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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in 55116 Mainz, Ernst-Ludwig-Platz 1.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Platz 1
55116 Mainz

Postanschrift
Postfach 30 30
55020 Mainz

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Wofür das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zuständig ist

  • Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
  • Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
  • Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
  • Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)

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Häufige Fragen

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