Arbeitsgericht Dresden
Das Arbeitsgericht Dresden hat seinen Sitz in 01099 Dresden, Hans-Oster-Straße 4. Zuständig ist es für 65 Städte und Gemeinden, darunter Dresden, Pirna und Freital.
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Arbeitsgericht Dresden
Hans-Oster-Straße 4
01099 Dresden
- 0351 446-0
- Fax 0351 446-5205
- www.justiz.sachsen.de
- XJustiz-ID U6387
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Gerichtsbezirk: 65 Städte und Gemeinden
Zum Bezirk des Arbeitsgerichts Dresden gehören 65 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 1.048.100 Einwohnern.
- Dresden 564.904
- Pirna 40.128
- Freital 39.281
- Radebeul 32.979
- Riesa 29.373
- Meißen 28.753
- Coswig 20.479
- Großenhain 18.183
- Heidenau 16.686
- Wilsdruff 14.583
- Dippoldiswalde 13.915
- Neustadt in Sachsen 11.810
- Bannewitz 11.122
- Weinböhla 10.659
- Nossen 10.486
- Klipphausen 10.384
- Sebnitz 9.421
- Moritzburg 8.217
- Radeburg 7.615
- Altenberg 7.462
- Gröditz 6.752
- Klingenberg 6.588
- Glashütte 6.414
- Dohna 6.030
Alle weiteren 41 Gemeinden anzeigen
- Zeithain 5.565
- Stolpen 5.436
- Bad Gottleuba-Berggießhübel 5.367
- Nünchritz 5.339
- Tharandt 5.170
- Lommatzsch 4.737
- Kreischa 4.629
- Rabenau 4.359
- Ebersbach 4.326
- Dürrröhrsdorf-Dittersbach 4.269
- Niederau 4.076
- Thiendorf 3.661
- Strehla 3.644
- Bad Schandau 3.346
- Diera-Zehren 3.174
- Hohnstein 3.150
- Priestewitz 3.094
- Lohmen 2.994
- Stauchitz 2.966
- Käbschütztal 2.783
- Lampertswalde 2.506
- Röderaue 2.413
- Struppen 2.386
- Königstein/Sächs. Schw. 2.151
- Bahretal 2.082
- Dohma 2.009
- Hirschstein 1.945
- Müglitztal 1.900
- Glaubitz 1.886
- Gohrisch 1.744
- Schönfeld 1.680
- Wülknitz 1.546
- Stadt Wehlen 1.538
- Rosenthal-Bielatal 1.521
- Reinhardtsdorf-Schöna 1.267
- Liebstadt 1.207
- Dorfhain 1.052
- Hartmannsdorf-Reichenau 1.040
- Rathmannsdorf 882
- Hermsdorf/Erzgeb. 725
- Rathen 332
Wofür das Arbeitsgericht Dresden zuständig ist
- Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
- Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
- Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
- Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)
Häufige Fragen
- Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
- Wer zahlt den Anwalt vor dem Arbeitsgericht Dresden?
In der ersten Instanz jede Seite ihren eigenen, auch wer den Prozess gewinnt (§ 12a ArbGG).
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