Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht
Das Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht hat seinen Sitz in 24837 Schleswig, Gottorfstraße 2.
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Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
- 04621 86-0
- Fax 04621 86-1025
- www.schleswig-holstein.de
- XJustiz-ID X6079
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Wofür das Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht zuständig ist
- Klagen gegen Sozialbehörden, etwa Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse oder Jobcenter, nach einem erfolglosen Widerspruch. Frist: ein Monat. (§§ 78, 87 SGG)
- Kostenfrei für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen. (§ 183 SGG)
- Ohne Anwalt möglich: Sie können den Rechtsstreit selbst führen. (§ 73 SGG)
- Örtlich zuständig ist das Sozialgericht an Ihrem Wohnsitz. (§ 57 SGG)
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Häufige Fragen
- Was kostet eine Klage vor dem Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht?
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen nichts; das Verfahren ist gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Eigene Anwaltskosten können anfallen.
- Welche Frist gilt?
Ein Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
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