Steuerrecht · Stand September 2026
Umsatzsteuer-ID beantragen: So bekommen Sie die USt-IdNr. vom BZSt
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis auf Antrag an Unternehmer. Beantragen können Sie sie online, bei der Gründung über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt oder schriftlich; mitgeteilt wird sie nur per Post.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 2 Quellen · 5 Min. Lesezeit
Wer braucht eine Umsatzsteuer-ID?
Im Geschäftsverkehr dient die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens in der EU im Rahmen der Umsatzsteuer. Sie ist eine eigenständige Nummer, die das BZSt zusätzlich zur Steuernummer Ihres Unternehmens erteilt. Gebraucht wird sie, wenn Ihr Unternehmen im Binnenmarkt Lieferungen oder Leistungen erbringt oder erhält, zum Beispiel:[1]
- Lieferung von Waren in einen anderen EU-Staat (innergemeinschaftliche Lieferung)
- Einkauf von Waren aus einem anderen EU-Staat (innergemeinschaftlicher Erwerb)
- Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland, für die der Kunde die Steuer schuldet
- Leistungen, die Sie von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Staat in Anspruch nehmen[1]
Antragsberechtigt sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, dazu zählen auch Kleinunternehmer. Juristische Personen, die keine Unternehmer sind, bekommen eine Nummer, wenn sie sie für Erwerbe aus anderen EU-Staaten benötigen. Wer nur im Inland verkauft, braucht keine USt-IdNr.[2]
Wie bekomme ich eine Umsatzsteuer-ID?
Die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt in Deutschland auf Antrag durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Saarlouis. Voraussetzung ist, dass nach der umsatzsteuerlichen Erfassung durch das zuständige Finanzamt und der automatisierten Datenübermittlung an das BZSt dort alle notwendigen Informationen vorliegen. Es gibt drei Wege:[1]
- Bei der Gründung: Unternehmensgründer erhalten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ohne separaten Antrag beim BZSt, wenn bei der Anmeldung für die steuerliche Erfassung beim Finanzamt direkt ein spezielles Feld in dem Fragebogen angekreuzt wird. Das Finanzamt leitet den Antrag automatisch weiter. Das kann einige Wochen dauern, erledigen Sie die steuerliche Erfassung also rechtzeitig.
- Online: Schnell und unkompliziert kann die Beantragung mithilfe eines Internet-Formulars im Formular-Management-System des Bundes erfolgen. Die Angaben werden automatisch mit den Daten des Finanzamts abgeglichen, und Sie bekommen direkt nach dem Absenden eine Rückmeldung.
- Schriftlich: per Brief an das Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis, oder über das Kontaktformular des BZSt.[1]
Es besteht die Möglichkeit, die Beantragung der USt-IdNr. durch einen beauftragten steuerlichen Vertreter durchführen zu lassen. Dafür stellt das BZSt ein Formular für eine Vertretungs- und Empfangsvollmacht bereit.[1]
Welche Angaben braucht der Antrag auf eine USt-IdNr.?
Unabhängig davon, auf welchem Wege die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt wird, sind einige grundlegende Angaben verpflichtend. Das Gesetz verlangt Name, Anschrift und die Steuernummer, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden.[2]
| Online-Antrag | Schriftlicher Antrag |
|---|---|
| zuständiges Finanzamt | Name und Anschrift |
| Steuernummer des Unternehmens | Finanzamt, bei dem das Unternehmen umsatzsteuerlich geführt wird |
| Rechtsform | Steuernummer des Unternehmens |
| bei Einzelunternehmen Name, Vorname und Geburtsdatum, sonst Firmenname, Postleitzahl und Ort |
Das BZSt vergleicht Ihre Angaben mit den Adressdaten, die das Finanzamt übermittelt hat. Nehmen Sie deshalb den letzten Steuerbescheid oder die Mitteilung der Steuernummer zur Hand und übernehmen Sie die Anschrift genau so. Weichen die Daten ab, muss das Finanzamt sie korrigieren; das BZSt kann sie weder berichtigen noch ergänzen.[1]
Wann bekommt man die Umsatzsteuer-ID?
Erst wenn das Finanzamt Ihre Unternehmereigenschaft an das BZSt übermittelt hat, kann die Nummer vergeben werden. Die Übermittlung erfolgt in der Regel automatisch mit der Registrierung des Unternehmens, kann aber einige Zeit dauern.[1]
Die Information über die vergebene USt-IdNr. erhält der Antragsteller immer auf dem Postweg. Eine Mitteilung per E-Mail, Telefon oder Chatbot ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Versand erfolgt dabei an die beim Finanzamt hinterlegte Anschrift des Unternehmens, mit Vollmacht an den Bevollmächtigten, etwa das Steuerbüro. Nach einem Online-Antrag geht der Brief immer an das Unternehmen selbst.[1]
Eine USt-IdNr. für das ganze Unternehmen
Nach dem Prinzip der Unternehmereinheit erhält auch derjenige, der mehrere Gewerbe oder mehrere selbstständige Tätigkeiten betreibt, nur eine USt-IdNr. Das Unternehmen umfasst die gesamte berufliche Tätigkeit.[1]
Eine Ausnahme gilt bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft: Hier kann für den Organträger und jede einzelne Organgesellschaft eine eigene Nummer beantragt werden, und zwar durch den Organträger.[2]
Wo steht die USt-IdNr. und wofür wird sie gebraucht?
Ihre eigene Nummer finden Sie im Schreiben des BZSt, mit dem sie Ihnen mitgeteilt wurde. Auf Rechnungen muss entweder die Steuernummer vom Finanzamt oder die USt-IdNr. vom BZSt stehen. Wer Waren in andere EU-Staaten liefert, meldet diese Lieferungen außerdem mit der Nummer bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Monats an das BZSt.[2]
Die Nummer von Geschäftspartnern aus anderen EU-Staaten können Sie beim BZSt bestätigen lassen. Das BZSt bestätigt dann die Gültigkeit sowie Namen und Anschrift des Unternehmens, dem die Nummer erteilt wurde.[2]
Die USt-IdNr. ist nicht zu verwechseln mit der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer, die jeder Mensch in Deutschland hat.
Wer ist zuständig?
Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis. Online-Antrag über das Formular-Management-System des Bundes.
Ihr Finanzamt. Stimmen die dort gespeicherten Daten nicht, klappt der Abgleich beim BZSt nicht; ändern kann sie nur das Finanzamt.
Häufige Fragen
- Kann ich die Umsatzsteuer-ID telefonisch erfragen?
Nein. Das BZSt teilt eine neue oder bestehende USt-IdNr. aus rechtlichen Gründen nur per Post mit, nicht per Telefon, E-Mail oder Chatbot.
- Bekommen Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?
Ja, auf Antrag, denn sie sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Sinnvoll ist das, wenn sie Leistungen von Unternehmen aus anderen EU-Staaten beziehen oder für solche erbringen.
- Was tun, wenn der Online-Antrag abgelehnt wird?
Meist passen die eingegebenen Daten nicht zu denen des Finanzamts. Vergleichen Sie die Angaben mit dem letzten Steuerbescheid. Weichen die Daten ab oder haben sie sich geändert, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.
- Wer vergibt die Umsatzsteuer-ID, das Finanzamt oder das BZSt?
Das Bundeszentralamt für Steuern. Das Finanzamt erfasst Sie umsatzsteuerlich und leitet bei der Gründung den Antrag aus dem Fragebogen weiter.
Quellen
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): Vergabe und Erteilung der USt-IdNr. · Fragen und Antworten zur USt-IdNr.
- Umsatzsteuergesetz (UStG): § 27a · § 14 · § 18a · § 18e
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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