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Arbeitsgericht Bonn

Das Arbeitsgericht Bonn hat seinen Sitz in 53115 Bonn, Kreuzbergweg 5. Zuständig ist es für 18 Städte und Gemeinden, darunter Bonn, Euskirchen und Bornheim.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Arbeitsgericht Bonn
Kreuzbergweg 5
53115 Bonn

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Besuch vor Ort

Gleitende Arbeitszeit (Kernzeiten) Montag-Donnerstag08:30-15:00 Uhr 1
Gleitende Arbeitszeit (Kernzeiten) Freitag08:30-14:00 Uhr 1
Rechtsantragstelle Montag08:30-12:30 Uhr und 13:30-14:30 Uhr 1
Rechtsantragstelle Dienstag-Freitag08:30-12:30 Uhr 1
  • Termin: Für die Rechtsantragstelle wird derzeit um vorherige telefonische Terminvergabe gebeten. 2
  • Mit Bus und Bahn: Vom Bonner Hauptbahnhof mit den Buslinien 601, 602 oder 603 bis Haltestelle Beethovenstrasse, dann noch 200 Meter Fußweg. Zu Fuß sind es vom Hauptbahnhof rund 10 Minuten. 3
  • Parken: Das Gericht liegt in einem Wohngebiet, Parkplätze sind in der Nähe nicht in ausreichender Menge vorhanden. 3
  • Barrierefreiheit: Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz liegt gegenüber dem Haupteingang. Am Haupteingang gibt es einen Hub-Lift für Rollstuhlfahrer, die Diensträume im Erdgeschoss sind barrierefrei erreichbar. Das Gebäude verfügt über keinen Aufzug, eine Behindertentoilette steht im Erdgeschoss zur Verfügung. Der Sitzungssaal im ersten Obergeschoss ist nicht mit dem Rollstuhl erreichbar. 4
  • Im Arbeitsgericht Bonn finden ständige Zugangskontrollen statt, alle Besucher werden auf Waffen und gefährliche Gegenstände kontrolliert. 1
  • In allen Bereichen des Arbeitsgerichts herrscht Rauchverbot. 1
  • Das Gebäude verfügt über keinen Aufzug; der Sitzungssaal im ersten Obergeschoss ist mit dem Rollstuhl nicht erreichbar. 4

Angaben von der Website des Gerichts, abgerufen am 25.09.2026. Vor einem Besuch bitte dort prüfen, insbesondere an Feiertagen. Quellen: 1 www.arbg-bonn.nrw.de · 2 www.arbg-bonn.nrw.de · 3 www.arbg-bonn.nrw.de · 4 www.arbg-bonn.nrw.de

Gerichtsbezirk: 18 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Arbeitsgerichts Bonn gehören 18 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 688.800 Einwohnern.

  • Bonn 323.336
  • Euskirchen 60.021
  • Bornheim 48.203
  • Mechernich 29.187
  • Rheinbach 26.918
  • Meckenheim 24.925
  • Alfter 23.719
  • Zülpich 21.780
  • Wachtberg 20.471
  • Weilerswist 18.980
  • Swisttal 18.580
  • Bad Münstereifel 18.297
  • Schleiden 13.578
  • Kall 11.180
  • Nettersheim 8.902
  • Blankenheim 8.434
  • Hellenthal 7.834
  • Dahlem 4.416

Wofür das Arbeitsgericht Bonn zuständig ist

  • Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
  • Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
  • Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
  • Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)

Häufige Fragen

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