Verkehrsrecht Ratgeber · Stand September 2026
Führerschein mit 17: Regeln für begleitetes Fahren, Begleitperson und Umtausch
Mit dem Führerschein mit 17 dürfen Jugendliche Autos der Klassen B und BE schon ab 17 fahren, aber nur in Begleitung einer namentlich eingetragenen Person. Als Nachweis dient bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag eine Prüfungsbescheinigung, die nur im Inland gilt.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit
Was ist der Führerschein mit 17?
Der sogenannte Führerschein mit 17 ermöglicht es Jugendlichen in Deutschland, den Führerschein vorzeitig zu erwerben. Das Mindestalter für die Klassen B und BE liegt sonst bei 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren ab 17 bei 17 Jahren. Der frühere Modellversuch ist seit Jahren fester Bestandteil der Fahrerlaubnis-Verordnung und in allen Bundesländern gleich geregelt.[1]
Eine wichtige Grundregel für das Fahren mit diesem Führerschein besagt, dass der junge Fahranfänger stets von einer erwachsenen Person begleitet werden muss. Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage versehen, dass sie nur in Begleitung mindestens einer namentlich benannten Person genutzt werden darf. Die Auflage entfällt mit dem 18. Geburtstag.[1]
Die jungen Fahranfänger können von den Erfahrungen ihrer Begleitperson profitieren. Die Begleitperson soll vor und während der Fahrt ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit zu vermitteln, und dazu Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.[1]
Ab wann kann man mit dem Führerschein mit 17 anfangen?
Mit der Fahrschule können Sie früher beginnen. Für die Behörde und die Prüfungen gelten feste Fristen:[1]
| Schritt | frühestens |
|---|---|
| Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde | mit 16 Jahren und 6 Monaten |
| Theoretische Prüfung | 3 Monate vor dem 17. Geburtstag |
| Praktische Prüfung | 1 Monat vor dem 17. Geburtstag, nach bestandener Theorie |
| Fahren in Begleitung | ab dem 17. Geburtstag |
Wer die Fahrprüfung erfolgreich abschließt, erhält eine Prüfungsbescheinigung. Auf dieser Bescheinigung wird dokumentiert und somit festgelegt, um wen es sich bei der vorgeschriebenen Begleitperson handelt. Weitere Begleitpersonen lassen sich auf Antrag nachträglich eintragen. Die Bescheinigung ersetzt den Führerschein, ist im Fahrzeug mitzuführen und bei Kontrollen auszuhändigen.[1]
Wie Ausbildung und Prüfung ablaufen, steht unter Führerscheinprüfung, die Kosten unter Führerschein-Kosten.
Wer darf Begleitperson sein?
In der Regel handelt es sich bei der Begleitperson um einen Elternteil. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Begleitperson muss:[1]
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende EU-, EWR- oder schweizerische Fahrerlaubnis besitzen und den Führerschein beim Begleiten dabeihaben,
- beim Antrag mit höchstens einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.[1]
Die frühere Grenze von drei Punkten gilt seit der Punktereform nicht mehr. Die Behörde holt die Auskunft aus dem Fahreignungsregister selbst ein.[1]
Begleiten darf nicht, wer 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut, 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum hat oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel steht.[1]
Was passiert, wenn man mit 17 ohne Begleitung fährt?
Wer ohne eingetragene Begleitperson unterwegs ist oder mit einem nicht eingetragenen Beifahrer fährt, verliert die Fahrerlaubnis und erhält einen Bußgeldbescheid und einen Punkt in Flensburg:[2]
- Bußgeld: Der Regelsatz beträgt 70 Euro.
- Punkt: Der Verstoß wird mit einem Punkt im Fahreignungsregister bewertet.
- Widerruf: Die Fahrerlaubnis ist zu widerrufen, wenn der Inhaber entgegen der Auflage ohne Begleitung fährt.
- Aufbauseminar: Fahren ohne Begleitung zählt in der Probezeit zu den schwerwiegenden Verstößen. Eine neue Fahrerlaubnis gibt es nur mit Nachweis eines Aufbauseminars.[2]
Welche weiteren Folgen Verstöße in der Probezeit haben, steht unter Fahranfänger und Probezeit.
Welche Regeln gelten sonst für Fahrer mit 17?
Auch beim Führerschein mit 17 besteht die 0,0-Promille-Grenze für den Fahrer. Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder in der Probezeit Alkohol oder THC zu sich nimmt und fährt, handelt ordnungswidrig.[2]
Die Probezeit von zwei Jahren beginnt bereits mit der Erteilung der Fahrerlaubnis mit 17. Wer also ohne Auffälligkeiten fährt, hat die Probezeit mit 19 hinter sich.[2]
Kann man mit dem Führerschein mit 17 auch im Ausland fahren?
Obwohl innerhalb der Europäischen Union mittlerweile einheitliche Führerscheinklassen bestehen und auch der Führerschein selbst vereinheitlicht wurde, existieren nach wie vor nationale Regelungen, zu denen unter anderem auch der Führerschein mit 17 gehört.
Die Prüfungsbescheinigung dient nach dem Gesetz ausschließlich im Inland als Nachweis der Fahrberechtigung, und die Fahrerlaubnis trägt bis zum 18. Geburtstag die Auflage, dass sie nur bei Fahrten im Inland genutzt werden darf. Ob ein anderer Staat begleitetes Fahren mit deutscher Prüfungsbescheinigung trotzdem duldet, entscheidet dieser Staat. Erkundigen Sie sich vor einer Fahrt ins Ausland bei den Behörden des Ziellandes.[2]
Was passiert mit 18?
Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Auflage, nur in Begleitung zu fahren. Die Prüfungsbescheinigung gilt noch bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag als Nachweis. Den Kartenführerschein händigt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde auf Antrag aus.[1]
Beantragen Sie den Führerschein deshalb rechtzeitig. Wer nach Ablauf der drei Monate nur mit der Prüfungsbescheinigung fährt, hat keinen gültigen Führerschein dabei. Das kostet ein Verwarnungsgeld, die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen.
Plant der Gesetzgeber Änderungen?
Am Führerschein mit 17 selbst ändert der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform der Fahrschulausbildung nichts Grundsätzliches. Er sieht aber eine Experimentierklausel vor: Fahrschüler sollen künftig schon vor der Fahrprüfung unter Anleitung nahestehender Personen, etwa der Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen sammeln dürfen. Voraussetzung soll das Bestehen der Theorieprüfung sein.[3]
Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht, begleitetes Fahren ist also erst nach bestandener Fahrprüfung erlaubt.[3]
Wer ist zuständig?
Die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) Ihres Wohnorts. Dort lassen Sie auch weitere Begleitpersonen eintragen.[1]
Führerschein: ÜberblickHäufige Fragen
- Dürfen Freunde als Begleitperson mitfahren?
Nur wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind, seit fünf Jahren die Klasse B haben, höchstens einen Punkt haben und namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind. Gleichaltrige Freunde können nie begleiten.
- Wie viele Begleitpersonen kann man eintragen lassen?
Eine Höchstzahl schreibt die Fahrerlaubnis-Verordnung nicht vor. Weitere Begleitpersonen lassen sich jederzeit auf Antrag nachträglich eintragen, die Behörde prüft dann deren Voraussetzungen.
- Darf die Begleitperson während der Fahrt telefonieren oder schlafen?
Das Gesetz verlangt, dass sie als Ansprechpartner zur Verfügung steht, soweit die Fahrsituation es zulässt. Wer schläft oder abgelenkt ist, erfüllt diese Aufgabe nicht.
- Gilt der Führerschein mit 17 auch für Anhänger?
Ja, begleitetes Fahren ist für die Klassen B und BE möglich. Mit BE darf auch ein schwererer Anhänger gezogen werden, ebenfalls nur in Begleitung.
Quellen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): § 10 · § 16 · § 17 · § 21 · § 48a
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Bußgeldkatalog: Folgen und Probezeit: BKat Nr. 251a · Punkte: FeV Anlage 13 · Widerruf: § 6e StVG · Probezeit: FeV Anlage 12 · Neuerteilung: § 2a Abs. 5 StVG · § 24c StVG · § 2a StVG · § 6e StVG
- Deutscher Bundestag, 1. Lesung Fahrlehrergesetz, 24.09.2026
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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