Fahren ohne Führerschein – ein Fall für das Verkehrsrecht

Das Fahren ohne Führerschein ist vielmehr als ein Kavaliersdelikt. Dabei fahren viel mehr Menschen ohne Führerschein, als es den Anschein hat. Die Strafen dafür sind recht unangenehm. Wer das erste Mal ohne Führerschein erwischt wird, kommt meistens noch mit einer Geldstrafe davon. Bei Wiederholungen kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe führen.

Es gibt viele Gründe, aus denen Fahrer ohne Führerschein unterwegs sind. Manche Fahrer haben nie eine Führerscheinprüfung bestanden und sind trotzdem der Meinung, dass Sie sich auf unseren Straßen bewegen dürfen. Bei anderen Fahrern war es eine Fahrt unter Alkohol, die zum Verlust des Führerscheines geführt hat, trotzdem fahren Sie, in der Hoffnung nie erwischt zu werden, weiter. Selbst Jugendliche, die mit getunten Mofas oder Roller unterwegs sind, aber nur einen Führerschein für einen 50er Roller haben, sind ohne gültigen Führerschein unterwegs, wenn ihr Fahrzeug 80 km/h fahren kann.

Was versteht man unter dem Fahren ohne Führerschein?

Geht es um das Fahren ohne Führerschein, muss man grundsätzlich unterscheiden, ob der Fahrer des fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugs lediglich den Führerschein daheim vergessen oder nie eine entsprechende Fahrerlaubnis besessen hat. Ist Letzteres der Fall, liegt keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat gemäß § 21 StVG vor. Der Gesetzgeber definiert darin die möglichen Strafen, die beim Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um eine im Straßenverkehrsgesetz verankerte Straftat handelt, wird deutlich, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis wahrlich kein Kavaliersdelikt ist. Wenn man bedenkt, dass der obligatorische Erwerb einer Fahrerlaubnis die Basis für die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten soll, ist es nicht verwunderlich, dass ein solcher Verstoß empfindlich bestraft wird.

Fahren ohne Führerschein – Welche Strafe erwartet mich?

In Zusammenhang mit dem Strafmaß beim Fahren ohne Führerschein, ist der konkrete Sachverhalt ausschlaggebend. Wer seinen Führerschein einfach nicht mitgeführt hat, aber im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, muss ein relativ geringes Bußgeld bezahlen. Anders sieht dies aus, wenn es sich um das Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt. In solchen Fällen kann es zu einer Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sowie gegebenenfalls dem Einzug des betreffenden Fahrzeugs kommen.

Wer beim Fahren trotz Fahrverbot erwischt wird, muss dahingegen mit mindestens zwei Punkten in Flensburg sowie einer Geld- oder sogar bis zu einjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Es macht folglich einen großen Unterschied, ob man lediglich eine Ordnungswidrigkeit begeht, weil man das Führerscheindokument nicht mitführt, oder sich strafbar macht, indem man ohne gültige Fahrerlaubnis fährt.

Welche Fahrzeuge darf ich fahren ohne Führerschein?

Viele Verbraucher fragen sich, welche Fahrzeuge sie ohne Führerschein fahren dürfen. Unabhängig davon, ob man einfach keine Notwendigkeit darin sieht, den Führerschein zu machen, oder ob einem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kann es sehr interessant sein, sich einen Überblick über sogenannte führerscheinfreie Fahrzeuge zu verschaffen. Diese ermöglichen auch ohne Fahrerlaubnis eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr und das nicht nur als Fußgänger.

Gemäß § 4 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung dürfen die folgenden Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen ohne Führerschein geführt werden:

  • Mobilitätshilfen – 2-spuriges Kraftfahrzeug, nicht breiter als 70cm, elektrisch angetrieben, Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
  • Zugmaschinen – Höchstgeschwindigkeit 6 km/h, für den forst- und landwirtschaftlichen Betrieb bestimmt
  • Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge – Höchstgeschwindigkeit 6 km/h
  • motorisierte Krankenfahrstühle – einsitzige Elektro-Kraftfahrzeuge für den Gebrauch durch körperlich Behinderte, Leermasse von maximal 300 kg, Höchstgeschwindigkeit 15 km/h, maximale Breite von 110cm
  • Fahrräder mit Hilfsmotor – einsitziges Rad, Höchstgeschwindigkeit 25 km/h

Roller oder Mofa fahren ohne Fahrerlaubnis

In Zusammenhang mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ist auch immer wieder von Mofas und Rollern die Rede. Einsitzige Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h dürfen durchaus ohne Führerschein gefahren werden, wobei anstelle einer Fahrerlaubnis eine Prüfbescheinigung gelten muss. Für Fahrer, die vor dem 1. April des Jahres 1965 geboren sind, ist noch nicht einmal eine solche Prüfbescheinigung erforderlich. Im Gegensatz dazu erfordert das Fahren mit einem Roller stets einer entsprechenden Fahrerlaubnis. So muss mindestens ein Führerschein der Klasse AM vorliegen.

Wo darf man ohne Führerschein fahren?

Zuweilen stellt sich auch die Frage, wo man ohne Führerschein fahren darf. Wer über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, darf nicht als Fahrer eines führerscheinpflichtigen Fahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen. Auf Privatgelände kann man sich aber durchaus hinters Steuer setzen und seine Runden drehen. In besonderem Maße trifft dies auf den eigenen Grund und Boden zu, auf dem die Straßenverkehrsordnung nicht gilt.

Sogenannte Verkehrsübungsplätze sind ebenfalls interessante Adressen für all diejenigen, die ohne Fahrerlaubnis fahren wollen. Fahrschüler, die privat ein wenig Fahrpraxis sammeln möchten, sind so oftmals auf einem Verkehrsübungsplatz anzutreffen und können dort zusätzliche Fahrpraxis erwerben, ohne gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen und so zu einer Gefahr für andere zu werden.

Unterschiede im Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht unterscheidet ganz deutlich zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren ohne Führerschein. Wer in Deutschland mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, ist verpflichtet, seinen Führerschein bei sich zu führen. Wer seinen Führerschein bei einer Kontrolle nicht bei sich hat, muss mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Er hat lediglich ordnungswidrig gehandelt und bekommt dafür eine relativ geringe Sanktion. Fahren ohne Führerschein kann also als kleines Vergehen bezeichnet werden. Ganz anders sieht es aus beim Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bei Ersttätern gibt es meistens eine Geldstrafe zwischen 10 und 30 Tagessätzen ihres Lohnes. Jugendliche ohne eigenes Einkommen werden oft zu Sozialstunden verpflichtet. Das Fahren ohne Führerschein bringt in Flensburg sechs Punkte.

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