Welche Führerscheinklassen gibt es?

Viele assoziieren mit dem Begriff “Führerschein Klasse 2” noch immer eine Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen, wohingegen der Begriff “Führerschein Klasse C” bei vielen Menschen keine konkreten Bilder hervorruft. Genau aus diesem Grund werden in manchen Fällen, wie beispielsweise bei Stellenangeboten, auch noch die alten Klassen angegeben, obwohl diese Bezeichnungen nur noch bis zum 31. Dezember 1998 gültig waren. Doch die alten Führerscheine verloren keineswegs ihre Gültigkeit.

Das nun einheitliche Führerscheinklassensystem der Europäischen Union (A steht für Motorrad, B für Pkw, C für Lkw, D für Bus und E für Anhänger) ersetzte das deutsche Führerscheinklassensystem mit Zahlen. Es bestehen jedoch weiterhin nationale Sonderregelungen. Zudem gibt es weitere Unterklassen. Die Klasse C1 beispielsweise ist eine Unterklasse von C (Fahrerlaubnis für mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen) und steht für die Fahrerlaubnis für ein mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 Tonnen. Grundsätzlich neu sind die Anhängerklassen. Wer nach dem alten deutschen Führerscheinklassensystem die Klasse 3 (Pkw) erworben hatte, durfte damals auch einen Anhänger an seinen Pkw anhängen, ohne eine weitere Prüfung abgelegt zu haben.

Weitere Führerscheinklassen: die Klassen M, L, T und S

Weiterhin bestehen die Führerscheinklassen M (Kleinkrafträder), L (Zugmaschinen in der Landwirtschaft), T (große Zugmaschinen in der Landwirtschaft) und seit 2005 besteht die Führerscheinklasse S (dreirädrige und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge).

Die europäischen Führerscheinklassen im Überblick

Durch die Einführung der neuen europäischen Führerscheinklassen wurde die Fahrerlaubnis in der gesamten EU vereinheitlicht, was bei vielen Fahrern zunächst für Verwirrung sorgte und zum Teil nach wie vor sorgt. Der alte Führerschein mit der altbekannten Klasse hat zwar nicht seine Gültigkeit verloren, doch wer heutzutage den Führerschein erwirbt oder seinen alten umschreiben lassen will, sollte die verschiedenen Führerscheinklassen mit ihren jeweiligen Bestimmungen kennen. Im Folgenden finden sich umfassende Informationen zum EU-Führerschein im Überblick.

FührerscheinklasseBeschreibung des Führerscheins
AMAb 16 Jahren (in Österreich ab 15 Jahren) kann man den Führerschein der Klasse AM erwerben, der Kraftfahrzeuge mit zwei oder drei Rädern sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h umfasst.
A1Der Führerschein der Klasse A1 kann ab 16 Jahren erworben werden und berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ sowie einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
A2Ab 18 Jahren kann man in der Fahrschule die Führerscheinklasse A2 in Angriff nehmen. Dabei dürfen Krafträder mit einem maximalen Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg und einer Motorleistung von bis zu 32 kW gefahren werden.
AKrafträder, die mit mehr als 50 cm³ aufwarten können oder schneller als 45 km/h fahren, können auch mit Beiwagen im Rahmen der Führerscheinklasse A gefahren werden.
B1Mehrspurige Kraftfahrzeuge, die eine Leermasse von höchstens 550 kg aufweisen, dürfen mit dem Führerschein der Klasse B1, die je nach Land ab 16 oder 18 Jahren erworben werden kann, gefahren werden.
BDie Führerscheinklasse B beschreibt den klassischen PKW-Führerschein, der zum Führen von mehrspurigen Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t berechtigt. Im Rahmen des begleiteten Fahrens sind Fahrer ab 17 Jahren zugelassen, ansonsten müssen die Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein.
C1Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und mit bis zu neun Sitzen fallen unter die Klasse C1.
CEin mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal neun Sitzplätzen, das eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 7,5 t aufweist, darf mit der Führerscheinklasse C gefahren werden.
D1Wer die Führerscheinklasse D1 erwerben will, muss mindestens 21 Jahre alt sein. Der Führerschein dient als Fahrerlaubnis für Omnibusse mit 10 bis 16 Sitzplätzen, die eine maximale Länge von acht Metern aufweisen.
DAb einem Alter von 24 Jahren kann man den Führerschein der Klasse D machen und dann Omnibusse mit über neun Sitzplätzen fahren.
BEDie Klasse BE erweitert die Klasse B um die Befugnis, Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 0,75 t zu nutzen.
C1EUm ein C1-Zugfahrzeug zusammen mit einem Anhänger über 0,75 t zulässige Gesamtmasse fahren zu dürfen, benötigt man den Führerschein C1E.
CEDie Klasse CE ist der richtige Führerschein, wenn es darum geht, Sattelkraftfahrzeuge und Lastzüge zu fahren.
D1EUm Züge fahren zu dürfen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 sowie einem Anhänger mit mehr als 0,75 t bestehen, ist der Führerschein D1E erforderlich.
DEBesteht ein Zug aus einem D-Kfz sowie einem Anhänger mit mehr als 0,75 t benötigt der Fahrzeugführer den Führerschein der Klasse DE.
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