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Verkehrsrecht Ratgeber · Stand September 2026

Fahren ohne Führerschein: Strafe, Punkte und was ohne Fahrerlaubnis erlaubt ist

Wer ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt, macht sich strafbar: Es drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Wer die Fahrerlaubnis hat und nur den Führerschein nicht dabei hat, zahlt dagegen 10 Euro Verwarnungsgeld.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit

Fahren ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis: der Unterschied

Das Verkehrsrecht unterscheidet ganz deutlich zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren ohne Führerschein. Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis zum Fahren, der Führerschein nur das Dokument, das sie nachweist. Wer in Deutschland mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, ist verpflichtet, seinen Führerschein bei sich zu führen und auf Verlangen auszuhändigen.[2]

Wer seinen Führerschein bei einer Kontrolle nicht bei sich hat, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Er hat lediglich ordnungswidrig gehandelt und bekommt dafür eine relativ geringe Sanktion. Ganz anders sieht es aus beim Fahren ohne Fahrerlaubnis: Ist Letzteres der Fall, liegt keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat gemäß § 21 StVG vor.[3][1]

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Fahren durch ein Fahrverbot untersagt ist. Ebenso bestraft wird der Halter, der das anordnet oder zulässt. Bei Fahrlässigkeit, etwa wenn jemand nicht wusste, dass sein getunter Roller zu schnell ist, beträgt die Strafe bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder bis zu 180 Tagessätze.[1]

Das Kraftfahrzeug kann eingezogen werden, wenn der Täter trotz Entziehung, Fahrverbot oder Sperre gefahren ist oder in den letzten drei Jahren schon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Wer das erste Mal erwischt wird, kommt häufig mit einer Geldstrafe davon; bei Wiederholungen kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen.[1]

SituationEinordnungFolge
Führerschein vergessen, Fahrerlaubnis vorhandenOrdnungswidrigkeit10 Euro
nie eine Fahrerlaubnis erworbenStraftat, § 21 StVGGeld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, 2 oder 3 Punkte
Fahren trotz Fahrverbot oder nach EntzugStraftat, § 21 StVGwie oben, dazu kann das Auto eingezogen werden
Fahren, während der Führerschein von der Polizei sichergestellt istStraftat, § 21 Abs. 2 StVGFreiheitsstrafe bis 6 Monate oder bis 180 Tagessätze

Im Fahreignungsregister gibt es für die Tat zwei Punkte. Ordnet das Gericht eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis an, sind es drei Punkte.[2]

Wie lange ist die Führerscheinsperre nach dem Fahren ohne Führerschein?

Ergibt sich aus der Tat, dass jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis. Hat der Täter gar keine Fahrerlaubnis, ordnet es nur eine Sperre an: Für sechs Monate bis zu fünf Jahren darf dann keine Fahrerlaubnis erteilt werden, in besonderen Fällen auch für immer. Wurde in den letzten drei Jahren schon einmal eine Sperre verhängt, beträgt sie mindestens ein Jahr.

Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs war und später den Führerschein machen will, muss die Sperre abwarten. Eine MPU verlangt die Fahrerlaubnisbehörde, wenn Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr Zweifel an der Eignung wecken. Wann das der Fall ist, erklärt der Beitrag Wann muss man an einer MPU teilnehmen?[2]

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Welche Fahrzeuge darf man ohne Führerschein fahren?

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind nach § 4 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung:[2]

  • Mofas: einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h,
  • Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter,
  • zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, deren Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt auf 25 km/h beschränkt ist,
  • motorisierte Krankenfahrstühle: einsitzig, elektrisch, höchstens 15 km/h, Leermasse bis 300 kg und höchstens 110 cm breit,
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 6 km/h.[2]

Führerscheinfrei heißt nicht voraussetzungslos. Für das Führen eines fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeugs gilt ein Mindestalter von 15 Jahren. Wer ein Mofa oder ein Kleinkraftrad bis 25 km/h fährt, braucht außerdem eine Prüfbescheinigung.[2]

Darf man ohne Führerschein Mofa oder Roller fahren?

Einsitzige Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h dürfen ohne Führerschein gefahren werden, wobei anstelle einer Fahrerlaubnis eine Prüfbescheinigung vorliegen muss. Sie gibt es nach einer Ausbildung bei einer Fahrschule und einer Prüfung. Die Bescheinigung muss beim Fahren mitgeführt werden. Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, braucht die Prüfung nicht. Wer ohne Prüfbescheinigung Mofa fährt, handelt ordnungswidrig.[2]

Im Gegensatz dazu erfordert das Fahren mit einem Roller bis 45 km/h eine Fahrerlaubnis: Mindestens ein Führerschein der Klasse AM muss vorliegen, erhältlich ab 15 Jahren. Selbst Jugendliche, die mit getunten Mofas oder Rollern unterwegs sind, sind ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs, wenn ihr Fahrzeug schneller fährt, als es ihre Klasse erlaubt. Dann liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, also eine Straftat.[2][1]

Beispiel: Ein 16-Jähriger hat die Mofa-Prüfbescheinigung. Sein Roller ist als 25-km/h-Fahrzeug eingetragen, wurde aber so verändert, dass er 50 km/h schafft.

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darf er nur Fahrzeuge bis 25 km/h fahren. Für den schnelleren Roller bräuchte er mindestens die Klasse AM, bei mehr als 45 km/h sogar eine höhere Klasse. Er fährt ohne die erforderliche Fahrerlaubnis. Weil die Betriebserlaubnis durch den Umbau erloschen sein kann, drohen daneben weitere Bußgelder.[1][2]

Wo darf man ohne Führerschein fahren?

Wer über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, darf nicht als Fahrer eines führerscheinpflichtigen Fahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen. Die Fahrerlaubnispflicht gilt auf öffentlichen Straßen. Auf einem abgeschlossenen Privatgelände, etwa dem eigenen Hof oder einem abgesperrten Übungsgelände, kann man sich dagegen durchaus hinters Steuer setzen, wenn der Eigentümer zustimmt.[2]

Vorsicht bei Flächen, die zwar privat sind, aber für jedermann offenstehen, etwa Supermarkt- oder Firmenparkplätze: Sie können als öffentlicher Verkehrsraum gelten. Mehr dazu im Beitrag Gilt die StVO auf allen Parkplätzen?

Was passiert mit der Versicherung, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis fährt?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf mit dem Versicherungsnehmer vereinbaren, dass das Fahrzeug nicht von jemandem ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis benutzt wird. Verursacht ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis einen Unfall, zahlt die Versicherung dem Unfallopfer den Schaden, kann aber beim Versicherungsnehmer bis zu 5.000 Euro zurückfordern.[2]

Wer als Halter den Wagen einer Person ohne Fahrerlaubnis überlässt, riskiert also nicht nur eine Strafe nach § 21 StVG, sondern auch den Rückgriff seiner Versicherung.

Wer ist zuständig?

Strafverfahren

Die Polizei zeigt die Fahrt an, die Staatsanwaltschaft ermittelt und entscheidet über Anklage oder Strafbefehl. Verhandelt wird vor dem Amtsgericht.

Staatsanwaltschaften in Deutschland
Fahrerlaubnis und Prüfbescheinigung

Die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) Ihres Wohnorts. Sie erteilt die Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperre neu und kann dafür Gutachten verlangen.

Führerscheinklassen im Überblick

Häufige Fragen

Auch interessant: Geldstrafe in Deutschland

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz (StVG): § 21
  2. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Kfz-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV): § 4 · § 5 · § 6 · § 10 · § 11 · § 75 · Anlage 13 · KfzPflVV § 5
  3. Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage: Nr. 168

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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