Verkehrsrecht Ratgeber · Stand September 2026
Wann muss man zur MPU? Gründe, Punkte und Promillegrenzen
Zur MPU müssen Sie, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hat und ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnet. Vorgeschrieben ist das zum Beispiel ab 1,6 Promille, bei wiederholten Fahrten unter Alkohol oder Cannabis und in der Regel vor der Neuerteilung nach einem Entzug wegen 8 Punkten.[1][2]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit
Wann ist eine MPU erforderlich?
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird immer dann verlangt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen klären will. Das gilt vor der Neuerteilung eines entzogenen Führerscheins ebenso wie für Menschen, die ihre Fahrerlaubnis noch haben.[1]
Zunächst ist § 2 StVG relevant, denn darin legt der deutsche Gesetzgeber fest, wer zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist: wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hat. Die Einzelheiten regeln die §§ 11 bis 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).[2][1]
| Anlass | Rechtsgrundlage | MPU |
|---|---|---|
| 1,6 Promille oder mehr (0,8 mg/l Atemalkohol) | § 13 FeV | muss angeordnet werden |
| wiederholte Fahrten unter Alkoholeinfluss | § 13 FeV | muss angeordnet werden |
| wiederholte Fahrten unter Cannabiseinfluss | § 13a FeV | muss angeordnet werden |
| Neuerteilung nach Entzug wegen Drogen | § 14 FeV | muss angeordnet werden |
| Neuerteilung nach Entzug wegen 8 Punkten | § 4 Abs. 10 StVG | in der Regel |
| erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße | § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV | kann angeordnet werden |
| Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder der Kraftfahreignung | § 11 Abs. 3 Nr. 5 bis 7 FeV | kann angeordnet werden |
| Führerschein vor dem Mindestalter | § 11 Abs. 3 Nr. 2 FeV | kann angeordnet werden |
Nach der Statistik der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen gab es 2025 insgesamt 70.135 MPU. Mit rund 40 Prozent betrafen die meisten Gutachten Alkohol-Fragestellungen, etwa 21 Prozent Drogen und Medikamente.[3]
Ab wie vielen Punkten muss man zur MPU?
Die frühere Grenze von 18 Punkten im Verkehrszentralregister gilt nicht mehr. Heute gilt im Fahreignungsregister: Ab 8 Punkten gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet, die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Vorher kommen zwei Stufen:[2]
- 4 oder 5 Punkte: schriftliche Ermahnung,
- 6 oder 7 Punkte: schriftliche Verwarnung,
- 8 oder mehr Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis.[2]
Eine neue Fahrerlaubnis gibt es frühestens sechs Monate nach der Entziehung. Für die Neuerteilung ordnet die Behörde in der Regel ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung an, also eine MPU.[2]
Wer frühzeitig gegensteuert, kann Punkte abbauen: Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten wird für die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgezogen, höchstens einmal in fünf Jahren. Über den aktuellen Punktestand im Fahreignungsregister kann man sich kostenlos informieren. Ein Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt mit Identitätsnachweis genügt.[2]
Alkohol am Steuer: Ab wann droht die MPU?
Die Fahrerlaubnisbehörde muss ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen, wenn
- ein Fahrzeug mit 1,6 Promille oder mehr im Blut oder 0,8 mg/l oder mehr in der Atemluft geführt wurde,
- wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,
- Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen ihn nahelegen, oder
- die Fahrerlaubnis aus einem dieser Gründe entzogen war.[1]
Wiederholte Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze können also zu einer verpflichtenden MPU-Teilnahme führen, auch wenn keine Fahrt über 1,6 Promille dabei war. Verstöße gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger zählen dabei nicht mit. Deuten Tatsachen auf eine Alkoholabhängigkeit hin, verlangt die Behörde zunächst ein ärztliches Gutachten.[1]
Beispiel: Eine Autofahrerin wird mit 1,2 Promille angehalten. Das Strafgericht verurteilt sie wegen Trunkenheit im Verkehr und entzieht die Fahrerlaubnis. Zwei Jahre zuvor war sie bereits mit 0,6 Promille aufgefallen.
Die 1,6-Promille-Grenze ist nicht erreicht. Es liegen aber wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss vor. Vor der Neuerteilung muss die Behörde deshalb eine MPU anordnen.[1]
Drogen und Cannabis: Wann wird eine MPU angeordnet?
Wer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes einnimmt, ist nach der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet. Das gilt schon für die Einnahme, nicht erst für eine Fahrt unter Drogeneinfluss. Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahrerlaubnis dann entziehen.[1][2]
Eine MPU ist anzuordnen, wenn die Fahrerlaubnis deshalb entzogen war, wenn zu klären ist, ob Sie weiterhin Drogen nehmen, oder wenn wiederholt unter Drogen gefahren wurde. Sonderregeln gibt es für Cannabis: Dort führt erst ein wiederholter Verstoß oder ein Hinweis auf Missbrauch zur MPU. Die Einzelheiten stehen im Beitrag MPU wegen Cannabis.[1]
MPU wegen Straftaten, Fahrerflucht oder vieler Verstöße
Hinsichtlich der charakterlichen Eignung existiert ein gewisser Ermessensspielraum, dennoch gibt es einen konkreten Rahmen, in dem sich die Anordnungsvoraussetzungen bewegen. Die Behörde kann eine MPU anordnen
- bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
- bei einer erheblichen Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder bei mehreren solchen Straftaten,
- bei Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,
- bei der Neuerteilung, wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder aus einem dieser Gründe.[1]
Anders als bei Alkohol und Drogen folgt die MPU hier nicht automatisch: Die Behörde muss im Einzelfall begründen, warum Zweifel an Ihrer Eignung bestehen. Eine Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und kann deshalb eine MPU nach sich ziehen, zwingend ist das nicht.[1]
Wer entscheidet, ob man zur MPU muss?
Die Entscheidung trifft die Fahrerlaubnisbehörde, umgangssprachlich die Führerscheinstelle. Sie legt in der Anordnung fest, welche Fragen zu Ihrer Eignung zu klären sind, nennt die Gründe für ihre Zweifel und die in Betracht kommenden Begutachtungsstellen. Sie setzt eine Frist, in der Sie sich auf Ihre Kosten untersuchen lassen und das Gutachten vorlegen müssen.[1]
Die MPU-Teilnahme ist freiwillig; möchte man seine Fahrerlaubnis behalten oder zurückbekommen, führt jedoch kein Weg an der Untersuchung vorbei. Die Untersuchung erfolgt auf Ihren eigenen Auftrag. Weigern Sie sich oder legen Sie das Gutachten nicht fristgerecht vor, darf die Behörde auf Ihre Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. Steht die Nichteignung für die Behörde bereits fest, ordnet sie gar keine MPU an.[1]
Wie man sich gegen eine Anordnung wehren kann, erklärt der Beitrag Rechtsstreit bei Anordnung einer MPU. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, steht unter Wie viel kostet eine MPU?
MPU in der Probezeit und vor dem Mindestalter
Auch Fahranfänger können zur MPU müssen. Die Behörde kann sie anordnen, wenn jemand in der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen hat, die nach den Umständen des Einzelfalls bereits Anlass zu der Annahme geben, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. War die Fahrerlaubnis auf Probe schon einmal entzogen, ordnet die Behörde in der neuen Probezeit in der Regel eine MPU an, sobald erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen wurden.[2]
Nicht immer liegt der Anordnung ein Verstoß zugrunde. Wer eine Fahrerlaubnis vor dem gesetzlichen Mindestalter erhalten möchte, kann ebenfalls zur MPU geschickt werden; für bestimmte Klassen ist das Gutachten dann vorgeschrieben.[1]
Wer ist zuständig?
Die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) Ihres Wohnorts. Gegen ihre Entscheidungen führt der Weg zum Verwaltungsgericht.
Verwaltungsgerichte in DeutschlandEine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung, die Sie selbst beauftragen. Die Behörde nennt in der Anordnung die in Betracht kommenden Stellen.[1]
Aus welchen Teilen besteht eine MPU?Häufige Fragen
- Muss man bei 1,1 Promille zur MPU?
Nicht automatisch. Die feste Grenze liegt bei 1,6 Promille. Unterhalb davon wird die MPU fällig, wenn es nicht die erste Alkoholfahrt war oder andere Tatsachen auf Alkoholmissbrauch hindeuten.
- Kann eine MPU angeordnet werden, obwohl ich meinen Führerschein noch habe?
Ja. Werden Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Eignung begründen, gelten die Regeln zur Begutachtung auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis. Legen Sie das Gutachten nicht vor, droht die Entziehung.
- Wie erfahre ich meinen Punktestand in Flensburg?
Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt Ihnen auf Antrag kostenlos Auskunft über Ihre Eintragungen und Punkte. Dem Antrag ist ein Identitätsnachweis beizufügen; mit Online-Ausweis geht es auch elektronisch.
- Wer ordnet eine MPU an, das Gericht oder die Behörde?
Die Fahrerlaubnisbehörde. Das Strafgericht entzieht bei bestimmten Taten die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist. Ob Sie danach eine MPU brauchen, entscheidet die Behörde beim Antrag auf Neuerteilung.
Quellen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): § 11 · § 10 · § 13 · § 13a · § 14 · § 46 · Anlage 4
- Straßenverkehrsgesetz (StVG): § 2 · § 2a · § 3 · § 4 · § 30
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen: Anzahl der MPU-Begutachtungen sinkt weiter, Pressemitteilung vom 05.08.2026
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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