Gründung einer GmbH – was ist zu beachten?

Existenzgründer müssen sich nicht nur Gedanken um ihre Geschäftsidee machen, sondern sich auch für eine Rechtsform für ihr Unternehmen entscheiden und von dieser Entscheidung kann vieles abhängen. Schließlich mussten bereits einige Unternehmer für geschäftliche Schulden mit ihrem Privatvermögen haften und das wollen viele mit der Gründung einer GmbH umgehen. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach den Einzelunternehmen die zweithäufigste Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Etwa 400.000 Gesellschaften dieser Art werden in Deutschland betrieben und die Gründer haben sich nicht immer vorab genau überlegt, worauf sie sich einlassen, denn diese Rechtsform birgt nicht nur Vorteile.

Mindestkapital & Formalien

Ohne rechtlichen Beistand sollte keine GmbH gegründet werden. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vertragsaspekte sollten vom Profi geprüft werden und hier ist ein Steuerberater der perfekte Ansprechpartner. Für die Gründung einer GmbH muss ein Mindestkapital von 25.000.- Euro vorhanden sein. Diese Summe kann durch Bargeld, aber auch durch Maschinen oder Sacheinlagen oder einer Mischung aus beidem bestehen. Ein Gesellschaftsvertrag ist notwendig und muss verschiedene Punkte enthalten. In der Regel schreibt der Gesetzgeber folgenden Inhalt für eine Satzung vor:

• Betrag des Stammkapitals

• Gegenstand des Unternehmens

• Firma und Sitz des Unternehmens

• Höhe der Stammleinlage jedes Gesellschafters

Zudem muss eine GmbH im Gewerberegister der zuständigen Gemeinde eingetragen werden und die Gewerbetreibenden müssen zu den beitragspflichtigen Mitgliedern der Industrie- und Handelskammer gehören. Eine Anmeldung beim Finanzamt muss im Zuge der Gründung einer GmbH ebenfalls erfolgen, da Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer gezahlt werden müssen. Ein Steuerberater sollte daher bereits vor dem ersten Geschäftsmonat hinzugezogen werden. Die IHK muss abklären, ob sie Bedenken gegen den Geschäftsgegenstand anmelden würde und sollte daher bereits vor einem Eintrag informiert werden. Die Beurkundung der GmbH muss unbedingt vor der Einzahlung des Stammkapitals erfolgen, damit rechtliche Probleme diesbezüglich ausgeschlossen werden können. Das Kapital muss nämlich auf ein Konto der GmbH einbezahlt werden und ein solches kann erst nach der Beurkundung eröffnet werden.

Die Frage der Haftung

Die Haftungsfrage ist bei der Gründung einer GmbH ein wichtiger Punkt, denn nur wenn zweifelsfrei geklärt ist, wer im Ernstfall in welcher Höhe haftbar gemacht werden kann, sehen die Gründer schon vor der Unterschrift, welche Konsequenzen sie erwarten könnten. In der Regel werden mindestens zwei Personen eine GmbH gründen, die dann ihr Kapital ins Unternehmen einbringen. In Deutschland gelten diesbezüglich feste Vorschriften für die Höhe des Mindestkapitals und wenn keine Regelung bezüglich der Ergebnisverteilung erfolgt ist, kann es auch bei der Haftung problematisch werden. Entscheiden sich zwei Gründer für eine gemeinsame GmbH, muss die Höhe der jeweiligen Anteile im Vertrag genau festgehalten werden, damit sich später hier keine Streitpunkte ergeben können. In diesem Gesellschaftsvertrag muss auch die Festlegung der Organe erfolgen, denn hier wird nicht nur der Geschäftsführer bestimmt. Da ein Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH notariell beglaubigt werden muss, ist ein rechtlicher Berater generell für die Gründung einer GmbH empfehlenswert.

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