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Landgericht Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat seinen Sitz in 20355 Hamburg, Sievekingplatz 1. Zuständig ist es für Hamburg.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Landgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg

Postanschrift
20348 Hamburg

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Besuch vor Ort

Geschäftsstellen / AntragsaufnahmeMo-Do 9-14 Uhr, Fr 9-13 Uhr 1
  • Mit Bus und Bahn: Sie erreichen das Gericht mit der U-Bahn-Linie U2 (Haltestelle Messehallen) oder U3 (Haltestelle Feldstraße) sowie mit der Metrolinie 3 oder dem Schnellbus 35 (Haltestelle Sievekingplatz). 2
  • Parken: Gebührenpflichtige Parkplätze stehen in begrenztem Umfang vor den Gerichtsgebäuden, in der Glacischaussee, zeitweilig auf dem Heiligengeistfeld und in der Feldstraße zur Verfügung. 2
  • Barrierefreiheit: Für Verhandlungen in Zivilsachen (Sievekingplatz 1) führt der barrierefreie Zugang über den Parkplatz an der Glacischaussee, durch einen Torbogen und über eine Rampe zum Aufzug; barrierefreie WCs befinden sich in Raum A 040 und B 239. Für Verhandlungen in Strafsachen (Sievekingplatz 3) ist an der Kontrollstelle zu klingeln, ein Lastenaufzug steht zur Verfügung, barrierefreie WCs liegen in Raum 187 (Erdgeschoss) und Raum 427 (3. OG). 2
  • Ein Nachtbriefkasten befindet sich am Haupteingang zum Ziviljustizgebäude (Sievekingplatz 1); er steht außerhalb der Dienstzeiten der Gemeinsamen Annahmestelle zur Verfügung und wird um 24 Uhr durch eine Zeitschaltuhr geschlossen. 1
  • Am Landgericht Hamburg werden Zivilverfahren im Ziviljustizgebäude (Sievekingplatz 1) und Strafverfahren im gegenüberliegenden Strafjustizgebäude (Sievekingplatz 3) verhandelt. 2

Angaben von der Website des Gerichts, abgerufen am 25.09.2026. Vor einem Besuch bitte dort prüfen, insbesondere an Feiertagen. Quellen: 1 justiz.hamburg.de · 2 justiz.hamburg.de

Gerichtsbezirk

Der Bezirk des Landgerichts Hamburg umfasst Hamburg mit rund 1.862.600 Einwohnern.

  • Hamburg 1.862.565

Wofür das Landgericht Hamburg zuständig ist

  • Zivilsachen über 10.000 Euro Streitwert und alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht dem Amtsgericht zugewiesen sind. (§§ 23, 71 GVG)
  • Berufung und Beschwerde gegen Entscheidungen der Amtsgerichte des Bezirks in Zivilsachen. (§ 72 GVG)
  • Strafsachen bei Verbrechen und bei einer Straferwartung über vier Jahre. (§ 74 GVG)
  • Anwaltszwang: Vor dem Landgericht müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. (§ 78 ZPO)
  • Kammer für Handelssachen: Am Landgericht Hamburg ist eine eingerichtet. Sie verhandelt auf Antrag Streitigkeiten unter Kaufleuten. (§ 95 GVG)

Instanzenzug

LandgerichtLandgericht Hamburg
Berufung und BeschwerdeHanseatisches Oberlandesgericht
RevisionBundesgerichtshof, Karlsruhe
StaatsanwaltschaftStaatsanwaltschaft Hamburg

Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk (8)

Fachgerichte für den Bezirk

Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:

ArbeitsgerichtArbeitsgericht Hamburg
SozialgerichtSozialgericht Hamburg
VerwaltungsgerichtVerwaltungsgericht Hamburg
FinanzgerichtFinanzgericht Hamburg

Häufige Fragen

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