Sie ihn brauchen
Zwangsversteigerungen
Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Bezirk führt das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt durch (§ 1 ZVG). Die Termine mit Verkehrswert und Objektbeschreibung stehen im amtlichen ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; dort nach dem Gericht filtern. Maßgeblich ist, wo das Grundstück liegt. Abgefragt haben wir die Zuständigkeit für Stuttgart; für einzelne Gemeinden des Bezirks kann das Land ein anderes Vollstreckungsgericht bestimmt haben (§ 1 Abs. 2 ZVG).
Wer im Bezirk wofür zuständig ist
| Zivilsachen bis 10.000 Euro | Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt § 23 Nr. 1 GVG |
|---|---|
| Zivilsachen über 10.000 Euro, Berufungen | Landgericht Stuttgart §§ 71, 72 GVG |
| Mietstreit um Wohnraum | Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt § 23 Nr. 2 a GVG |
| Familiensachen | Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt § 23a GVG |
| Nachlass und Erbschein | Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt § 343 FamFG |
| Betreuung | Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt § 23a Abs. 2 GVG |
| Grundbuch | Amtsgericht Waiblingen § 1 GBO |
| Zwangsversteigerung | Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt § 1 ZVG |
| Verbraucherinsolvenz | Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt § 2 InsO |
| Unternehmensinsolvenz | Amtsgericht Stuttgart § 2 InsO |
| Handelsregister | Amtsgericht Stuttgart § 8 HGB |
| Vereinsregister | Amtsgericht Stuttgart |
| Mahnbescheid | Amtsgericht Stuttgart § 689 ZPO |
| Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung | Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt § 24 GVG |
| Anklage und Ermittlungen | Staatsanwaltschaft Stuttgart § 152 StPO |
| Beratungshilfe | Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt § 4 BerHG |
| Gerichtsvollzieher (Verteilerstelle) | Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt |
Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.
Instanzenzug
| Erste Instanz | Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt |
|---|---|
| Berufung, Beschwerde, größere Zivilsachen | Landgericht Stuttgart |
| Oberlandesgericht | Oberlandesgericht Stuttgart |
| Revision | Bundesgerichtshof, Karlsruhe |
| Strafverfolgung im Bezirk | Staatsanwaltschaft Stuttgart |
Fachgerichte für den Bezirk
Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:
| Arbeitsgericht | Arbeitsgericht Stuttgart |
|---|---|
| Sozialgericht | Sozialgericht Stuttgart |
| Verwaltungsgericht | Verwaltungsgericht Stuttgart |
| Finanzgericht | Finanzgericht Baden-Württemberg |
Häufige Fragen
- Für welche Orte ist das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zuständig?
Für Stuttgart; in der Stadt gibt es mehrere Amtsgerichte, dort entscheidet die Straße.
- Wohin geht die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt?
In Zivilsachen an das Landgericht Stuttgart (§ 72 GVG). Zulässig ist sie, wenn der Beschwerdewert 1.000 Euro übersteigt oder das Amtsgericht sie zulässt (§ 511 ZPO).
- Welche Staatsanwaltschaft ist für den Bezirk zuständig?
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Eine Strafanzeige können Sie aber auch bei der Polizei oder beim Amtsgericht erstatten (§ 158 StPO).
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