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Gesellschaftsrecht · Stand September 2026

Eintragung im Handelsregister: Wer muss hinein, was bewirkt sie?

Im Handelsregister stehen Kaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften mit ihren wichtigsten rechtlichen Verhältnissen; es wird von den Gerichten elektronisch geführt und kann von jedem eingesehen werden. Was eingetragen und bekannt gemacht ist, muss ein Dritter grundsätzlich gegen sich gelten lassen.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit

Was ist das Handelsregister?

Die deutschen Handelsregister sind öffentliche Register, in denen angemeldete Kaufleute und Gesellschaften aufgelistet sind. Das Handelsregister wird von den Gerichten elektronisch geführt; zuständig sind die Registergerichte bei den Amtsgerichten.[1] Die Bezeichnung „Handelsregister“ dürfen andere Datensammlungen nicht verwenden. Im Handelsregister erhält jedermann Auskünfte über die hierin hinterlegte Akte. Aufgrund einer EU-Richtlinie ist das Handelsregister elektronisch erstellt und wird auch weiterhin so gepflegt. Somit kann man auch die Auskunft über die Eintragungen mittels elektronischer Informationssysteme erhalten.

Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken gestattet. Die Länder bestimmen das elektronische System, über das die Daten abrufbar sind; auf Antrag erhalten Sie einen amtlichen Ausdruck oder eine beglaubigte Übereinstimmung. Eintragungen werden bekannt gemacht, indem sie erstmals über dieses System abrufbar sind; sie gelten mit Ablauf des Tages der Eintragung als bekannt gemacht.[1]

Firmen können bei neuen Geschäftsbeziehungen aufgrund der Einsicht in das Handelsregister rasch beurteilen, wer das Unternehmen vertreten darf und wie es haftet. Gerade große Kapital- und Aktiengesellschaften bestehen häufig aus einem umfangreichen Geflecht von handlungsfähigen Personen und hier im Handelsregister wird deshalb Transparenz geschaffen.

Wer muss ins Handelsregister eingetragen werden?

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma, den Ort und die inländische Geschäftsanschrift seiner Handelsniederlassung zur Eintragung anzumelden. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.[1]

  • Pflicht: Einzelkaufleute mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb, OHG und KG, GmbH, UG und AG.
  • Freiwillig: Kleingewerbetreibende dürfen sich eintragen lassen und werden dadurch Kaufleute. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können sich ebenfalls eintragen lassen, müssen dies jedoch nicht zwingend tun.[1]
  • Nicht im Handelsregister: Freiberufler, Genossenschaften (sie stehen im Genossenschaftsregister) und die GbR, die sich seit 2024 freiwillig ins Gesellschaftsregister eintragen lassen kann.

Bei Kleingewerbetreibenden ist ihr Status durch einen Antrag veränderbar, weshalb dies gut zu überlegen ist: Mit der Eintragung gelten die strengeren Regeln des HGB, etwa zur Buchführung. Wer seiner Anmeldepflicht nicht nachkommt, wird vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld dazu angehalten; das einzelne Zwangsgeld darf 5.000 Euro nicht übersteigen.[1]

Abteilung A und B: Was steht im Handelsregister?

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen unterteilt:[2]

  • Abteilung A (HRA): Einzelkaufleute, bestimmte juristische Personen mit Handelsgewerbe, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen.
  • Abteilung B (HRB): Aktiengesellschaften, SE, Kommanditgesellschaften auf Aktien, GmbH und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.[2]

Eingetragen werden unter anderem:[2]

  • die Firma, der Sitz und die inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen,
  • der Gegenstand des Unternehmens bei juristischen Personen,
  • bei GmbH und AG das Stamm- oder Grundkapital,
  • wer das Unternehmen vertritt: Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstand mit Name, Geburtsdatum und Wohnort, dazu die Prokuristen,
  • die Rechtsform, bei Kommanditisten die Haftsumme,
  • Auflösung, Insolvenz, Umwandlungen und das Erlöschen der Firma.[2]

Gründungsdokumente und Verträge, sowie die Auflistung der Gesellschafter werden beim Handelsregister hinterlegt. Bei der GmbH gehören Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste dazu. Auch diese Dokumente kann jeder einsehen.

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Konstitutiv oder deklaratorisch: Wann wirkt die Eintragung?

Rechtliche Folgen können sowohl gleich mit der Gründung eintreten, als auch erst mit dem Vermerk in das Handelsregister. Man unterscheidet:

ArtBedeutungBeispiele
konstitutiv (rechtsbegründend)die Rechtsfolge tritt erst mit der Eintragung einEntstehung der GmbH, Kaufmannseigenschaft des Kleingewerbetreibenden
deklaratorisch (rechtsbekundend)die Eintragung bestätigt, was schon giltKaufmann mit kaufmännischem Betrieb, Erteilung einer Prokura

Vor der Eintragung besteht die GmbH als solche nicht. Wer vorher in ihrem Namen handelt, haftet persönlich und solidarisch.[3] Ein Gewerbetreibender, dessen Betrieb keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, wird dagegen erst durch die Eintragung zum Kaufmann.[1]

Publizität des Handelsregisters nach § 15 HGB

Das Handelsregister schützt das Vertrauen des Geschäftsverkehrs. § 15 HGB regelt drei Stufen:[1]

  • Negative Publizität: Solange eine einzutragende Tatsache nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, kann sie einem Dritten nicht entgegengehalten werden, es sei denn, er kannte sie.
  • Positive Wirkung der Eintragung: Ist die Tatsache eingetragen und bekannt gemacht, muss ein Dritter sie gegen sich gelten lassen. Ausnahme: Rechtshandlungen innerhalb von 15 Tagen nach der Bekanntmachung, wenn der Dritte beweist, dass er die Tatsache weder kannte noch kennen musste.
  • Unrichtige Bekanntmachung: Ist eine Tatsache unrichtig eingetragen, kann sich ein Dritter auf das Eingetragene berufen, es sei denn, er kannte die Unrichtigkeit.[1]

Beispiel: Die Prokura eines Mitarbeiters wird widerrufen, der Widerruf aber nicht zum Handelsregister angemeldet. Der Mitarbeiter kauft danach im Namen der Firma Waren bei einem Lieferanten, der vom Widerruf nichts weiß.

Die Firma kann sich gegenüber dem Lieferanten nicht auf den Widerruf berufen, weil er nicht eingetragen und bekannt gemacht war. Sie muss den Vertrag gegen sich gelten lassen.

Für die im Gesellschaftsregister eingetragene GbR gilt § 15 HGB entsprechend.

Anmeldung: So kommt ein Unternehmen ins Handelsregister

Anmeldungen zur Eintragung sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die Beglaubigung übernimmt ein Notar, der die Anmeldung auch an das Registergericht übermittelt; sie ist auch per Videokommunikation zulässig. Eine OHG oder KG meldet sich beim Gericht an ihrem Sitz an, mit Firma, Sitz, Geschäftsanschrift, allen Gesellschaftern und deren Vertretungsbefugnis. Änderungen, etwa ein Gesellschafterwechsel, sind ebenfalls anzumelden.[1]

Bei einer GmbH gehören der notarielle Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste und die Versicherung der Geschäftsführer über die Einzahlungen dazu. Wie die GmbH-Gründung im Einzelnen abläuft, erklärt die Seite Gründung einer GmbH. Einen Überblick über alle Rechtsformen bietet die Seite Gesellschaftsrecht.

Wer ist zuständig?

Registergericht

Das Handelsregister führt das Registergericht beim Amtsgericht. Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.

Amtsgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

  • Was ist ein Handelsregisterauszug?

    Ein Ausdruck der aktuellen oder chronologischen Eintragungen zu einem Unternehmen. Er zeigt Firma, Sitz, Vertretungsberechtigte und bei Kapitalgesellschaften das Kapital. Auf Antrag erhalten Sie einen amtlichen Ausdruck.

  • Muss sich ein Einzelunternehmer ins Handelsregister eintragen?

    Nur wenn sein Gewerbe einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, etwa wegen Umsatz, Mitarbeiterzahl oder Komplexität. Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen.

  • Wer führt das Handelsregister?

    Die Registergerichte bei den Amtsgerichten, elektronisch. Die Daten sind über das gemeinsame Registerportal der Länder abrufbar.

  • Stehen Freiberufler im Handelsregister?

    Nein, Freiberufler betreiben kein Gewerbe. Schließen sie sich zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammen, wird diese im Partnerschaftsregister eingetragen.

Auch interessant: Pflichtangaben in Rechnungen

Quellen

  1. Handelsgesetzbuch (HGB): § 1 · § 2 · § 3 · § 8 · § 9 · § 10 · § 12 · § 14 · § 15 · § 29 · § 106
  2. Handelsregisterverordnung (HRV): § 3 · § 40 · § 43
  3. GmbH-Gesetz (GmbHG): § 11

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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