Führerschein
Wer ein Kraftfahrzeug auf einer öffentlichen Straße lenken möchte, muss im Besitz einer amtlichen Fahrerlaubnis sein, er muss den Führerschein haben. Die Fahrerlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen und Pflichten gebunden. Zunächst müssen einige amtliche Vorgaben erfüllt werden. Ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs sind verbindlich, um beim örtlichen Einwohnermeldeamt den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen. Des Weiteren erfolgt eine theoretische und praktische Fahrprüfung.
In gewissen Fällen kann auf einen Führerschein verzichtet werden. Dies gilt jedoch ausschließlich für Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen (die nicht mehr als 6 km/h fahren) und motorisierte Krankenfahrstühle (die nicht mehr als 15 km/h fahren). Grundsätzlich erhalten Fahranfänger den Führerschein erst einmal auf Probe. Dies gilt für die regulären Führerscheine ab 18 und auch für den Führerschein mit 17. Wer gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, verliert entweder den Führerschein sofort oder es wird eine Nachschulung angeordnet. Die Probezeit für den Führerschein verlängert sich dann entsprechend. Wer beispielsweise innerhalb der Probezeit alkoholisiert ein Fahrzeug führt, muss mit dem sofortigen Entzug des Führerscheins rechnen. Dies gilt auch beim Führerschein mit 17, wenn man ohne eingetragenen Begleitfahrer unterwegs ist. Die Fahrerlaubnis erlischt und eine Geldbuße sowie Punkte in Flensburg sind die Konsequenzen.
Ein neuer Modellversuch: der Führerschein bereits mit 17
Der neue Modellversuch “Führerscheins mit 17” ermöglicht Fahranfängern die Fahrerlaubnis bereits im Alter von 17 Jahren zu erwerben. Das vornehmliche Ziel ist das frühzeitige Erlernen von vorausschauendem Fahren. Die Grundidee des Führerscheins mit 17 ist, dass der unerfahrene Fahranfänger eine erwachsene Person stets neben sich hat. Die Erfahrungen und Kenntnisse, die in der Fahrschulzeit für den Führerschein erworben wurden, können so unter Aufsicht vertieft werden.
Die erfahrene Begleitperson vermittelt dem Fahranfänger ein Sicherheitsgefühl und kann in schwierigen Situationen dem Fahranfänger zur Seite stehen. In der Regel handelt es sich bei der Begleitperson um einen Elternteil. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Eltern müssen allerdings ihre Einwilligung bekundet haben. Die Begleitperson hat wichtige Grundvoraussetzungen zu erfüllen, um auf dem Führerschein mit 17 als Begleitfahrer vermerkt zu werden. Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein und den Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen. Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Begleitperson ist die Fahrzuverlässigkeit. Wer mehr als drei Punkte in Flensburg hat, kommt nicht mehr als Begleitperson infrage. Für den Fahranfänger gilt grundsätzlich die 0,0-Promille-Grenze. Die Gültigkeit des Führerscheins mit 17 beschränkt sich lediglich auf Deutschland.