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Arbeitsgericht Hannover

Das Arbeitsgericht Hannover hat seinen Sitz in 30175 Hannover, Leonhardtstraße 15. Zuständig ist es für 21 Städte und Gemeinden, darunter Hannover, Garbsen und Langenhagen.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Arbeitsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover

Postanschrift
Postfach 04 40
30004 Hannover

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Besuch vor Ort

AllgemeinMo-Fr 9-12 Uhr, außerhalb nach Vereinbarung 1
RechtsantragstelleMo-Fr 9-12 Uhr, nur nach Terminvereinbarung 2
  • Termin: Ein Besuch der Rechtsantragstelle ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe möglich (Tel. 0511-89750-744, Mo-Fr 9-12 Uhr). 2
  • Mit Bus und Bahn: Haltestellen in der Nähe des Fachgerichtszentrums sind Hauptbahnhof, ZOB, U-Bahnstation Hauptbahnhof sowie die Haltestelle Königstraße; von dort kurzer Fußweg über Augustenstraße/Leonhardtstraße. 2
  • Parken: In der Nähe liegen das Parkhaus am Hauptbahnhof (Rundestraße 2) und die Tiefgarage Raschplatz 6; das Fachgerichtszentrum selbst verfügt zudem über eine eigene Tiefgarage mit Zufahrt von der Augustenstraße. 2
  • Barrierefreiheit: Das Fachgerichtszentrum ist schwellen- und stufenfrei zugänglich; während der Öffnungszeiten führt eine automatische Schiebetür ins Gebäude, in der Tiefgarage stehen zwei Behindertenparkplätze zur Verfügung. 3
  • Beim Betreten des Fachgerichtszentrums finden aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen statt, die je nach Besucheraufkommen einige Minuten dauern können. 1
  • Am Eingangsportal steht ein Nachtbriefkasten, an dem jederzeit ebenerdig fristwahrend eingeworfen werden kann. 2
  • Besucher sollten ein Ausweisdokument und die Ladung zum Termin bereithalten; Anwälte den Anwaltsausweis. 1

Angaben von der Website des Gerichts, abgerufen am 25.09.2026. Vor einem Besuch bitte dort prüfen, insbesondere an Feiertagen. Quellen: 1 arbeitsgericht-hannover.niedersachsen.de · 2 arbeitsgericht-hannover.niedersachsen.de · 3 arbeitsgericht-hannover.niedersachsen.de

Gerichtsbezirk: 21 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Arbeitsgerichts Hannover gehören 21 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 1.140.900 Einwohnern.

  • Hannover 522.131
  • Garbsen 59.903
  • Langenhagen 54.142
  • Neustadt am Rübenberge 44.668
  • Lehrte 44.255
  • Laatzen 41.838
  • Wunstorf 41.211
  • Seelze 34.364
  • Barsinghausen 33.941
  • Burgdorf 31.051
  • Wedemark 29.803
  • Springe 28.669
  • Isernhagen 24.074
  • Ronnenberg 23.814
  • Sehnde 23.431
  • Burgwedel 20.379
  • Uetze 20.064
  • Hemmingen 18.932
  • Gehrden 15.301
  • Pattensen 14.666
  • Wennigsen (Deister) 14.251

Wofür das Arbeitsgericht Hannover zuständig ist

  • Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
  • Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
  • Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
  • Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)

Häufige Fragen

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