Wo liegt der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Hinter den Begriffen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer verbirgt sich dieselbe Steuerart, die von einem Unternehmen für getätigte Umsätze beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen zu entrichten ist. International wird die Bezeichnung Mehrwertsteuer verwendet (value added tax).

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer – Hintergrundinformationen

Der Ausdruck Mehrwertsteuer veranschaulicht das Prinzip dieser Steuerart, denn jeder Unternehmer versteuert nur den von ihm im Herstellungs- oder Entstehungsprozess geschaffenen Mehrwert einer Ware oder Dienstleistung. Getragen wird die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer letztendlich vom Verbraucher. Da sie von den Unternehmen erhoben und an die Finanzbehörden abgeführt wird, handelt es sich um eine indirekte Steuer.

Die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug wurde in Deutschland im Jahr 1967 eingeführt. Dieses System hat den Vorteil, dass bei einer mehrstufigen Wertschöpfungskette eine Anhäufung der Umsatzsteuerbeträge vermieden wird. Aufgrund des Vorsteuerabzugs erhält jeder Unternehmer eine Erstattung der Umsatzsteuer für die eingekauften Leistungen. Deshalb besteht die Verpflichtung, bei einem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Unternehmen die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer auszuweisen. Im Umsatzsteuergesetz sind Leistungen definiert, die nicht dem Regelsteuersatz unterliegen. Für sie gilt entweder ein verminderter Steuersatz oder eine komplette Umsatzsteuerbefreiung. In einigen Fällen entfällt mit der Befreiung von der Umsatzsteuer auch der Vorsteuerabzug.

Was ist die Vorsteuer?

Neben der Umsatzsteuer und der Mehrwertsteuer ist die Vorsteuer ein weiterer Begriff, der dieselbe Steuer bezeichnet. Als Laie fragt man sich mitunter, warum verschiedene Begrifflichkeiten genutzt werden, doch bei näherer Auseinandersetzung mit dem Thema zeigt sich die besondere Rolle der Vorsteuer. Insbesondere für Unternehmer, die einen sogenannten Vorsteuerabzug geltend machen können, ist diese von Belang.

Grundsätzlich muss man sich klar machen, dass Umsatzsteuer und Vorsteuer dasselbe meinen, jedoch andere Sichtweisen vertreten. Ein Unternehmen, das Waren verkauft hat, muss dafür Umsatzsteuer in Rechnung stellen und diese an das Finanzamt abführen. Im Gegensatz dazu kann der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer als Vorsteuer betrachten und die an den Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer im Rahmen eines Vorsteuerabzugs in der Umsatzsteuererklärung geltend machen. Auf diese Art und Weise kann man sich die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen, was noch einmal verdeutlicht, dass es sich dabei um einen durchlaufenden Posten für Unternehmen handelt.

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