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Amtsgericht Waldbröl

Das Amtsgericht Waldbröl hat seinen Sitz in 51545 Waldbröl, Gerichtsstraße 1. Zuständig ist es für 5 Städte und Gemeinden, darunter Waldbröl, Windeck und Reichshof.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Amtsgericht Waldbröl
Gerichtsstraße 1
51545 Waldbröl

Postanschrift
Postfach 31 31
51531 Waldbröl

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Besuch vor Ort

Sprechzeiten (allgemein)Mo-Fr 8-12 Uhr, Do zusätzlich 14-15 Uhr 1
Rechtsantragstelleabweichend ab 8:30 Uhr (sonst wie allgemeine Sprechzeiten) 1
Gebäude (für eilige Rechtsanliegen von Rechtsanwälten, Notaren und Publikum)Mo-Di 7:30-16 Uhr, Mi-Fr 7:30-15:30 Uhr 1
  • Termin: Für Anträge in Nachlasssachen ist eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich, für Kirchenaustritte eine vorherige Online-Terminbuchung; bei sonstigen Anliegen wird eine vorherige telefonische Terminvereinbarung empfohlen, insbesondere für die Rechtsantragstelle. 1
  • Mit Bus und Bahn: Der Busbahnhof von Waldbröl ist etwa 5 Gehminuten vom Amtsgericht entfernt. 2
  • Parken: Eigene Besucherparkplätze gibt es nicht, in unmittelbarer Nähe des Gerichtsgebäudes sind aber ausgeschilderte Parkmöglichkeiten vorhanden. 2
  • Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen ist unabhängig von Sprech- und Öffnungszeiten gewährleistet. 1
  • Schriftstücke können in den Briefkasten des Amtsgerichts (Gerichtsstraße, links neben dem Haupteingang) eingeworfen werden. 1
  • Zu den Sicherheitsmaßnahmen im Justizgebäude gehört eine Personenkontrolle; bitte rechtzeitig da sein und Wartezeiten einplanen. 2

Angaben von der Website des Gerichts, abgerufen am 25.09.2026. Vor einem Besuch bitte dort prüfen, insbesondere an Feiertagen. Quellen: 1 www.ag-waldbroel.nrw.de · 2 www.ag-waldbroel.nrw.de

Gerichtsbezirk: 5 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Amtsgerichts Waldbröl gehören 5 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 86.200 Einwohnern.

  • Waldbröl 19.795
  • Windeck 19.555
  • Reichshof 18.688
  • Nümbrecht 17.580
  • Morsbach 10.555

Nachlassgericht

Nachlassgericht für den Bezirk ist das Amtsgericht Waldbröl selbst. Zuständig ist es, wenn die verstorbene Person zuletzt hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Dort beantragen Sie den Erbschein, geben ein gefundenes Testament ab oder schlagen eine Erbschaft aus.

Was ein Erbschein ist und wann Sie ihn brauchen

Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Bezirk führt das Amtsgericht Waldbröl durch (§ 1 ZVG). Die Termine mit Verkehrswert und Objektbeschreibung stehen im amtlichen ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; dort nach dem Gericht filtern. Maßgeblich ist, wo das Grundstück liegt. Abgefragt haben wir die Zuständigkeit für Waldbröl; für einzelne Gemeinden des Bezirks kann das Land ein anderes Vollstreckungsgericht bestimmt haben (§ 1 Abs. 2 ZVG).

Wer im Bezirk wofür zuständig ist

Zivilsachen bis 10.000 Euro Amtsgericht Waldbröl § 23 Nr. 1 GVG
Zivilsachen über 10.000 Euro, BerufungenLandgericht Bonn §§ 71, 72 GVG
Mietstreit um Wohnraum Amtsgericht Waldbröl § 23 Nr. 2 a GVG
Familiensachen Amtsgericht Waldbröl § 23a GVG
Nachlass und Erbschein Amtsgericht Waldbröl § 343 FamFG
Betreuung Amtsgericht Waldbröl § 23a Abs. 2 GVG
Grundbuch Amtsgericht Waldbröl § 1 GBO
Zwangsversteigerung Amtsgericht Waldbröl § 1 ZVG
Verbraucherinsolvenz Amtsgericht Waldbröl § 2 InsO
UnternehmensinsolvenzAmtsgericht Bonn § 2 InsO
HandelsregisterAmtsgericht Siegburg § 8 HGB
VereinsregisterAmtsgericht Siegburg
MahnbescheidAmtsgericht Euskirchen § 689 ZPO
Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung Amtsgericht Waldbröl § 24 GVG
Anklage und ErmittlungenStaatsanwaltschaft Bonn § 152 StPO
Beratungshilfe Amtsgericht Waldbröl § 4 BerHG
Gerichtsvollzieher (Verteilerstelle) Amtsgericht Waldbröl

Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.

Instanzenzug

Erste InstanzAmtsgericht Waldbröl
Berufung, Beschwerde, größere ZivilsachenLandgericht Bonn
OberlandesgerichtOberlandesgericht Köln
RevisionBundesgerichtshof, Karlsruhe
Strafverfolgung im BezirkStaatsanwaltschaft Bonn

Fachgerichte für den Bezirk

Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:

ArbeitsgerichtArbeitsgericht Siegburg
SozialgerichtSozialgericht Köln
VerwaltungsgerichtVerwaltungsgericht Köln
FinanzgerichtFinanzgericht Köln

Häufige Fragen

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