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Amtsgericht Springe

Das Amtsgericht Springe hat seinen Sitz in 31832 Springe, Zum Oberntor 2. Zuständig ist es für 2 Städte und Gemeinden, darunter Springe und Pattensen.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Amtsgericht Springe
Zum Oberntor 2
31832 Springe

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 2 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Amtsgerichts Springe gehören 2 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 43.300 Einwohnern.

  • Springe 28.669
  • Pattensen 14.666

Nachlassgericht

Nachlassgericht für den Bezirk ist das Amtsgericht Springe selbst. Zuständig ist es, wenn die verstorbene Person zuletzt hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Dort beantragen Sie den Erbschein, geben ein gefundenes Testament ab oder schlagen eine Erbschaft aus.

Was ein Erbschein ist und wann Sie ihn brauchen

Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Bezirk führt das Amtsgericht Springe durch (§ 1 ZVG). Die Termine mit Verkehrswert und Objektbeschreibung stehen im amtlichen ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; dort nach dem Gericht filtern. Maßgeblich ist, wo das Grundstück liegt. Abgefragt haben wir die Zuständigkeit für Springe; für einzelne Gemeinden des Bezirks kann das Land ein anderes Vollstreckungsgericht bestimmt haben (§ 1 Abs. 2 ZVG).

Wer im Bezirk wofür zuständig ist

Zivilsachen bis 10.000 Euro Amtsgericht Springe § 23 Nr. 1 GVG
Zivilsachen über 10.000 Euro, BerufungenLandgericht Hannover §§ 71, 72 GVG
Mietstreit um Wohnraum Amtsgericht Springe § 23 Nr. 2 a GVG
Familiensachen Amtsgericht Springe § 23a GVG
Nachlass und Erbschein Amtsgericht Springe § 343 FamFG
Betreuung Amtsgericht Springe § 23a Abs. 2 GVG
Grundbuch Amtsgericht Springe § 1 GBO
Zwangsversteigerung Amtsgericht Springe § 1 ZVG
Verbraucherinsolvenz Amtsgericht Springe § 2 InsO
UnternehmensinsolvenzAmtsgericht Hameln § 2 InsO
HandelsregisterAmtsgericht Hannover § 8 HGB
VereinsregisterAmtsgericht Hannover
MahnbescheidAmtsgericht Uelzen § 689 ZPO
Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung Amtsgericht Springe § 24 GVG
Anklage und ErmittlungenStaatsanwaltschaft Hannover § 152 StPO
Beratungshilfe Amtsgericht Springe § 4 BerHG
Gerichtsvollzieher (Verteilerstelle) Amtsgericht Springe

Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.

Instanzenzug

Erste InstanzAmtsgericht Springe
Berufung, Beschwerde, größere ZivilsachenLandgericht Hannover
OberlandesgerichtOberlandesgericht Celle
RevisionBundesgerichtshof, Karlsruhe
Strafverfolgung im BezirkStaatsanwaltschaft Hannover

Fachgerichte für den Bezirk

Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:

ArbeitsgerichtArbeitsgericht Hannover
SozialgerichtSozialgericht Hannover
VerwaltungsgerichtVerwaltungsgericht Hannover
FinanzgerichtNiedersächsisches Finanzgericht

Häufige Fragen

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