Amtsgericht Potsdam
Das Amtsgericht Potsdam hat seinen Sitz in 14467 Potsdam, Jägerallee 10 - 12. Zuständig ist es für 10 Städte und Gemeinden, darunter Potsdam, Teltow und Werder (Havel).
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Amtsgericht Potsdam
Jägerallee 10 - 12
14467 Potsdam
Postanschrift
Postfach 60 09 51
14409 Potsdam
- 0331 2017-0
- Fax 0331 2017-2960
- ag-potsdam.brandenburg.de
- XJustiz-ID G1312
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Besuch vor Ort
| Zahlstelle (Haupthaus Hegelallee) | Mo, Mi, Do 9-12 und 13-15 Uhr, Di 9-12 und 13-17 Uhr, Fr 9-12.30 Uhr 1 |
|---|
- Termin: Für Rechtsantragstelle, Kirchenaustritte, Nachlassangelegenheiten, Registersachen, Grundbuchsachen und Insolvenzabteilung wird gebeten, Anträge telefonisch vorab anzukündigen und Termine zu vereinbaren. 1
- Mit Bus und Bahn: Vom Hauptbahnhof mit Bus- und Straßenbahnlinien bis Haltestelle Nauener Tor erreichbar, u. a. Straßenbahnlinien 96 und 92 sowie mehrere Buslinien. 1
- Barrierefreiheit: Der barrierefreie Zugang befindet sich auf dem Hof des Amtsgerichts; die Tür am Besuchereingang öffnet sich automatisch nach außen. Ansprechpersonen informieren und vermitteln bei Bedarf Hilfsmittel wie Gebärdendolmetscher. 1
- Im Gebäude des Amtsgerichts finden dauerhafte Einlasskontrollen einschließlich der Kontrolle mitgebrachter Gegenstände statt. 1
Angaben von der Website des Gerichts, abgerufen am 25.09.2026. Vor einem Besuch bitte dort prüfen, insbesondere an Feiertagen. Quellen: 1 ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de
Gerichtsbezirk: 10 Städte und Gemeinden
Zum Bezirk des Amtsgerichts Potsdam gehören 10 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 327.300 Einwohnern.
- Potsdam 184.754
- Teltow 27.682
- Werder (Havel) 27.065
- Kleinmachnow 19.274
- Stahnsdorf 16.087
- Beelitz 13.879
- Michendorf 13.708
- Schwielowsee 10.723
- Nuthetal 9.376
- Seddiner See 4.794
Nachlassgericht
Nachlassgericht für den Bezirk ist das Amtsgericht Potsdam selbst. Zuständig ist es, wenn die verstorbene Person zuletzt hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Dort beantragen Sie den Erbschein, geben ein gefundenes Testament ab oder schlagen eine Erbschaft aus.
Was ein Erbschein ist und wann Sie ihn brauchen
Zwangsversteigerungen
Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Bezirk führt das Amtsgericht Potsdam durch (§ 1 ZVG). Die Termine mit Verkehrswert und Objektbeschreibung stehen im amtlichen ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; dort nach dem Gericht filtern. Maßgeblich ist, wo das Grundstück liegt. Abgefragt haben wir die Zuständigkeit für Potsdam; für einzelne Gemeinden des Bezirks kann das Land ein anderes Vollstreckungsgericht bestimmt haben (§ 1 Abs. 2 ZVG).
Wer im Bezirk wofür zuständig ist
| Zivilsachen bis 10.000 Euro | Amtsgericht Potsdam § 23 Nr. 1 GVG |
|---|---|
| Zivilsachen über 10.000 Euro, Berufungen | Landgericht Potsdam §§ 71, 72 GVG |
| Mietstreit um Wohnraum | Amtsgericht Potsdam § 23 Nr. 2 a GVG |
| Familiensachen | Amtsgericht Potsdam § 23a GVG |
| Nachlass und Erbschein | Amtsgericht Potsdam § 343 FamFG |
| Betreuung | Amtsgericht Potsdam § 23a Abs. 2 GVG |
| Grundbuch | Amtsgericht Potsdam § 1 GBO |
| Zwangsversteigerung | Amtsgericht Potsdam § 1 ZVG |
| Verbraucherinsolvenz | Amtsgericht Potsdam § 2 InsO |
| Unternehmensinsolvenz | Amtsgericht Potsdam § 2 InsO |
| Handelsregister | Amtsgericht Potsdam § 8 HGB |
| Vereinsregister | Amtsgericht Potsdam |
| Mahnbescheid | Amtsgericht Wedding § 689 ZPO |
| Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung | Amtsgericht Potsdam § 24 GVG |
| Anklage und Ermittlungen | Staatsanwaltschaft Potsdam § 152 StPO |
| Beratungshilfe | Amtsgericht Potsdam § 4 BerHG |
| Gerichtsvollzieher (Verteilerstelle) | Amtsgericht Potsdam |
Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.
Instanzenzug
| Erste Instanz | Amtsgericht Potsdam |
|---|---|
| Berufung, Beschwerde, größere Zivilsachen | Landgericht Potsdam |
| Oberlandesgericht | Brandenburgisches Oberlandesgericht |
| Revision | Bundesgerichtshof, Karlsruhe |
| Strafverfolgung im Bezirk | Staatsanwaltschaft Potsdam |
Fachgerichte für den Bezirk
Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:
| Arbeitsgericht | Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel |
|---|---|
| Sozialgericht | Sozialgericht Potsdam |
| Verwaltungsgericht | Verwaltungsgericht Potsdam |
| Finanzgericht | Finanzgericht Berlin-Brandenburg |
Häufige Fragen
- Für welche Orte ist das Amtsgericht Potsdam zuständig?
Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Potsdam, Teltow, Werder (Havel), Kleinmachnow und Stahnsdorf. Die vollständige Liste steht oben unter „Gerichtsbezirk“.
- Wohin geht die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Potsdam?
In Zivilsachen an das Landgericht Potsdam (§ 72 GVG). Zulässig ist sie, wenn der Beschwerdewert 1.000 Euro übersteigt oder das Amtsgericht sie zulässt (§ 511 ZPO).
- Welche Staatsanwaltschaft ist für den Bezirk zuständig?
Die Staatsanwaltschaft Potsdam. Eine Strafanzeige können Sie aber auch bei der Polizei oder beim Amtsgericht erstatten (§ 158 StPO).
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