Was sind die Rechtsfolgen bei Eintragung in das Handelsregister?

Die deutschen Handelsregister sind öffentliche Register, in denen angemeldete Kaufleute und Gesellschaften aufgelistet sind. Eingeteilt sind diese in zuständige Registergerichte. Im Handelsregister erhält jedermann Auskünfte über die hierin hinterlegte Akte.

Wie wird das Handelsregister geführt?

Aufgrund einer EU-Richtlinie ist das Handelsregister elektronisch erstellt und wird auch weiterhin so gepflegt. Somit kann man auch die Auskunft über die Eintragungen mittels elektronischer Informationssysteme erhalten. Lt. Handelsregisterverordnung erhält man einen Handelsregisterauszug online.

Wichtige Unterscheidungen im Handelsregister

Die verschiedenen Gesellschaften werden in Unterordnungen unterschieden. Das Handelsregister ist deshalb unterteilt in zwei Abteilungen:

• Abteilung A – hier sind Einzelunternehmer, Personengesellschaften und rechtlich wirtschaftliche Vereine gelistet.

• Abteilung B – hier finden sich Kapitalgesellschaften

Neuanmeldungen werden per Antrag aufgenommen und sind bindend erforderlich, da ansonsten ein Bußgeld droht. Sobald das Unternehmen den Status eines Kleingewerbetreibenden überschritten hat und ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb betrieben wird, muss er auch im Handelsregister eingetragen sein. Dies gilt sowohl für Einzelunternehmer, als auch für Kapitalgesellschaften. Im elektronischen Bundesanzeiger finden sich sämtliche digitalen Verlautbarungen.

Welche Auskünfte erhalte ich über das Handelsregister?

In der Handelsregisterverordnung ist genau geregelt , welche Eintragungen über die Unternehmen ein Handelsregisterblatt enthalten muss:

• Firmenname

• Firmensitz – mit Angaben der weiteren Zweige

• Gegenstand der Firma

• Vertretung der Firma nach außen und innen

• Rechtliche Form (Einzelunternehmen, GmbH usw.)

• Teilhaber

• Kapitaldecke der Firma

• Alle rechtlich relevanten Verhältnisse (Gründung, Änderungen, Auflösung usw.)

Rechtliche Folgen können sowohl gleich mit der Gründung eintreten, als auch mit dem Vermerk in das Handelsregister. Bäuerliche Betriebe können sich eintragen lassen, müssen dies jedoch nicht zwingend tun. Ihr Status verändert sich allerdings durch einen Antrag, weshalb dies gut zu überlegen ist.

Gründungsdokumente und Verträge, sowie die Auflistung der Gesellschafter werden beim Handelsregister hinterlegt. Hierfür gibt es eine elektronische Ordnung, aus der diese wichtigen Dokumente alle fein säuberlich nach ihrem Eingangsdatum geordnet abrufbar sind.

Firmen können bei neuen Geschäftsbeziehungen aufgrund der Einsicht in das Handelsregister rasch beurteilen, ob der neue Geschäftspartner geeignet ist oder nicht. Gerade große Kapital- und Aktiengesellschaften bestehen häufig aus einem umfangreichen Geflecht von handlungsfähigen Personen und hier im Handelsregister wird deshalb Transparenz geschaffen.

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