Welche Prüfungsleistungen muss man erbringen?
Der §2 des Straßenverkehrsgesetzes regelt die Voraussetzungen und Pflichten bei der Bewerbung um einen Führerschein. Auf der einen Seite müssen gewisse amtliche Vorgaben erfüllt werden und auf der anderen Seite ist das Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrprüfung erforderlich, um die Fahrerlaubnis erteilen zu können.
Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist obligatorisch, denn jeder Autofahrer benötigt grundlegende Erste-Hilfe-Kenntnisse. Die Preise für einen Erste-Hilfe-Kurs liegen in der Regel zwischen 10 und 20 Euro. Weiterhin benötigt man eine Sehtestbescheinigung, die nicht älter als 2 Jahre sein darf. Viele Optiker bieten einen Sehtest an. Eine augenärztliche Untersuchung ist ebenso zulässig. Der amtliche Antrag wird dann beim örtlichen Einwohnermeldeamt gestellt. Es kann ohne das schriftliche Ablegen der theoretischen Prüfung kein Führerschein ausgestellt werden. Die theoretische Führerscheinprüfung erfolgt vor einem TÜV-Gutachter oder auch vor einem Dekra-Gutachter.
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Die Prüfung beim Führerschein: die praktische Fahrprüfung
Um die praktische Prüfung für den Führerschein antreten zu können, muss man zunächst die theoretische Prüfung erfolgreich absolviert haben. Es ist eine Mindestanzahl an praktischen Übungsstunden erforderlich. Die praktische Prüfung für den Führerschein wird unter normalen Umständen am Hauptwohnsitz des Prüflings durchgeführt. Man kann erst nach Bestehen der praktischen Prüfung den Führerschein erhalten.
Wann ist ein Gutachten über die Fahreignung erforderlich?
Grundsätzlich muss man für den klassischen Führerschein der Klasse B einen Sehtest bestehen, Kenntnisse im Bereich erste Hilfe nachweisen und außerdem natürlich die theoretische und praktische Prüfung bestehen. In einigen Fällen können allerdings noch weitere Auflagen existieren, so dass ein ärztliches Gutachten über die Fahreignung erforderlich ist.
Gemäß § 2 StVG muss ein Bewerber unter anderem zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein, was eine gesundheitliche Eignung impliziert. Bestehen diesbezüglich Zweifel, weil der Führerscheinbewerber beispielsweise chronisch krank ist oder eine Behinderung hat, muss ein ärztliches Gutachten Auskunft darüber geben, ob und inwiefern die betreffende Person geeignet ist, als Fahrer eines Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen. Eine Alkoholabhängigkeit oder ein Drogenkonsum können ein solches Gutachten ebenfalls erforderlich machen. Grundsätzlich wird ein ärztliches Gutachten über die Fahreignung immer dann erstellt, wenn die zuständige Verkehrsbehörde dies vor der Vergabe des Führerscheins anordnet. Auf diese Art und Weise kann dann zusätzlich zur eigentlichen Führerscheinprüfung eine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung stattfinden. Die zusätzlich anfallenden Kosten trägt der Führerscheinbewerber.