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Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht

Das Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht hat seinen Sitz in 24837 Schleswig, Gottorfstraße 2.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Wofür das Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht zuständig ist

  • Klagen gegen Sozialbehörden, etwa Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse oder Jobcenter, nach einem erfolglosen Widerspruch. Frist: ein Monat. (§§ 78, 87 SGG)
  • Kostenfrei für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen. (§ 183 SGG)
  • Ohne Anwalt möglich: Sie können den Rechtsstreit selbst führen. (§ 73 SGG)
  • Örtlich zuständig ist das Sozialgericht an Ihrem Wohnsitz. (§ 57 SGG)

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Häufige Fragen

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