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Amtsgericht Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat seinen Sitz in 20355 Hamburg, Sievekingplatz 1. Zuständig ist es für Hamburg (teilweise).

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Amtsgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg

Postanschrift
20348 Hamburg

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Besuch vor Ort

Sprechzeitenin der Regel Mo-Fr 9-12 Uhr (abweichende Zeiten je Bereich) 1
  • Parken: Für die am Sievekingplatz ansässigen Gerichte gibt es einen kleinen gebührenpflichtigen Parkplatz hinter dem Ziviljustizgebäude (Einfahrt über Glacischaussee), dort auch zwei kostenfreie Behindertenparkplätze. 1

Angaben von der Website des Gerichts, abgerufen am 25.09.2026. Vor einem Besuch bitte dort prüfen, insbesondere an Feiertagen. Quellen: 1 justiz.hamburg.de

Gerichtsbezirk

Der Bezirk des Amtsgerichts Hamburg umfasst Hamburg (teilweise) mit rund 1.862.600 Einwohnern. Gemeinden mit * gehören nur zum Teil dazu; dort entscheidet die Postleitzahl bzw. die Straße.

  • Hamburg * 1.862.565

Nachlassgericht

Nachlassgericht für den Bezirk ist das Amtsgericht Hamburg selbst. Zuständig ist es, wenn die verstorbene Person zuletzt hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Dort beantragen Sie den Erbschein, geben ein gefundenes Testament ab oder schlagen eine Erbschaft aus.

Was ein Erbschein ist und wann Sie ihn brauchen

Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Bezirk führt das Amtsgericht Hamburg durch (§ 1 ZVG). Die Termine mit Verkehrswert und Objektbeschreibung stehen im amtlichen ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; dort nach dem Gericht filtern. Maßgeblich ist, wo das Grundstück liegt. Abgefragt haben wir die Zuständigkeit für Hamburg; für einzelne Gemeinden des Bezirks kann das Land ein anderes Vollstreckungsgericht bestimmt haben (§ 1 Abs. 2 ZVG).

Wer im Bezirk wofür zuständig ist

Zivilsachen bis 10.000 Euro Amtsgericht Hamburg § 23 Nr. 1 GVG
Zivilsachen über 10.000 Euro, BerufungenLandgericht Hamburg §§ 71, 72 GVG
Mietstreit um Wohnraum Amtsgericht Hamburg § 23 Nr. 2 a GVG
Familiensachen Amtsgericht Hamburg § 23a GVG
Nachlass und Erbschein Amtsgericht Hamburg § 343 FamFG
Betreuung Amtsgericht Hamburg § 23a Abs. 2 GVG
Grundbuch Amtsgericht Hamburg § 1 GBO
Zwangsversteigerung Amtsgericht Hamburg § 1 ZVG
Verbraucherinsolvenz Amtsgericht Hamburg § 2 InsO
Unternehmensinsolvenz Amtsgericht Hamburg § 2 InsO
Handelsregister Amtsgericht Hamburg § 8 HGB
Vereinsregister Amtsgericht Hamburg
MahnbescheidAmtsgericht Hamburg-Altona § 689 ZPO
Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung Amtsgericht Hamburg § 24 GVG
Anklage und ErmittlungenStaatsanwaltschaft Hamburg § 152 StPO
Beratungshilfe Amtsgericht Hamburg § 4 BerHG
Gerichtsvollzieher (Verteilerstelle) Amtsgericht Hamburg

Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.

Instanzenzug

Erste InstanzAmtsgericht Hamburg
Berufung, Beschwerde, größere ZivilsachenLandgericht Hamburg
OberlandesgerichtHanseatisches Oberlandesgericht
RevisionBundesgerichtshof, Karlsruhe
Strafverfolgung im BezirkStaatsanwaltschaft Hamburg

Fachgerichte für den Bezirk

Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:

ArbeitsgerichtArbeitsgericht Hamburg
SozialgerichtSozialgericht Hamburg
VerwaltungsgerichtVerwaltungsgericht Hamburg
FinanzgerichtFinanzgericht Hamburg

Häufige Fragen

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